Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: KFB Jessen

Auftragswert

€308k

Zuschlag am

15. Juni 2026

TED·412818-2026

Lieferung eines Gerätewagens Logistik (GW-L2) für die Feuerwehr Bremen

Bremen
Bremen, Germany·Veröffentlicht 16. Juni 2026
FahrzeugeFeuerwehrbedarfÖffentliche VerwaltungFeuerwehrFeuerwehrFahrzeugbeschaffungLogistikRettungsdienstOeffentliche Sicherheit
Auftragswert
~€325k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Feuerwehr Bremen schreibt die Beschaffung eines neuen Gerätewagens Logistik (GW-L2) gemäß DIN 14555-22 aus. Es handelt sich um ein einzelnes Fahrzeug, das für logistische Aufgaben im Einsatzbetrieb der Feuerwehr vorgesehen ist. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben.

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Erstellung und Lieferung von einem Gerätewagen Logistik (GW-L2) nach DIN 14555-22 für die Feuerwehr Bremen

VergabeHero-Einschätzung

Die Feuerwehr Bremen sucht einen Anbieter für die Lieferung eines neuen Gerätewagens Logistik, kurz GW-L2 genannt. Dieses Fahrzeug ist nach einer speziellen Industrienorm (DIN 14555-22) gefertigt, die sicherstellt, dass es den Anforderungen für den Transport von Ausrüstung und Material bei Feuerwehreinsätzen entspricht. Es handelt sich um eine Einzelbeschaffung, bei der der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung im Bau von Spezialfahrzeugen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vorweisen können.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Erstellung und Lieferung von einem Gerätewagen Logistik (GW-L2) nach DIN 14555-22 für die Feuerwehr Bremen

Erstellung und Lieferung von einem Gerätewagen L2 für die Feuerwehr Bremen

CPV 34144210
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an KFB Jessen · €308k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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