Verkehrssicherheitsgutachten, Bauwerksuntersuchung und geologisch-statische Bodenbegutachtung für Schloss Augustusburg
Was wird ausgeschrieben
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD) vergibt ein Gutachten zur Verkehrssicherheit und Standfestigkeit für das UNESCO-Welterbe Schloss Augustusburg in Brühl. Der Auftrag umfasst eine Bauwerksuntersuchung des Prunktreppenhauses von Balthasar Neumann, eine geologisch-statische Begutachtung des Baugrunds mitsamt der historischen Holzpfahlgründung sowie ein Monitoring. Das Schloss zeigt Risse und Verformungen, deren Ursachen im Untergrund (ehemaliges Sumpfgebiet, Grundwasserschwankungen, Erdbebengefährdung Zone 3) liegen könnten. Der geschätzte Auftragswert beträgt 508.500 EUR.
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Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) ist verantwortlich für die Betreuung und Erhaltung von Sonderliegenschaften im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, wie z.B. die UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl. Die bedeutende Schlossanlage – Schloss Augustusburg – zeigt lokal Schäden, deren Ursachen und tatsächlicher Umfang das MHKBD bisher nicht eindeutig abklären konnte. Unter anderem wurden am Prunktreppenhaus von Balthasar Neumann, das zu den triumphalsten Raumkunstwerken seiner Art im 18. Jahrhundert zählt, Verformungen (Absenkungen) und Klaffungen, namentlich am oberen Abschluss der äußeren Läufe, beobachtet. Dies lässt vermuten, dass die Gründe hierfür unter anderem in der Bodenbeschaffenheit im Untergrund des Schlosses liegen könnten. Schloss Augustusburg wurde vor 300 Jahren auf den Ruinen einer ehemaligen Wasserburg aus dem 13. Jahrhundert, die sich seinerzeit in einem Sumpfgebiet befand, als sogenannter Pfahlbau errichtet. Pfahlgründungen sind notwendig vulnerabel bei Grundwasserschwankungen. Die Rheinregulierungen des späten 19. Jahrhunderts wie auch der Einfluss nahegelegener Kohlebergbaumaßnahmen dürfte auch im Bereich Brühl zur Veränderung der Stände geführt haben. Das Gründungsfundament besteht anhand der vorliegenden Kenntnisse wenigstens zu Teilen aus Holzpfählen. Die möglichen Auswirkungen von Grundwasserveränderungen, Veränderungen der Bodenbeschaffenheit (beispielsweise Trockenlegung des Feuchtgebiets), Erschütterungen durch Sanierungstätigkeiten, seismische Bewegungen (Erdbebengebiet der Zone 3) und Zerstörungen durch Bombeneinschläge im Zweiten Weltkrieg auf die Gründung des Schlosses wurden nie untersucht. Die Schlösser Brühl gehören zu den wichtigsten kulturellen Schätzen der Menschheit und sind seit 1984 UNESCO-Welterbe. Als Vertragsstaat des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) ist die Bundesrepublik Deutschland zum Erhalt von UNESCO-Weltkulturerbestätten und deren außergewöhnlichem universtellen Wert „Outstanding Universal Value (OUV)“ verpflichtet. Die darauf ausgerichteten Gesetze zum Schutz von Kultur- und Naturerbe sind in Deutschland überwiegend der Kompetenz der Länder zugeordnet. Das Land Nordrhein-Westfalen ist als Eigentümer verpflichtet, gemäß §§ 7 und 37 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) sein baukulturelles Erbe zu schützen und zu unterhalten. Der Denkmalschutz fällt in den Zuständigkeitsbereich des MHKBD. Im Marmor des Prunktreppenhauses von Schloss Augustusburg zeigen sich bereits deutliche Risse, die darauf hindeuten, dass die Standsicherheit des Bauwerks wenigstens in Teilen gefährdet sein könnte. Um ein umfassendes Bild der Verkehrssicherheit sowie der Standfestigkeit zu den Rissen im Prunktreppenhaus und den angrenzenden Räumen des Schlosses Augustusburg zu erhalten, benötigt das MHKBD ein vollständiges und umfassendes Gutachten, welches die genannten Punkte untersucht. Darüber hinaus benötigt das MHKBD die Leistungen eines geologisch-statischen Gutachters, der den Baugrund mitsamt der Gründung des Schlosses Augustusburg untersucht und ein vollständiges Bild über den Zustand der Pfahlgründung der ehemaligen Wasserburg liefert. Ziel dieser weiteren Untersuchungen ist es, ein umfassendes Bild zur Verkehrssicherheit des Schlosses Augustusburg zu erlangen. Zur Erstellung der geologisch-statischen Gutachten und der damit einhergehenden Bodenuntersuchungen muss der Auftragnehmer den Zustand der Gebäudesubstanz mit allen technisch zur Verfügung stehenden Mitteln untersuchen. Schwerpunk der Untersuchungen soll hierbei die Verkehrssicherheit sein. Das Gutachten muss zudem die Besonderheiten der Holzpfahlgründung sowie die Auswirkungen von Bomben und Artillerietreffern aus dem zweiten Weltkrieg berücksichtigen. Das MHKBD beabsichtigt, die Kayser+Böttges Ingenieure und Architekten GmbH (im Folgenden: Kayser+Böttges) mit der Erstellung der Gutachten zur Verkehrssicherheit sowie der Standfestigkeit zu den Rissen im Prunktreppenhaus und den angrenzenden Räumen sowie des geologisch-statischen Gutachtens zu beauftragen.
Das Land Nordrhein-Westfalen beauftragt ein Gutachten zur Verkehrssicherheit und Standfestigkeit für Schloss Augustusburg in Brühl – eines der bedeutendsten baroque Schlossensembles Deutschlands und seit 1984 UNESCO-Welterbe. Das Prunktreppenhaus von Balthasar Neumann zeigt Risse und Absenkungen, deren Ursachen im Untergrund liegen könnten: Das Schloss wurde vor 300 Jahren als Pfahlbau auf den Ruinen einer Wasserburg im Sumpfgebiet errichtet, mit Holzpfählen als Gründung, die empfindlich auf Grundwasserschwankungen reagieren. Die Untersuchung soll nun die Bodenbeschaffenheit, den Zustand der historischen Pfahlgründung und die Auswirkungen von Erdbeben, Bombenschäden und Bergbau-Einflüssen klären. Ein Monitoring soll langfristig die Standsicherheit überwachen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: MHKBD)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignung nach VOB/A oder vergleichbaren Vergaberechtsvorschriften
- Nachweis Erfahrung mit Bauwerksuntersuchungen an historischen Gebäuden
- Fachkunde im Bereich geologisch-statischer Bodenbegutachtung
- Kenntnisse im Umgang mit UNESCO-Welterbestätten
- Erfahrung mit Pfahlgründungsuntersuchungen
- Kenntnisse in Erdbebengefährdungsanalysen (Zone 3)
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) ist verantwortlich für die Betreuung und Erhaltung von Sonderliegenschaften im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, wie z.B. die UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl. Die bedeutende Schlossanlage – Schloss Augustusburg – zeigt lokal Schäden, deren Ursachen und tatsächlicher Umfang das MHKBD bisher nicht eindeutig abklären konnte. Unter anderem wurden am Prunktreppenhaus von Balthasar Neumann, das zu den triumphalsten Raumkunstwerken seiner Art im 18. Jahrhundert zählt, Verformungen (Absenkungen) und Klaffungen, namentlich am oberen Abschluss der äußeren Läufe, beobachtet. Dies lässt vermuten, dass die Gründe hierfür unter anderem in der Bodenbeschaffenheit im Untergrund des Schlosses liegen könnten. Schloss Augustusburg wurde vor 300 Jahren auf den Ruinen einer ehemaligen Wasserburg aus dem 13. Jahrhundert, die sich seinerzeit in einem Sumpfgebiet befand, als sogenannter Pfahlbau errichtet. Pfahlgründungen sind notwendig vulnerabel bei Grundwasserschwankungen. Die Rheinregulierungen des späten 19. Jahrhunderts wie auch der Einfluss nahegelegener Kohlebergbaumaßnahmen dürfte auch im Bereich Brühl zur Veränderung der Stände geführt haben. Das Gründungsfundament besteht anhand der vorliegenden Kenntnisse wenigstens zu Teilen aus Holzpfählen. Die möglichen Auswirkungen von Grundwasserveränderungen, Veränderungen der Bodenbeschaffenheit (beispielsweise Trockenlegung des Feuchtgebiets), Erschütterungen durch Sanierungstätigkeiten, seismische Bewegungen (Erdbebengebiet der Zone 3) und Zerstörungen durch Bombeneinschläge im Zweiten Weltkrieg auf die Gründung des Schlosses wurden nie untersucht. Die Schlösser Brühl gehören zu den wichtigsten kulturellen Schätzen der Menschheit und sind seit 1984 UNESCO-Welterbe. Als Vertragsstaat des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) ist die Bundesrepublik Deutschland zum Erhalt von UNESCO-Weltkulturerbestätten und deren außergewöhnlichem universtellen Wert „Outstanding Universal Value (OUV)“ verpflichtet. Die darauf ausgerichteten Gesetze zum Schutz von Kultur- und Naturerbe sind in Deutschland überwiegend der Kompetenz der Länder zugeordnet. Das Land Nordrhein-Westfalen ist als Eigentümer verpflichtet, gemäß §§ 7 und 37 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) sein baukulturelles Erbe zu schützen und zu unterhalten. Der Denkmalschutz fällt in den Zuständigkeitsbereich des MHKBD. Im Marmor des Prunktreppenhauses von Schloss Augustusburg zeigen sich bereits deutliche Risse, die darauf hindeuten, dass die Standsicherheit des Bauwerks wenigstens in Teilen gefährdet sein könnte. Um ein umfassendes Bild der Verkehrssicherheit sowie der Standfestigkeit zu den Rissen im Prunktreppenhaus und den angrenzenden Räumen des Schlosses Augustusburg zu erhalten, benötigt das MHKBD ein vollständiges und umfassendes Gutachten, welches die genannten Punkte untersucht. Darüber hinaus benötigt das MHKBD die Leistungen eines geologisch-statischen Gutachters, der den Baugrund mitsamt der Gründung des Schlosses Augustusburg untersucht und ein vollständiges Bild über den Zustand der Pfahlgründung der ehemaligen Wasserburg liefert. Ziel dieser weiteren Untersuchungen ist es, ein umfassendes Bild zur Verkehrssicherheit des Schlosses Augustusburg zu erlangen. Zur Erstellung der geologisch-statischen Gutachten und der damit einhergehenden Bodenuntersuchungen muss der Auftragnehmer den Zustand der Gebäudesubstanz mit allen technisch zur Verfügung stehenden Mitteln untersuchen. Schwerpunkt der Untersuchungen soll hierbei die Verkehrssicherheit sein. Das Gutachten muss zudem die Besonderheiten der Holzpfahlgründung sowie die Auswirkungen von Bomben und Artillerietreffern aus dem zweiten Weltkrieg berücksichtigen.
Zuschlagskriterien
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- 16. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert