Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Gera
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Gera schreibt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) aus. Ziel ist die Entwicklung einer Strategie zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045. Die Fertigstellung und Veröffentlichung muss bis spätestens zum 30.06.2028 erfolgen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Gera ist über das zum 1.1.2024 in-Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) im übertragenen Wirkungskreis (nach § 88 ThürKO) verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten, die einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Wärmeerzeugung sowie -versorgung auf erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme leistet, um zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Als Kommune mit einer Einwohnerzahl weniger als 100.000 EW muss diese Wärmeplanung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG bis spätestens zum 30.06.2028 veröffentlicht sein.
Die Stadt Gera beauftragt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, um die lokale Wärmeversorgung langfristig auf erneuerbare Energien umzustellen. Diese Planung ist gesetzlich vorgeschrieben und soll dazu beitragen, die Stadt bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu heizen. Der Dienstleister analysiert hierfür den aktuellen Wärmebedarf und entwickelt Konzepte für eine nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung. Da Gera weniger als 100.000 Einwohner hat, muss das fertige Konzept bis Mitte 2028 vorliegen.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Gera ist über das zum 1.1.2024 in-Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) im übertragenen Wirkungskreis (nach § 88 ThürKO) verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten, die einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Wärmeerzeugung sowie -versorgung auf erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme leistet, um zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Als Kommune mit einer Einwohnerzahl weniger als 100.000 EW muss diese Wärmeplanung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG bis spätestens zum 30.06.2028 veröffentlicht sein.
Zeitplan
- 12. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert