Erstellung einer erweiterten Machbarkeitsstudie für das Gewerbegebiet Bautzen Süd

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.05.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt BautzenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
13.04.2026
Bekanntmachungsnummer
249362-2026
Verfahrensnummer
8b18b492-c3c9-44e4-864e-edd9ce665c3d
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 73000000 · Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung; 79000000 · Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und SicherheitMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Bautzen schreibt die Erstellung einer erweiterten Machbarkeitsstudie für die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets aus. Der Auftrag umfasst konzeptionelle Untersuchungen zur verkehrlichen Erschließung, städtebaulichen Planung sowie zur Nutzungs- und Betreiberstruktur. Ziel ist die Ermittlung von Entwicklungspotenzialen unter Berücksichtigung rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Erstellung einer erweiterten Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes Bautzen Süd

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Machbarkeitsstudie Gewerbegebiet Bautzen Süd

    Die Leistung umfasst insbesondere konzeptionelle Untersuchungen zur verkehrlichen Erschließung (Straße und Schiene), zur städtebaulichen Entwicklung, zur Nutzungs- und Betreiberstruktur sowie zur Ableitung von Entwicklungspotenzialen unter Berücksichtigung rechtlicher, wirtschaftlicher und infrastruktureller Rahmenbedingungen.

    Frist: 12.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Fakultativer Ausschlussgrund nach§ 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 6 bis 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), gemäß §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), gemäß § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder gemäß § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 4 und 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden vorliegt oder ein Tatbestand gemäß § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 10: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 GWB Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Unklare oder fehlende Angaben bzw. Unterlagen zu den ZUSCHLAGSKRITERIEN können NICHT nachgefordert werden, da es sich hierbei um Informationen handelt, die die Wertung betreffen. Folglich werden Angebote, bei denen Angaben bzw. Unterlagen zu den Zuschlagskriterien fehlen etc. von der Wertung OHNE NACHFORDERUNG ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Machbarkeitsstudie Gewerbegebiet Bautzen Süd

Inhaltliche Umsetzung der Aufgabenstellung und Projektorganisation und -koordination
50 %
federführender Projektmitarbeiter mit Referenzen, Berufserfahrung und berufsqualifizierender Abschluss sowie Projektleiter mit Referenzen und berufsqualifizierender Abschluss
20 %
Preis
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Fakultativer Ausschlussgrund nach§ 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 6 bis 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), gemäß §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), gemäß § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder gemäß § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 4 und 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden vorliegt oder ein Tatbestand gemäß § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 10: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 GWB Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Unklare oder fehlende Angaben bzw. Unterlagen zu den ZUSCHLAGSKRITERIEN können NICHT nachgefordert werden, da es sich hierbei um Informationen handelt, die die Wertung betreffen. Folglich werden Angebote, bei denen Angaben bzw. Unterlagen zu den Zuschlagskriterien fehlen etc. von der Wertung OHNE NACHFORDERUNG ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 430404-2026
Vergleichbare Verfahren137vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag70 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 12 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
PTPTV Transport Consult GmbHStuttgart1003.09.2026179 Tsd. €steigend
PPPlanungsgruppe Prof. Sommer GmbHCottbus1001.09.20262,5 Mio. €steigend
ACaqua consult Ingenieur GmbHErfurt1001.09.20261 Mio. €steigend
IBIngenieurbüro Brösicke & Co.Sonneberg1024.08.2026 - steigend
IEIngenieurbüro Eckert GmbH - 1021.08.2026 - steigend
MIMerkel Ingenieur ConsultBad Doberan1018.08.2026134 Tsd. €steigend
BFBundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)Bonn1010.08.2026184 Tsd. €steigend
BGBERNARD Gruppe ZT GmbHMünchen1005.08.2026473 Tsd. €steigend
IIICN Ingenieure GmbHSchwerin1001.08.2026166 Tsd. €steigend
LSLandgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Außenstelle HalleHalle (Saale)1030.07.2026587 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Sachsen (17) · Nordrhein-Westfalen (16) · Mecklenburg-Vorpommern (15) · Brandenburg (14) · Sachsen-Anhalt (11) · Bayern (8)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Hydrodynamische Kanalnetzberechnungen für das Berliner RegenwassernetzDahlem - Beratende Ingenieure GmbH & Co. Wasserwirtschaft KG +1 weitereBerliner WasserbetriebeBerlin, Deutschland
    23.09.2024noch 1 Monat21.10.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    28.10.2024noch 1 Monat28.10.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    1 €
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Organisations- und Managementberatung für interne Organisationsentwicklung und Change-Managementmsg systems agStaatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und VertragsmanagementDresden, Deutschland
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Stadt Bautzen

Aktiv seit 2025 · 7 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr5Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 7 seit 2025Spitze KW 11 · 2025 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
FBFM Bücher Handelszentrale UG (haftungsbeschränkt)103.08.2026 -
VGVielfaltMenü GmbH110.07.20266,3 Mio. €
SGSaxonia-Catering GmbH & Co. KG110.07.20266,3 Mio. €
IIICL Ingenieur Consult GmbH122.06.2026129 Tsd. €
FCFa. Concordis Jahn & Windisch GmbH112.05.2026 -
KSKBS Schulbücher e.K.112.05.2026 -
RMRide Mobility GmbH122.04.2025 -

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für Bautzener SchulenKBS Schulbücher e.K. +1 weitereStadt BautzenBautzen, Deutschland
    12.05.2026noch 44 Monate31.05.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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26.06.2026Gewässerinstandsetzung Jordanbach und EntwässerungsmuldeOffen - -
03.06.2026Preisgebundene Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für GrundschulenVergebenFBFM Bücher Handelszentrale UG (haftungsbeschränkt)0 €
13.04.2026Erstellung einer erweiterten Machbarkeitsstudie für das Gewerbegebiet Bautzen SüdVergebenIIICL Ingenieur Consult GmbH129 Tsd. €
07.04.2026Essensversorgung für Kindertageseinrichtungen und SchulenVergebenVGVielfaltMenü GmbH +1 weitere6,3 Mio. €
19.02.2026Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für Bautzener SchulenVergebenKSKBS Schulbücher e.K. +1 weitere -
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