Erstausstattung mit losem Mobiliar für das Herzzentrum der Universitätsmedizin Magdeburg
Was wird ausgeschrieben
Das Universitätsklinikum Magdeburg schreibt die Lieferung und Montage von losem Mobiliar für den Neubau des Herzzentrums aus. Der Auftrag ist in fünf Lose unterteilt, die von Sichtschutz über Büromöbel und Stühle bis hin zu Patientennachttischen reichen. Für einige Produktgruppen sind Rahmenverträge mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren vorgesehen.
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von losen Möbeln zur vollständigen Ersteinrichtung des Neubaus Herzentrum der Universitätsmedizin Magdeburg. Die Möbel umfassen je nach Los unterschiedliche Produktgruppen (z. B. Büro-, Funktions- und Aufenthaltsmöbel) und sind gemäß den im Leistungsverzeichnis definierten Anforderungen bereitzustellen, zu liefern und – soweit vorgesehen – fachgerecht zu montieren. Für einige Produktgruppen je Los beabsichtigt der Auftraggeber zusätzlich den Abschluss von Rahmenverträgen mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern, sodass eine maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren erreicht werden kann. Es gelten die Regelungen des Rahmenvertrages gemäß Anlage C-10.
Das Universitätsklinikum Magdeburg sucht für den Neubau seines Herzzentrums eine umfassende Erstausstattung mit losen Möbeln. Die Beschaffung ist in fünf Fachlose unterteilt, die unter anderem Büromöbel, Stühle, Sichtschutzsysteme und Patientennachttische umfassen. Neben der Lieferung und Montage sind für bestimmte Produktgruppen Rahmenverträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren und der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr geplant. Interessierte Unternehmen können sich auf einzelne oder mehrere Lose bewerben, wobei die Qualität der Möbel durch Teststellungen geprüft wird.
Aufteilung in Lose
5 Lotegemäß Leistungsverzeichnis Anlage B-04 und B-04.1
gemäß Leistungsverzeichnis Anlage B-04 und B-04.1
gemäß Leistungsverzeichnis Anlage B-04 und B-04.1
gemäß Leistungsverzeichnis Anlage B-04 und B-04.1
gemäß Leistungsverzeichnis Anlage B-04 und B-04.1
Zuschlagskriterien
15 Kriterien- price40%
Der Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. 1. Der Angebotspreis je Los wird mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotsbewertung einbezogen. Maßgeblich ist der jeweilige Gesamtauftragswert pro Los einschließlich etwaiger Optionen sowie der Umsatzsteuer, ermittelt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden und zu bepreisenden Leistungsverzeichnisses. 2. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein. 3. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2-fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
- quality40%
Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowie die Anlage B-04.1 Bewertungskriterien zum Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit maximal 660 Punkten bewertet. Die Bewertung sowie die jeweilige Gewichtung erfolgen losbezogen. Die Angaben (P) eines Bieters werden in Relation zu den Angaben der anderen Bieter gewertet (Relationsformel). Die erreichte Punktzahl je Los wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von Los 1 40 % (60 Punkte) in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.
- quality20%
Im Rahmen des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber eine Teststellung der angebotenen Möbel durch. Ziel der Teststellung ist es, einen fundierten Eindruck von der Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in der Wertungsmatrix (Anlage A-08) definierten Kriterien. Die Teststellung wird je Los mit Los 1 20 % (135 Punkte) bewertet. Die erzielte Punktzahl wird ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt und fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes je Los ein. Erfolgt keine Teilnahme an der Teststellung oder werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält der Bieter null Punkte. Eine Nachholung oder Nachbesserung der Teststellung ist ausgeschlossen.
- price40%
Der Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. 1. Der Angebotspreis je Los wird mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotsbewertung einbezogen. Maßgeblich ist der jeweilige Gesamtauftragswert pro Los einschließlich etwaiger Optionen sowie der Umsatzsteuer, ermittelt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden und zu bepreisenden Leistungsverzeichnisses. 2. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein. 3. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2-fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
- quality25%
Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowie die Anlage B-04.1 Bewertungskriterien zum Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit maximal 660 Punkten bewertet. Die Bewertung sowie die jeweilige Gewichtung erfolgen losbezogen. Die Angaben (P) eines Bieters werden in Relation zu den Angaben der anderen Bieter gewertet (Relationsformel). Die erreichte Punktzahl je Los wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von Los 2 25 % (195 Punkte) in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.
- quality35%
Im Rahmen des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber eine Teststellung der angebotenen Möbel durch. Ziel der Teststellung ist es, einen fundierten Eindruck von der Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in der Wertungsmatrix (Anlage A-08) definierten Kriterien. Die Teststellung wird je Los mit Los 2 35 % (160 Punkte) bewertet. Die erzielte Punktzahl wird ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt und fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes je Los ein. Erfolgt keine Teilnahme an der Teststellung oder werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält der Bieter null Punkte. Eine Nachholung oder Nachbesserung der Teststellung ist ausgeschlossen.
- price40%
Der Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. 1. Der Angebotspreis je Los wird mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotsbewertung einbezogen. Maßgeblich ist der jeweilige Gesamtauftragswert pro Los einschließlich etwaiger Optionen sowie der Umsatzsteuer, ermittelt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden und zu bepreisenden Leistungsverzeichnisses. 2. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein. 3. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2-fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
- quality25%
Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowie die Anlage B-04.1 Bewertungskriterien zum Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit maximal 660 Punkten bewertet. Die Bewertung sowie die jeweilige Gewichtung erfolgen losbezogen. Die Angaben (P) eines Bieters werden in Relation zu den Angaben der anderen Bieter gewertet (Relationsformel). Die erreichte Punktzahl je Los wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von Los 3 25 % (210 Punkte) in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.
- quality35%
Im Rahmen des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber eine Teststellung der angebotenen Möbel durch. Ziel der Teststellung ist es, einen fundierten Eindruck von der Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in der Wertungsmatrix (Anlage A-08) definierten Kriterien. Die Teststellung wird je Los mit Los 3 35 % (170 Punkte) bewertet. Die erzielte Punktzahl wird ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt und fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes je Los ein. Erfolgt keine Teilnahme an der Teststellung oder werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält der Bieter null Punkte. Eine Nachholung oder Nachbesserung der Teststellung ist ausgeschlossen.
- price40%
Der Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. 1. Der Angebotspreis je Los wird mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotsbewertung einbezogen. Maßgeblich ist der jeweilige Gesamtauftragswert pro Los einschließlich etwaiger Optionen sowie der Umsatzsteuer, ermittelt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden und zu bepreisenden Leistungsverzeichnisses. 2. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein. 3. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2-fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
- quality30%
Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowie die Anlage B-04.1 Bewertungskriterien zum Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit maximal 660 Punkten bewertet. Die Bewertung sowie die jeweilige Gewichtung erfolgen losbezogen. Die Angaben (P) eines Bieters werden in Relation zu den Angaben der anderen Bieter gewertet (Relationsformel). Die erreichte Punktzahl je Los wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von Los 4 30 % (135 Punkte) in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.
- quality30%
Im Rahmen des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber eine Teststellung der angebotenen Möbel durch. Ziel der Teststellung ist es, einen fundierten Eindruck von der Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in der Wertungsmatrix (Anlage A-08) definierten Kriterien. Die Teststellung wird je Los mit Los 4 30 % (155 Punkte) bewertet. Die erzielte Punktzahl wird ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt und fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes je Los ein. Erfolgt keine Teilnahme an der Teststellung oder werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält der Bieter null Punkte. Eine Nachholung oder Nachbesserung der Teststellung ist ausgeschlossen.
- price40%
Der Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. 1. Der Angebotspreis je Los wird mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotsbewertung einbezogen. Maßgeblich ist der jeweilige Gesamtauftragswert pro Los einschließlich etwaiger Optionen sowie der Umsatzsteuer, ermittelt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden und zu bepreisenden Leistungsverzeichnisses. 2. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein. 3. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2-fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
- quality30%
Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowie die Anlage B-04.1 Bewertungskriterien zum Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit maximal 660 Punkten bewertet. Die Bewertung sowie die jeweilige Gewichtung erfolgen losbezogen. Die Angaben (P) eines Bieters werden in Relation zu den Angaben der anderen Bieter gewertet (Relationsformel). Die erreichte Punktzahl je Los wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von Los 5 30 % (60 Punkte) in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.
- quality30%
Im Rahmen des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber eine Teststellung der angebotenen Möbel durch. Ziel der Teststellung ist es, einen fundierten Eindruck von der Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in der Wertungsmatrix (Anlage A-08) definierten Kriterien. Die Teststellung wird je Los mit Los 5 30 % (195 Punkte) bewertet. Die erzielte Punktzahl wird ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt und fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes je Los ein. Erfolgt keine Teilnahme an der Teststellung oder werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält der Bieter null Punkte. Eine Nachholung oder Nachbesserung der Teststellung ist ausgeschlossen.
Zeitplan
- 5. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung