Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet „Anna Quartier"
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Karlsfeld vergibt einen Auftrag über Leistungen eines Erschließungsträgers gemäß § 124 Abs. 1 BauGB für das geplante Baugebiet „Anna Quartier". Der Auftragnehmer übernimmt die Erschließung im eigenen Namen und auf eigene Kosten. Die Refinanzierung erfolgt über privatrechtliche Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern nach Maßgabe eines Kostenerstattungsvertrags. Die Angebotsfrist endet am 22. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Auftraggeber beabsichtigt, in diesem Verfahren einen Auftrag über Leistungen eines Erschließungsträgers zur Erschließung des geplanten Baugebiets "Anna Quartier" zu vergeben.
Die Gemeinde Karlsfeld (Landkreis Dachau, Bayern) sucht einen Erschließungsträger für das neue Baugebiet „Anna Quartier". Das bedeutet: Ein privater Auftragnehmer übernimmt die komplette Erschließung des Gebiets — also den Bau von Straßen, Gehwegen, Versorgungsleitungen und Entwässerung — auf eigene Kosten und wird dafür später von den Grundstückseigentümern bezahlt (sogenannte Kostenerstattung nach BauGB). Dies ist ein übliches Modell in Deutschland, um kommunale Baugebiete zu entwickeln, ohne dass die Gemeinde selbst vorfinanzieren muss. Die Vergabe erfolgt als Bauleistung nach VOB/A, wobei der Auftragnehmer Erfahrung mit Erschließungsprojekten und der Abwicklung von Kostenerstattungsverträgen nachweisen muss.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Erfahrung als Erschließungsträger oder mit vergleichbaren Erschließungsprojekten
- Fähigkeit zur eigenständigen Durchführung der Erschließungsleistungen nach § 124 BauGB
- Eignung nach VOB/A (fehlende Unterlagen können nachgefordert werden)
- Finanzielle Leistungsfähigkeit für die Vorfinanzierung der Erschließungskosten
- Kenntnis der Regelungen zu Kostenerstattungsverträgen nach BauGB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Auftraggeber wird fehlende Unterlagen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gemäß § 16a EU VOB/A nachfordern. Die Nachforderung fehlender Preisangaben ist dabei nach Maßgabe von § 16a EU Abs. 2 VOB/A im Regelfall ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Auftragnehmer soll als Erschließungsträger gemäß § 124 Abs. 1 BauGB die Erschließung des geplanten Baugebiets "Anna Quartier" im eigenen Namen und auf eigene Kosten übernehmen. Maßgeblich für den Umfang der Erschließungsleistungen sind die Regelungen des Erschließungsvertrags (Teil B01 der Vergabeunterlagen). Die Refinanzierung erfolgt über privatrechtliche Vereinbarungen nach Maßgabe des Kostenerstattungsvertrags (Teil B02) mit den Grundstückseigentümern bzw. -berechtigten.
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung