Freianlagenplanung für das Industriegebiet 3 Sömmerda/Kölleda

Was wird ausgeschrieben
Die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen schreibt Planungsleistungen für Freianlagen im Rahmen der Erschließung des Industriegebiets 3 Sömmerda-Kölleda aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4, wobei die Leistungsphasen 3 und 4 optional und stufenweise beauftragt werden. Ziel ist die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die gewerbliche Flächenentwicklung.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Veranlassung bildet die nachfrageorientierte weitere Bereitstellung von industriell-, gewerblichen Ansiedlungsflächen in der Region Sömmerda und Kölleda. Hierfür wurden seitens der Kommunen Sömmerda und Kölleda für die Industriegroßfläche 3 Sömmerda-Kölleda rechtsverbindliche B-Plan-Beschlüsse gefasst. Zur Realisierung dieses Industriegebietes sind u.a. Planungsleistungen für die Freianlagen, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Erschließung des Industriegebiets darstellen, erforderlich. Diese Leistung ist Verfahrensgegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens. Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, wobei die LPH 1-2 fest und die LPH 3-4 optional und stufenweise beauftragt werden.
Die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) sucht einen Planer für die Freianlagen im neuen Industriegebiet 3 zwischen Sömmerda und Kölleda. Dabei geht es vor allem um die Gestaltung von Ausgleichs- und Ersatzflächen, die für die Erschließung des Gebiets gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Die ersten beiden Leistungsphasen (Grundlagenermittlung und Vorplanung) sind fest vergeben, während die weiteren Phasen (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) optional hinzukommen können. Bewerber müssen neben fachlicher Eignung auch die Einhaltung des Thüringer Vergabegesetzes sowie diverse Ausschlusskriterien nachweisen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung der RUS-Sanktionen (Art. 5k VO 833/2014)
- Eigenerklärung gemäß § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
1.) Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Mindestkriterium): - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) 2.) RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen), 3.) Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und keine Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen), 4.) Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären (siehe Vergabeunterlagen). Die Nicht-Erfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nicht-Vorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. . Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die oben genannten Eigenerklärungen darüber abzugeben, dass bei ihm bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123,124 GWB, § 22 Abs. 1, 2 LkSG sowie Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 (RUS-Sanktionen) vorliegen. Die Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG ist spätestens mit dem Angebot einzureichen. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (siehe Teilnahmeantrag). Die Erklärungen sind auch von allen Nachunternehmern einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Beleg der Eigenerklärungen entsprechende Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Das mit dem indikativen Angebot eingereichte Konzept wird gewertet, es wird nicht nachgefordert und auch mit dem finalen Angebot nicht erneut abgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Veranlassung bildet die nachfrageorientierte weitere Bereitstellung von industriell-, gewerblichen Ansiedlungsflächen in der Region Sömmerda und Kölleda. Hierfür wurden seitens der Kommunen Sömmerda und Kölleda für die Industriegroßfläche 3 Sömmerda-Kölleda rechtsverbindliche B-Plan Beschlüsse gefasst. Zur Realisierung dieses Industriegebietes sind u.a. Planungsleistungen für die Freianlagen, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Erschließung des Industriegebiets darstellen, erforderlich. Diese Leistung ist Verfahrensgegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens. Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, wobei die LPH 1-2 fest und die LPH 3-4 optional und stufenweise beauftragt werden.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality20%
Konzeption zur technischen, organisatorischen und terminlichen Projektrealisierung
- quality40%
Qualität der Präsentation der Projektleitung im Verhandlungs- und Bietergespräch
- price40%
Preis/ Honorar
Zeitplan
- 13. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung