Erschließung und Kanalisation eines Neubaugebiets in Radevormwald
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Radevormwald vergibt die Erschließungs- und Kanalisationsarbeiten für das Neubaugebiet Karthausen (Bauabschnitt 2). Der Auftrag umfasst den Bau von Schmutz- und Regenwasserkanälen sowie Hausanschlüssen in einer Gesamtlänge von rund 4.500 Metern. Die geplante Bauzeit beträgt 540 Tage. Es wird ein einzelnes Los ausgeschrieben, bei dem voraussichtlich das niedrigste Angebot den Zuschlag erhält.
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Erschließung Neubaugebiet Karthausen in Radevormwald, Bauabschnitt 2
Die Stadt Radevormwald baut im Stadtteil Karthausen ein neues Wohngebiet und vergibt dafür die notwendigen Straßen- und Kanalbauarbeiten. Konkret geht es um den Anschluss der künftigen Häuser an die öffentliche Infrastruktur: Es werden Schmutz- und Regenwasserkanäle verlegt, die zusammen fast fünf Kilometer lang sind, sowie die Hausanschlüsse für die einzelnen Grundstücke. Die Arbeiten dauern voraussichtlich eineinhalb Jahre und werden in einem einzigen Paket vergeben. Unternehmen mit Erfahrung im Tiefbau und der Kanalisation sind hier gesucht. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Stadt Radevormwald - Der Bürgermeister)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignung nach VOB/A EU
- Nachweis von Referenzen im Tiefbau
- Keine Ausschlussgründe nach GWB
- Erfüllung von Umwelt- und Sozialstandards
- Nachweis der Zuverlässigkeit
- Erfahrung im Kanal- und Rohrleitungsbau
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm § 124 Abs. 2 GWB iVm § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Terroristische Straftaten oder Straftaten, die im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten stehen: § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 GWB Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 Abs. 4 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrechte verstößt Verpflichtungen verstoßen hat, Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe nachgefordert nach den gesetzlichen Bestimmungen der VOB/A EU
Aufteilung in Lose
1 LotNachfolgend sind die wesentlichen auszuführenden Hauptleistungen aufgeführt: Entwässerung Schmutzwasserkanal DN 200 aus PP-MD Länge ca. 1.090 m Regenwasserkanal DN 300 bis DN 500 aus PP-MD Länge ca. 900 m Regenwasserkanal DN 600 bis DN 800 aus Beton Länge ca. 195 m Hausanschluss RW DN 150 und DN 200 aus PP-MD Länge ca. 1.040 m Hausanschluss SW DN 150 aus PP-MD Länge ca. 1.040 m Sinkkastenanschluss RW DN 150 aus PP-MD Länge ca. 528 m Stauraumkanal DN 3200 aus GFK Länge ca. 102 m Tiefbau für Versorgungsträger - 1.375 m Länge Graben Straßenbau - 3.250 m2 Baustraße A 1 für Entwässerung (Schotterstraße); inkl. Rückbau - 3.130 m2 Baustraße A 2 für Versorger (Schotterstraße); inkl. Rückbau - 2.840 m2 Baustraße B, 8 cm bituminöse Tragdeckschicht; inkl. Rückbau - 4.500 m2 Baustraße B, 10 cm bituminöse Tragdeckschicht, inkl. Rückbau - 2.840 m2 Baustraße B, 12 cm bituminöse Tragschicht - 430 m3 Baustraße B, 15 cm Schottertragschicht - 1.130 m3 Baustraße B, 25 cm Schottertragschicht - 1.170 m3 Baustraße B, 26 cm Frostschutzschicht - 970 m3 Baustraße B, 34 cm Frostschutzschicht - 6 m3 Baustraße B, 12 cm Schotterausgleichsschicht; inkl. Rückbau - 470 m3 Baustraße B, 14 cm Schotterausgleichsschicht; inkl. Rückbau - 840 m3 Baustraße B, 25 cm Schottertragschicht Nebenflächen - 870 m3 Baustraße B, 26 cm Frostschutzschicht Nebenflächen - 15 m3 Baustraße B, 28 cm Frostschutzschicht Nebenflächen - 4.640 m3 Erdaushub Straßenkorridor/Quartiere - 250 m3 Erdauftrag Straßenkorridor/Quartiere - 3.335 m2 Geotextil
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung