Erschließung Baugebiet Stockberg 1 in Geisenhausen – Ingenieur- und Verkehrsanlagenplanung
Was wird ausgeschrieben
Der Markt Geisenhausen vergibt Planungsleistungen für die Erschließung des Baugebietes Stockberg I. Die Leistungen umfassen die Objektplanung für Ingenierbauwerke (HOAI § 41 ff, Anlage 12) und Verkehrsanlagen (HOAI § 45 ff, Anlage 13) jeweils in den Leistungsphasen 1-9. Das Erschließungsgebiet soll 44 Bauparzellen sowie eine Kindertagesstätte umfassen und beinhaltet zudem einen Radweg. Der geschätzte Auftragswert liegt bei 247.275 EUR.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen Ingenieurbauwerke nach § 41 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 12 HOAI, Leistungsphasen 1-9 sowie Planungs-leistungen Verkehrsanlagen nach § 45 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 13 HOAI – Leistungsphasen 1-9 für die Erschließung Baugebiet Stockberg 1 in Geisenhausen.
Der Markt Geisenhausen in Niederbayern vergibt die Planungsleistungen für die Erschließung des neuen Baugebietes Stockberg I. Der Auftrag umfasst die vollständige Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen nach HOAI (Leistungsphasen 1-9), zusätzlich auch für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Oberflächenentwässerung. Geplant sind 44 Bauparzellen und eine Kindertagesstätte, außerdem ein neuer Radweg innerhalb und außerhalb des Bebauungsplangebiets. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 247.000 EUR. Die Vergabe erfolgt anhand mehrerer Qualitätskriterien (Projektteam, Arbeitsweise, Kosten-/Terminüberwachung, Bauleitung) sowie des Angebotspreises.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Planungsleistungen nach HOAI § 41 ff (Ingenieurbauwerke) und § 45 ff (Verkehrsanlagen), Leistungsphasen 1-9
- Eignung für kommunale Erschließungsprojekte
- Referenzen im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
- Erfahrung mit Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Oberflächenentwässerung
- Fähigkeit zur Kosten- und Terminüberwachung sowie Berichtswesen
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Markt Geisenhausen beabsichtigt das neue Baugebiet Stockberg I zu erschließen. Die Planungsleistungen umfassen die Objektplanung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Oberflächenentwässerung. Geplante Bebauung von 44 Bauparzellen und einer Kindertagesstätte. Die Planung beinhaltet auch einen Radweg im und außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. (siehe Luftbild) Das Planungsgebiet liegt im Südosten von Geisenhausen. Der gesamte Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 42.624 m². Genaue Inhalte stehen in der Begründung und Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan zur Verfügung. Bitte beachten Sie den Anhang in der Begründung des Ing. Büro Sehlhoff zum Irlacher Graben und Entwässerung. Kostenannahme, netto: Verkehrsanlagen 1.360.000,00 € Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung 1.139.000,00 € Ingenieurbauwerk Wasserversorgung 240.000,00 € Ingenieurbauwerk Oberflächenentwässerung 165.000,00 € Gesamt netto: 2.904.000,00 € Auszug aus der Begründung: Lagebeschreibung: Das Planungsgebiet liegt im Südosten von Geisenhausen. Der gesamte Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 42.624 m². Das Planungsgebiet wird folgendermaßen umgrenzt: - im Westen durch die Irlacher Straße, jenseits davon bestehende Ortsbebauung - im Süden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen, teilweise auch Gehölzbestand - im Norden durch gewerblich genutzte Flächen bzw. durch die Hozhausener Straße - Die bestehenden Schrebergärten östlich der Irlacher Straße werden östlich des Irlacher Grabens Grabens durch den Bebauungsplan überplant, im übrigen Bereich bleiben sie bestehen. Das Planungsgebiet selbst wird weitgehend landwirtschaftluch genutzt. Am südlichen Rand finden sich in Teilbereichen Gehölzbestand (Wäldchen), außerhalb auch in Teilen des überplanten Schrebergartenbereichs und weiter östlich im Hangbereich. Topographisch fällt das Gelände nach Westen zum Irlacher Graben hin ab, um dann zur Irlacher Straße wieder leiht anzusteigen. Die Geländeneigung ist in Teilbereichen auch steil um die 15 %. Der höchste Punkt am östlichen Rand des Geltungsbereichs liegt etwa bei 475,0 m. ü. NHN, der tiefste Punkt im Bereich des bestehenden Regenrückhaltebeckens bei etwa 458,0 m. ü. NHN.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- quality1.3%
Vorstellung des vorgesehenen Projektteams
- quality1.2%
Darstellung der Arbeitsweise
- quality1.3%
Darstellung der Methoden zur Überwachung und Einhaltung der Kosten und Termine sowie des Berichtswesens an den Auftraggeber
- quality1.4%
Arbeitsweise der Bauleitung in LPH 8
- price1.2%
Honorar
Zeitplan
- 22. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert