Ersatzneubau von vier Fußgängerbrücken an der Bundesautobahn 40 in Mülheim an der Ruhr
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt den Ersatzneubau von vier Fußgängerbrücken an der A40 im Raum Mülheim an der Ruhr. Die Leistung umfasst den kompletten Rückbau der bestehenden Konstruktionen sowie den Neubau einschließlich aller anliegenden Verkehrs- und Entwässerungsmaßnahmen. Die geplante Bauzeit beträgt 546 Tage. Der geschätzte Auftragswert liegt im mittleren einstelligen Millionenbereich.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A40, Ersatzneubau 4 Fußgängerbrücken in Mülheim
Für den Ersatzneubau von vier Fußgängerbrücken an der Bundesautobahn 40 in Mülheim an der Ruhr vergibt die Autobahn GmbH des Bundes ein Bauprojekt zur Modernisierung der Fußgängerquerungen. Dabei werden die bestehenden Konstruktionen abgebrochen und durch moderne, statisch und sicherheitstechnisch geprüfte Stahl- oder Stahlbetonbrücken ersetzt. Die Arbeiten umfassen den gesamten Hochbau, die Anpassung der Entwässerung sowie die Organisation der Verkehrsführung während der Bauphase. Die Bauzeit ist mit rund 18 Monaten (546 Tage) angesetzt, wobei die Vergabe nach dem Prinzip „Preis und Qualität“ (70 % Preis, 30 % Qualität) erfolgt. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: NL Rheinland, Autobahn GmbH des Bundes)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis freier Ausschlussgründe nach § 123/124 GWB
- Nachweis sozialversicherungs- und steuerlicher Unbedenklichkeit
- Erfüllung der Pflichten nach AEG, MinLoG und LkSG
- ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung
- Eignungsnachweis nach VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA40, Ersatzneubau 4 Fußgängerbrücken in Mülheim
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality30%
Arbeiten vor Ort
- price70%
Preis
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung