Ersatzneubau von Lärmschutzwänden an der A 59 zwischen AK Duisburg-Süd und AS Duisburg-Wanheimerort

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Ersatzneubau von Lärmschutzwänden entlang der A 59 zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg-Süd und der Anschlussstelle Duisburg-Wanheimerort aus. Die Arbeiten umfassen sowohl die Strecke als auch Ingenieurbauwerke. Die Ausführungsdauer ist auf 606 Tage angesetzt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
AK Duisburg-Süd bis AS Duisburg-Wanheimerort, A 59 Ersatzneubau von Lärmschutzwänden Ersatzneubau von Lärmschutzwänden auf Strecke und Ingenieurbauwerken
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Ersatzneubau von Lärmschutzwänden an der Autobahn A 59 im Raum Duisburg. Dabei werden bestehende Lärmschutzanlagen auf der freien Strecke sowie an Ingenieurbauwerken erneuert, um den Lärmschutz für die Anwohner zu modernisieren. Das Projekt ist als ein einzelnes Los ausgeschrieben und erstreckt sich über einen Zeitraum von etwa 606 Tagen. Da es sich um ein Infrastrukturprojekt an einer stark befahrenen Autobahn handelt, sind entsprechende Erfahrungen im Verkehrswegebau erforderlich.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung von Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA 59 Ersatzneubau von Lärmschutzwänden
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung