Ersatzneubau und Behelfsbrücke der Überführung St 2093 über die A 93

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Ersatzneubau des Bauwerks 54 (Überführung der St 2093 über die A 93) aus. Das Projekt umfasst den Abbruch des bestehenden Vierfeldbauwerks sowie die Errichtung einer neuen Zweifeldbrücke inklusive einer temporären Behelfsumfahrung zur Aufrechterhaltung des Verkehrs. Die Arbeiten finden im Bereich der Niederlassung Südbayern statt.
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Ersatzneubau und Behelfsbrücke BW 54 Überführung der St 2093 über die A 93 Süd
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Ersatzneubau der Brücke 54, welche die Staatsstraße 2093 über die Autobahn A 93 führt. Da das bestehende Bauwerk ersetzt werden muss, ist zudem die Einrichtung einer temporären Behelfsumfahrung erforderlich, um den Verkehrsfluss während der gesamten Bauzeit zu gewährleisten. Das neue Bauwerk wird als Zweifeldbrücke ausgeführt, wobei die Überbauten zunächst überhöht gefertigt und anschließend in ihre Endlage abgesenkt werden. Es handelt sich um ein klassisches Ingenieurbauprojekt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur in Südbayern.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Steuer- und Abgabenzahlungen
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu Mindestlohn und Schwarzarbeitsbekämpfung
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotBMP BW 54 Ersatzneubau und Behelfsbruecke A 93 Die Maßnahme umfasst die Arbeiten für den Ersatzneubau des Bauwerkes 54 Brücke St 2093 (Tiroler Straße) über die A93 Süd. Das bestehende Vierfeldbauwerk wird abgebrochen und als Zweifeldbrücke neu errichtet. Die Überbauten des Ersatzneubaus werden überhöht hergestellt und anschließend in ihre Endlage abgesenkt. Im Zuge des Ersatzneubaus ist eine temporäre Behelfsumfahrung einzurichten, um den Verkehr der St 2093 während der gesamten Maßnahme aufrecht zu erhalten.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung