TED·433666-2026·Schließt in 30 Tagen

Planungsleistungen für Ersatzneubau Trinkwasserhochbehälter in Edelstahlbauweise

Gemeinde GründauGründau, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€350k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
24. Juli 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Gründau schreibt Planungsleistungen für den Ersatzneubau eines Trinkwasserhochbehälters mit einem Nutzvolumen von ca. 1.300 m³ aus. Der Auftrag umfasst die Objekt-, Tragwerks- und Freianlagenplanung sowie die verfahrenstechnische Maschinentechnik für ein 2-Kammer-System in Edelstahlbauweise. Die Vertragslaufzeit beträgt 840 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der Beschaffung sind die Planungsleistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerk, Freianlagen). Klarstellung zur Technischen Ausrüstung: Die Dimensionierung und Planung der rein verfahrenstechnischen Maschinentechnik (Verrohrung, Pumpen, Reinigungseinheiten, UV-Desinfektionsanlage) ist als integraler Bestandteil der Objektplanung zwingend mitzuplanen und zu kalkulieren. Ausdrücklich von dieser Vergabe ausgeschlossen ist lediglich die fachspezifische Planung der Elektro-, EMSR- und SCADA-Technik (Anlagensteuerung und Leitwartenanbindung).

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Gründau sucht ein Planungsbüro für den Ersatzneubau eines Trinkwasserhochbehälters. Das neue Bauwerk soll als 2-Kammer-System mit insgesamt 1.300 Kubikmetern Fassungsvermögen in modularer Edelstahlbauweise errichtet und in einer Halle untergebracht werden. Der Auftrag umfasst die gesamte Objekt- und Tragwerksplanung sowie die verfahrenstechnische Ausstattung wie Pumpen und Desinfektionsanlagen, während die Steuerungstechnik (EMSR/SCADA) ausgenommen ist. Die Planung erstreckt sich über einen Zeitraum von 840 Tagen. Bieter müssen neben den üblichen Eignungsnachweisen vor allem fachliche Konzepte zur Umsetzung vorlegen, die neben dem Preis einen wesentlichen Teil der Bewertung ausmachen.

IngenieurdienstleistungenWasserwirtschaftÖffentliche VerwaltungWasserversorgungWasserwirtschaftIngenieurleistungenTiefbauOeffentliche VerwaltungPlanung
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlussgründen
  • Erfolgreiche Selbstreinigung bei Ausschlussgründen
  • Einreichung projektspezifischer Konzepte
  • Vorlage von Unternehmens- und persönlichen Referenzen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird. Es gilt das Nachforderungsregime gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Fehlen geforderte Eignungsnachweise oder sind diese unvollständig, werden diese von der Vergabestelle einheitlich unter Fristsetzung von maximal sechs Kalendertagen nachgefordert. Die Nachforderung beschränkt sich strikt auf die formale Nachreichung. Ein inhaltliches Austauschen von Referenzprojekten oder das Nachschieben gänzlich neuer Referenzen zur qualitativen Aufwertung der Bewerbung ist als unzulässige Wettbewerbsverzerrung strikt ausgeschlossen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Ersatzneubau Trinkwasserhochbehälter Rothenbergen in Edelstahlbauweise

Projektgegenstand und Bauaufgabe Gegenstand der Beschaffung sind die vollumfänglichen Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Trinkwasserhochbehälters (TWHB) Rothenbergen. Ziel der Planung ist die Errichtung eines TWHB mit einem Nutzvolumen von ca. 1.300 m³ (ausgeführt als 2-Kammer-Systembehälter zu je 650 m³). Das Bauwerk ist zwingend in modularer Edelstahlbauweise zu planen und in einem oberirdischen Hüllbauwerk (Halle) unterzubringen. Um kostenintensive Netz- und Druckzonenanpassungen im Versorgungsbereich der Gemeinde Gründau zu vermeiden, muss das hydraulische Höhenniveau (Wasserspiegel) des Neubaus zwingend der Bestandshöhe entsprechen. Zu erbringende Planungsleistungen (Auftragsumfang) Aufgrund der technisch untrennbaren statisch-konstruktiven und wasserhygienischen Verschmelzung der Edelstahl-Behälterstatik mit der umschließenden Bauwerkshülle werden die folgenden Disziplinen zur Vermeidung von Haftungsschnittstellen ungeteilt als ein Gesamtpaket vergeben: • Objektplanung Ingenieurbauwerke (gem. §§ 41 ff. HOAI i.V.m. Anlage 12): Beauftragt werden sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9. Dies inkludiert zwingend die vollständige Auslegung und Planung der verfahrenstechnischen Maschinentechnik (Verrohrung, Maschinen, Pumpen, Reinigungseinheiten und UV-Desinfektionsanlage). Ebenso vollumfänglich enthalten sind sämtliche notwendigen Planungs-Grundleistungen für den Innenausbau (Bedienhaus/Rohrkeller), die fachgerechte Netzeinbindung (inkl. Umbauzuschlag für das Umlegen und Verlegen vorhandener Leitungen) sowie die Planung und Ausschreibung der notwendigen Ausstattung zum Ingenieurbauwerk. • Tragwerksplanung (gem. §§ 49 ff. HOAI i.V.m. Anlage 14): Beauftragt werden für das Hüllbauwerk (Halle) und die Behältergründung alle notwendigen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6. • Freianlagenplanung (gem. §§ 38 ff. HOAI i.V.m. Anlage 11): Beauftragt werden alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für die Freianlagen. Dies inkludiert vollumfänglich die standortbezogene Entwässerungsplanung und eine lückenlose Entwässerungsberechnung. Besondere Leistungspflichten in der Bauausführung und Objektbetreuung Um ein Höchstmaß an Ausführungsqualität und Kostensicherheit für die Gemeinde Gründau zu garantieren, sind folgende Überwachungs- und Prüfpflichten zwingend vom Planungsbüro zu erbringen und in das Honorarangebot einzukalkulieren: • Vollumfängliches Nachtragsmanagement (detailliertes Prüfen sowie Bewerten der Berechtigung von Nachträgen dem Grunde und der Höhe nach). • Lückenlose Aufmaß-Prüfung und Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachtechnischer Hinsicht. • Aktive Mitwirkung bei der Abnahme sowie bei der Überwachung der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage (Sicherstellung der Schnittstellenkoordination von Bau, Edelstahl und Verfahrenstechnik). • Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. • Ergänzend zur Grundleistung der LPH 8 (Bauoberleitung) wird die Besondere Leistung "Örtliche Bauüberwachung" vereinbart. Für den gemeinsamen Projekterfolg ist eine physische Präsenz vor Ort für folgende Maßnahmen vorgesehen: Durchführung der Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Laufende Bauüberwachung vor Ort zur Sicherung der Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung, Engmaschige Montagekontrolle im Bereich der Edelstahl- und Verfahrenstechnik. Bitte kalkulieren Sie den entsprechenden Personalaufwand für diese Aufgaben fest in Ihr Honorarangebot ein.

CPV 71320000, 45232154, 71327000, 71322000, 65111000, 44162500, 44163110, 45232452, 45262670, 45262680, 71322200, 71325000, 71322100, 71222000840 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • quality

    Es ist ausdrücklich zulässig, Projekte, die bereits in Stufe 1 (Teilnahmewettbewerb) als Unternehmensreferenz gedient haben, in Stufe 2 als persönliche Referenz einzureichen. Hat die namentlich benannte Person ein Projekt, das in Stufe 1 als Unternehmensreferenz gedient hat, in exakt der hier angebotenen Leitungsfunktion maßgeblich und persönlich begleitet, darf dieses Projekt ausdrücklich auch in Stufe 2 als persönliche Referenz eingereicht werden Zwingende Voraussetzung zur Wertung: Der Bieter muss durch Vorlage geeigneter Dokumente (z.B. Bestätigung des damaligen Auftraggebers, Nennung im Bauschild, Unterschrift auf den Abnahmeprotokollen) zweifelsfrei nachweisen, dass die nunmehr namentlich benannte Person bei diesem Referenzprojekt in exakt der hier angebotenen Leitungsfunktion (PL, stv. PL oder Bauleiter) maßgeblich und persönlich tätig war. Die bloße Unternehmenszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Projektabwicklung genügt kategorisch nicht für eine Bepunktung. Verbindliche Bindung von Schlüsselpersonal (Kriterium K2) Das Kriterium K2 bewertet gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV die fachliche Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Ausführung benannten Projektteams (Schlüsselpersonal). Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter rechtsverbindlich, das namentlich benannte und bewertete Personal bei der Leistungserbringung maßgeblich und weisungsbefugt einzusetzen. Ein späterer Austausch dieses Schlüsselpersonals nach Zuschlagserteilung ist nur aus zwingenden, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen (z.B. schwere Krankheit, Verlassen des Unternehmens) und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen mindestens gleichwertig qualifiziertes Personal gestattet. (siehe Anang 2026_06_22_Zuschlagsmatrix)

    55%
  • quality

    Die Bewertung der vom Bieter einzureichenden projektspezifischen Konzepte erfolgt auf Basis eines 5-Punkte-Bewertungssystems. Ein Fehlen des Konzepts führt in dem jeweiligen Unterkriterium zwingend zu 0 Punkten. Bewertet, wie klar Büroorganisation und Personaleinsatz geregelt sind - von exzellent mit belastbarem Vertretungskonzept bis unzureichend ohne nachvollziehbare Abläufe oder Ausfallregelung. Und, bewertet, wie gut die Abstimmung mit dem AG, die Erreichbarkeit und die Vor-Ort-Präsenz organisiert sind - von engmaschig und verbindlich bis unzureichend ohne klare Termine, Reaktionszeiten oder Vertretung. (siehe Anang 2026_06_22_Zuschlagsmatrix)

    15%
  • price

    Kriterium K1. Bewertet wird das verbindliche Netto-Gesamthonorar für die vollumfängliche Erbringung aller im Leistungstext beschriebenen Planungsleistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung, Freianlagen, maschinentechnische Ausstattungen, integrierte Prüf- und Überwachungsleistungen sowie die pauschalierten Nebenkosten). Bewertungsmethodik: Die Bewertung des Preises erfolgt vergleichend auf Basis der Angebotsendsummen. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 150 Punkten. Die Punktzahlen der weiteren Angebote errechnen sich wie folgt: (Niedrigster Preis / bewerteter Preis des Bieters) * 150 = Punktzahl des Bieters Die Punktzahl wird auf maximal zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Berechnungsbeispiel: - Niedrigster Preis (Bieter A) = 200.000 € - Preis von Bieter B = 220.000 € Somit errechnet sich die Punktzahl von Bieter B wie folgt: (200.000 / 220.000) * 150 = 136,36 Punkte. Bieter A (niedrigster Preis) erhält die Punktzahl: (200.000 € / 200.000 €) * 150 = 150,00 Punkte. (siehe Anang 2026_06_22_Zuschlagsmatrix)

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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