Ersatzneubau Naturparkgrundschule Kurort Jonsdorf - Los 6 Wärmedämmverbundsystem
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.03.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 230.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kurort JonsdorfProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 17.02.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 111109-2026
- Verfahrensnummer
- 019c51da-6ee4-4181-ab25-1470b194d834
- CPV-Codes
- 45321000 · Wärmedämmarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Kurort Jonsdorf schreibt im Rahmen des Ersatzneubaus der Naturparkgrundschule das Gewerk Wärmedämmverbundsystem (WDVS) aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für Fassadendämmarbeiten. Der geschätzte Auftragswert beträgt 230.000 EUR.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Ersatzneubau GTA-Naturparkgrundschule Kurort Jonsdorf - Los 6 Wärmedämmverbundsystem
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Los 6 Wärmedämmverbundsystem270.000 EUR
siehe Anhang - Los 6 Wärmedämmverbundsystem
Frist: 20.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhaltendem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.). Zwingend auszuschließen sind danach auch Unternehmen, wenn wegen solcher Straftaten gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach 3 OWiG festgesetzt wurde. Einer solchen Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße in diesem Sinne steht die Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Von einem Ausschluss des Bieters in einem solchen Fall kann nur ausnahmsweise abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen desöffentlichen Interesses geboten ist. § 125 Selbstreinigung (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber oder nach § 8 des Wettbewerbsregistergesetzes dem Bundeskartellamt nachgewiesen hat, dass es 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schadeneinen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. § 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt. (2) Beider Bewertung der von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen sind die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens zu berücksichtigen. Die Entscheidung, dass die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend bewertet werden, ist gegenüber dem Unternehmen zu begründen. § 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozialoderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3.das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrensbeeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmenbeseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolgegeführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung desöffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig odervorsätzlich irreführende Informationenübermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,§ 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 6 Wärmedämmverbundsystem
- Preis
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhaltendem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.). Zwingend auszuschließen sind danach auch Unternehmen, wenn wegen solcher Straftaten gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach 3 OWiG festgesetzt wurde. Einer solchen Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße in diesem Sinne steht die Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Von einem Ausschluss des Bieters in einem solchen Fall kann nur ausnahmsweise abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen desöffentlichen Interesses geboten ist. § 125 Selbstreinigung (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber oder nach § 8 des Wettbewerbsregistergesetzes dem Bundeskartellamt nachgewiesen hat, dass es 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schadeneinen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. § 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt. (2) Beider Bewertung der von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen sind die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens zu berücksichtigen. Die Entscheidung, dass die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend bewertet werden, ist gegenüber dem Unternehmen zu begründen. § 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozialoderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3.das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrensbeeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmenbeseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolgegeführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung desöffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig odervorsätzlich irreführende Informationenübermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,§ 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
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Kurort Jonsdorf
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| HBHTS Bau GmbH | 1 | 03.06.2026 | 411 Tsd. € |
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| 16.03.2026 | Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Grundschule | Vergeben | HBHTS Bau GmbH | 411 Tsd. € |
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39 % ähnlichDachbindungen und Dachklempnerarbeiten für Grundschule Grevesmühlen
Grevesmühlen · Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadt Grevesmühlen vergibt Los 07 für Dachbindungen und Dachklempnerarbeiten im Rahmen des Schulcampus-Neubaus einer Grundschule in Grevesmühlen (Mecklenburg-Vorpommern). Die Leistungen umfassen Dachabdichtungen mit Bitumenschweißbahn, Gefälledämmung, Dachrinnen, Attikaabdeckungen, Fallrohre, Dachfenster und Absturzsicherungen auf einer Fläche von etwa 1.080 Quadratmetern. Die Bewertung erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises, Bewerbungsfrist ist der 25. September 2026.
39 % ähnlichWärmedämmverbundsystem mit Steinwolldämmung für das Innovationszentrum FUBIC
Berlin · Offen · Frist 05.10.2026
Die WISTA Management GmbH beauftragt die Ausführung eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) mit Steinwolle. Der Umfang beträgt grob 1.700 m². Die Arbeiten finden am ehemaligen US-Militärkrankenhaus in Berlin-Lichterfelde statt, das zum Innovationszentrum FUBIC umgebaut und erweitert wird. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
39 % ähnlichFenster- und Sonnenschutzarbeiten für den Neubau eines Horts in Oberlößnitz
Radebeul · Offen · Frist 13.10.2026
Die Große Kreisstadt Radebeul beschafft Fenster- und Sonnenschutzarbeiten für den Neubau eines Horts in Oberlößnitz bei Radebeul. Der Auftrag umfasst unter anderem Statik sowie Werk- und Detailplanung, verschiedene Holz-Aluminium-Fenster mit Verbundsicherheitsglas (VSG), Sichtmarkierungen und motorisierte Sonnenschutztechnik; der geschätzte Auftragswert beträgt 288.000 Euro. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 07:45 Uhr.
38 % ähnlichSchreinerarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Kaufering
Kaufering · Offen · Frist 02.10.2026
Der Markt Kaufering beschafft Schreinerarbeiten für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule in Kaufering. Zum Leistungsumfang gehören 100 Verdunkelungsvorhänge mit insgesamt 135 laufenden Metern Vorhangschienen, eine Teeküche, Garderoben und Garderobenleisten für jeweils 350 Grundschulkinder sowie eine Thekenanlage mit Schreibtisch für das Sekretariat. Der geschätzte Auftragswert beträgt 110.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
38 % ähnlichWärmedämm-Verbundsystem-, Putz- und Malerarbeiten für den Umbau einer Kindertagesstätte
Großrosseln · Offen · Frist 20.10.2026
Die Gemeinde Großrosseln vergibt Arbeiten für den Umbau und die Erweiterung einer Kindertagesstätte in Großrosseln. Der Leistungsumfang umfasst Wärmedämm-Verbundsystemarbeiten (WDVS), Putz- und Spachtelarbeiten an Fassaden sowie Beschichtungs- und Malerarbeiten an Fassaden, Innenwänden und Decken. Die Ausführung ist innerhalb von 120 Tagen vorgesehen; Angebote können bis zum 20. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
38 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Bohdan Kryzhanivskyi / GravisBau
Zuschlagswert: 167.159,17 EUR · Vertragsschluss: 05.05.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
279 vergleichbare Verfahren, davon 167 mit erfasstem Zuschlag · 104 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 166.072,94 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 89 % aus 34 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Richardt Malerwerkstätten GmbH & Co. KG · Neukirchen
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Thomas Busch · Ebersbach-Neugersdorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 2 bei diesem Auftraggeber.
REHMAN Bauunternehmen GmbH · Wiesbaden
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bayram Baukonstruktion Berlin GmbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
K&K Bau GmbH · Nürnberg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Rudolph & Hofmann GbR · Ebersbach-Neugersdorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Kattner Stahlbau GmbH · Liebschützberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
HTS Bau GmbH · Mittweida
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
MY Hansa Bausanierung · Hamburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
objekt+raum ausbausysteme · Demitz-Thumitz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen im Rahmenvertrag
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: UNIVERSAL Gebäudemanagement und Dienstleistungen GmbH +4 weitere
Vertragsschluss: 17.09.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Wärme- und Kältedämmarbeiten an Energieerzeugungsanlagen
SWM Services GmbH · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2027
Auftragnehmer: Lindner Isoliertechnik & Industrieservice GmbH
Vertragsschluss: 18.06.2024
Zuschlagswert: 0 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Kurort Jonsdorf
02796 · Kurort Jonsdorf
info@aib-bautzen.de+49 3591364017 erfasste Verfahren, davon 13 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenAIB GmbH, Sekretariat
info@aib-bautzen.de+49 35913640
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
vergabekammer@lds.sachsen.de03419773800
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 14:31 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 17.02.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 12:17 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
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