Kassenanlage mit Zutrittskontrolle für das Hallenbad Heißen
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt die Lieferung und Installation einer Kassenanlage inklusive Zutrittskontrolle für den Ersatzneubau des Hallenbads Heißen aus. Der Leistungsumfang umfasst einen Kassenautomaten, ein Drehkreuz, die zugehörige Software sowie 250 Schrankschlösser. Das Projekt wird im offenen Verfahren vergeben und über den niedrigsten Preis entschieden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Bauherr, die Stadt Mülheim, beabsichtigt auf dem Gelände an der Yorkstrasse ein neues Hallenbad zu errichten. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Kassenanlage mit Zutrittskontrolle. Die Hauptmengen aus den Ausschreibungsunterlagen umfassen: • 1 Stk Kassenautomat • 1 Stk Drehkreuz • 1 Stk Software 250 Stk Schrankschlößer
Die Stadt Mülheim an der Ruhr sucht einen Anbieter für die technische Ausstattung des neuen Hallenbads Heißen im Bereich Kassenwesen und Zutrittskontrolle. Konkret geht es um die Installation eines Kassenautomaten, eines Drehkreuzes, der passenden Steuerungssoftware sowie die Ausstattung von 250 Schränken mit elektronischen Schlössern. Es handelt sich um ein klassisches Bau- und Ausrüstungsprojekt, bei dem der günstigste Anbieter den Zuschlag erhält. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Eigenerklärungen nachweisen, die unter anderem das Fehlen schwerer Straftaten oder gewerblicher Verstöße bestätigen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. VHB 124
- Nachweis über das Fehlen schwerer Straftaten oder gewerblicher Verstöße
- Vorlage von Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A sowie die Bestimmungen des § 16 EU VOB/A. // Ab einem Auftragswert von 30.000 € wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) angefordert. Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das Unternehmen oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Unzulässige Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB)y, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. / Eigenerklärung, dass das Unternehmen oder ein Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. (Eigenerklärungen gem. VHB 124) Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotDie ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Kassenanlage mit Zutrittskontrolle. Die Hauptmengen aus den Ausschreibungsunterlagen umfassen: • 1 Stk Kassenautomat • 1 Stk Drehkreuz • 1 Stk Software 250 Stk Schrankschlößer
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Das Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Zeitplan
- 9. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung