Anstrich- und Bodenbelagsarbeiten für den Ersatzneubau Hallenbad Heißen

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt Anstrich- und Bodenbelagsarbeiten für den Ersatzneubau des Hallenbads Heißen aus. Der Auftrag umfasst ca. 1.855 m² Anstricharbeiten an Wand-, Decken- und Treppenhausflächen sowie 300 m² Bodenbeschichtungen. Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Mülheim an der Ruhr beabsichtigt an der Yorkstraße 2 einen Ersatzneubau für das dort befindliche und abgängige Hallenbad zu errichten. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Leistungen für die Anstrich- und Bodenbelagsarbeiten vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Ausführung von Anstricharbeiten an Wand- und Deckenflächen sowie in den Treppenhäusern und die Ausführung von Bodenbeschichtungen. Die Hauptmengen umfassen: • ca. 1.395 m² Anstrich Wandflächen • ca. 190 m² Anstrich Deckenflächen • ca. 270 m² Anstrich Treppenhäuser • ca. 300 m² Bodenbeschichtungen
Die Stadt Mülheim an der Ruhr baut das Hallenbad im Stadtteil Heißen neu und sucht hierfür einen Fachbetrieb für Maler- und Bodenbeschichtungsarbeiten. Die Arbeiten umfassen das Streichen von Wänden, Decken und Treppenhäusern sowie das Aufbringen von speziellen Bodenbeschichtungen auf einer Fläche von insgesamt rund 2.155 Quadratmetern. Es handelt sich um ein klassisches Bauprojekt, bei dem der Auftrag an den Anbieter mit dem günstigsten Preis vergeben wird. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch diverse Eigenerklärungen nachweisen, um für den Zuschlag in Betracht zu kommen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß VHB 124
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A
- Vorlage von Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A sowie die Bestimmungen des § 16 EU VOB/A. // Ab einem Auftragswert von 50.000 € wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) angefordert. Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das Unternehmen oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Unzulässige Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB)y, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. / Eigenerklärung, dass das Unternehmen oder ein Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. (Eigenerklärungen gem. VHB 124) Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Mülheim an der Ruhr beabsichtigt an der Yorkstraße 2 einen Ersatzneubau für das dort befindliche und abgängige Hallenbad zu errichten. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Leistungen für die Anstrich- und Bodenbelagsarbeiten vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Ausführung von Anstricharbeiten an Wand- und Deckenflächen sowie in den Treppenhäusern und die Ausführung von Bodenbeschichtungen. Die Hauptmengen umfassen: • ca. 1.395 m² Anstrich Wandflächen • ca. 190 m² Anstrich Deckenflächen • ca. 270 m² Anstrich Treppenhäuser • ca. 300 m² Bodenbeschichtungen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Das Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Zeitplan
- 7. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung