TED·512803-2026·Schließt in 90 Tagen

Ersatzneubau der Heinrich-Weitz-Brücke in Linnich

Nordrhein-Westfalen
Niederzier, Germany·Veröffentlicht 24. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwirtschaftBrueckenbauTiefbauHochwasserschutzOeffentliche InfrastrukturBauleistungen
Auftragswert
~€3.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
22. Okt. 2026
90 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH schreibt den Rückbau der beschädigten Heinrich-Weitz-Brücke in Linnich sowie den Ersatzneubau aus. Das Projekt ist notwendig, um die durch die Flutkatastrophe 2021 unterbrochene Rurstraße wieder für den Verkehr freizugeben. Die Vergabe erfolgt als ein Los im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Ersatzneubau der Heinrich-Weitz-Brücke in Linnich Die Heinrich-Weitz-Brücke wurde 1949 errichtet und war bereits in den Jahren vor dem Hochwasserereignis infolge umfangreicher Schäden und Dauerhaftigkeitsprobleme in den wiederkehrenden Brückenprüfungen nur mit Zustandsnoten von 3,3 bzw. sogar 4,0 bewertet worden. Unmittelbar nach der Flutsituation wurde die Brücke einer Sonderbegut-achtung unterzogen und schließlich gänzlich für den Verkehr gesperrt. Seitdem ist die zentral in Linnich verlaufende Rurstraße unterbrochen und für die Einwohner sowie den Liefer- und Durchgangsverkehr nicht mehr nutzbar. Es besteht daher die Notwendigkeit eines möglichst zügigen Rückbaus der Bestandskonstruktion sowie der Errichtung eines Ersatzneubaus, um die Verkehrswege wieder vollumfänglich nutzen zu können.

VergabeHero-Einschätzung

Die MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH plant den Ersatzneubau der Heinrich-Weitz-Brücke in Linnich, die nach der Flutkatastrophe 2021 aufgrund schwerer Schäden gesperrt werden musste. Das Projekt umfasst den Rückbau der alten Brückenkonstruktion und die Neuerrichtung, um die wichtige Verkehrsverbindung in der Rurstraße wiederherzustellen. Da die Brücke eine zentrale Rolle für den lokalen Liefer- und Durchgangsverkehr spielt, ist eine zügige Umsetzung vorgesehen. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Ersatzneubau der Heinrich-Weitz-Brücke in Linnich - Stadt Linnich

Im Zuge des Hochwasser-Ereignisses im Sommer 2021 wurde die Gemeinde Linnich in Teilen überflutet. Die durch die Stadt und das angrenzende Gemeindegebiet verlaufende Rur trat dabei massiv über die Ufer und verursachte beträchtliche Schäden. Das Stadtgebiet von Linnich wurde in der West-Ost Verbindung von Osten kommend durch die Erkelenzer Straße sowie die L253 / Jülicher Straße durch die Heinrich-Weitz-Brücke erschlossen. Während der Flutkatastrophe reichte der Pegelstand der Rur annähernd bis zur Unterkante der stählernen Brückenkonstruktion. Durch die großräumigen Überflutungen führte die Rur umfangreich Treibgut mit sich, was schließlich auch zu Anprallsituationen an dem Überbau führte. Der Ersatzneubau der Heinrich-Weitz-Brücke wurde aufgrund des Antrages vom 09.10.2024 seitens der Bezirksregierung Köln eine wasserrechtliche Genehmigung - Nr. 54.B.1-2025-0002902-U70/25 - erteilt. Diese Genehmigung liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Teil Straßenbau umfasst den Rückbau der vorhandenen Straßenführung zur Brücke sowie den Neubau der Straße. Folgenden Hauptleistungen sind zu erbringen: - Bodenaushub 700 m3 - Neubau Pflasterflächen 390 m2 - Herstellung Gussasphalt (Brückenüberbau) 590 m2 - Herstellung Fahrbahn (AC 11 DS / AC 16 BS) 310 m2 - Herstellung/Rückbau Prov. Baustraße 745 m2 - Herstellung Entwässerungsleitungen (erdverlegt) 30m Der Teil Brückenbau umfasst den Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks mit nach-folgendem Neubau des Überführungsbauwerks als Stahlverbundkonstruktion. Folgenden Hauptleistungen sind zu erbringen: - Abbruch Fahrbahnkonstruktion mit Kappen 250 m3 - Demontage Stahl-Tragkonstruktion 250 to - Abbruch Unterbauten 350 m3 - Herstellung Spundwandverbau 1690 m2 - Herstellung Bohrpfähle Ø 90 cm 410 m - Erdaushub 2330 m3 - Herstellung Unterwasserbeton 710 m3 - Herstellung Stahlbeton Unterbauten 600 m3 - Herstellung Stahl-Verbundkonstruktion 185 to - Herstellung Kappen 170 m3 - Herstellung Fahrbahnbelag Brücke 525 m2 Abbruchkonzept: Durch eine Nachrechnung der Bestandskonstruktion unter Berücksichtigung der gegebenen Bauteilschwächung konnte in Abstimmung mit dem Prüfingenieur festgelegt werden, dass das Brückenbauwerk für den Rückbau mit leichtem Baugerät befahren werden kann. Das Konzept des Bauherrn sieht zunächst ein Leichtern des Überbaus durch Rückbau des Fahrbahnbelages inklusive Abdichtung und der Geländer vor. Zudem werden sämtliche vorhandenen Versorgungsleitungen rückgebaut. Der Abbruch des Überbaus erfolgt nach dem Konzept durch ein Trennen der Stahlbeton-Fahrbahnplatte mittels Sägen und Ausheben der Teilsegmente über Mobilkräne, welche außerhalb des Bauwerks aufgestellt werden. Dabei werden zunächst die beidseitigen Kragarme und im Anschluss die Platte zwischen den Stahlfachwerkträgern abgebrochen. Nach dem Rückbau aller Betonkonstruktionen des Überbaus erfolgt die feldweise Demontage der Stahlfachwerkträger. Dabei werden die Fachwerkscheiben an den Mobilkran angeschlagen und die noch verbliebenen Querträger und Verbandsstäbe abgebrannt. Der letzte verbleibende Fachwerkträger wird dabei behelfsweise gesichert, um ein Kippen aufgrund der dann fehlenden Querträger zu verhindern. Der Abbruch der Unterbauten wird mindestens bis 1,00 m unter vorhandenem Gelände erfolgen. Sollten Teile der vorhandenen Unterbauten mit den neuen Unterbauten kolli-dieren, so werden diese nach Bedarf komplett abgebrochen. An den Mittelpfeilern ist dafür ein wasserdichter Spundwandkasten nach Rückbau des Überbaus herzustellen. Der Abbruch der Bestandsgründung erfolgt konventionell über bodengestützte Mobilgeräte. Während der Arbeiten ist zu jedem Zeitpunkt zu vermeiden, dass etwaige Abbruchmaterialien in die Rur gelangen. Landschaftsbau: - Oberbodenarbeiten Der im Baufeld vorhandene Oberboden ist im erforderlichen Umfang abzutragen, getrennt von sonstigen Bodenarten zu lagern und vor Vermischung, Verunreinigung sowie schädlicher Verdichtung zu schützen. Wiederverwendbarer Oberboden ist seitlich zwischenzulagern und nach Abschluss der Erd- und Straßenbauarbeiten auf Seitenstreifen, Angleichungsflächen, Banketten und Böschungen in der vorgesehenen Mächtigkeit profilgerecht wieder anzudecken. Nicht wiederverwendbarer oder verunreinigter Oberboden ist ordnungsgemäß zu verwerten oder zu entsorgen. Vor dem Andecken sind Steine, Wurzelreste, Bauschutt und sonstige Fremdstoffe zu entfernen. Der Oberboden ist gleichmäßig zu verteilen, profilgerecht zu planieren und so herzustellen, dass eine standfeste und erosionssichere Oberfläche entsteht. - Einsatzarbeiten Die hergestellten Oberbodenflächen auf Seitenstreifen, Angleichungsflächen, Banketten und Böschungen sind mit einer standortgerechten Regelsaatgutmischung (RSM) einzu-säen. Die Auswahl der Saatgutmischung hat entsprechend der Nutzung, der Lage der Flächen und den örtlichen Standortbedingungen zu erfolgen. Die Einsaat ist bei geeigneten Witterungs- und Bodenverhältnissen fachgerecht auszu-führen. Nach der Aussaat sind die Flächen leicht anzudrücken oder anzuwalzen, um einen ausreichenden Bodenschluss des Saatgutes sicherzustellen. Erforderliche Pflegeleistungen bis zur abnahmefähigen Herstellung, insbesondere Bewässerung, Nachsaat und gegebenenfalls Erstmahd, sind einzukalkulieren. Für die Ausführung gelten die ZTV La-StB 18 sowie die einschlägigen vegetations-technischen Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung.

CPV 45221119, 45221100Frist 22. Okt. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
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    Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Okt. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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