Ersatzneubau der Cäcilienbrücke als Hubbrücke

Was wird ausgeschrieben
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee schreibt den Ersatzneubau der Cäcilienbrücke aus. Es handelt sich um ein komplexes Infrastrukturprojekt, das neben dem Stahlbrückenbau auch Spezialtiefbau, maschinenbautechnische Ausrüstung sowie die Steuerungstechnik für die Hubbrücke umfasst. Die Ausführungsdauer ist auf 990 Tage angesetzt.
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Leistungsumfang für den Ersatzneubau der Cäcilienbrücke (Hubbrücke): - Technische Bearbeitung (komplette Ausführungsplanung) - Teilabbruch (Kellerrückbau) - Lärmschutzwände, Kampfmittelsondierungen - Spezialtiefbauarbeiten (Bohrpfähle, Spundwände, Rückverankerung mit Ankerpfähle, Baugrubenverbau, Wasserhaltung, Böschungssicherung, Bodenanalysen, Bodenentsorgung, …) - Faseroptisches Messsystem an Bohrpfählen - Massiv- und Mauerwerksbau im Hoch- und Tiefbau - Technische Ausrüstung, Verkehrstechnik, Antriebs- und Elektrotechnik sowie Steuerung und Fernbedienung von beweglichen Brücken (inkl. Technischer Bearbeitung) - Maschinenbautechnische/hydraulische Ausrüstung (inkl. Technischer Bearbeitung, Montage, Inbetriebnahme/Probebetrieb, …) - Stahlbrückenbau und Korrosionsschutz - Bauwerksausstattung Brücke - Entwässerung - Nassbagger- und Erdarbeiten - Dükerbau - Sohlsicherungsarbeiten - Leitungsbau - Hausanschluss, Wasser- und Abwasser - Fernmeldetechnische Anlagen
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee plant den Ersatzneubau der Cäcilienbrücke in Oldenburg als moderne Hubbrücke. Das Projekt ist äußerst umfangreich und umfasst neben dem eigentlichen Brückenbau auch komplexe Spezialtiefbauarbeiten, die technische Ausrüstung für den Brückenbetrieb sowie die notwendige Verkehrstechnik und Fernsteuerung. Da es sich um eine bewegliche Brücke handelt, sind zudem spezialisierte maschinenbautechnische und hydraulische Arbeiten erforderlich. Die Bauzeit beträgt etwa 990 Tage, was einem Zeitraum von knapp drei Jahren entspricht.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zur Eignung gemäß § 6e EU VOB/A
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) sowie § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) bzw. § 6e EU VOB/A – diese werden mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ überprüft. Nachforderung von Unterlagen gemäß § 16a EU VOB/A und entsprechend Aufforderung zur Angebotsabgabe
Aufteilung in Lose
1 LotLeistungsumfang für den Ersatzneubau der Cäcilienbrücke (Hubbrücke): - Technische Bearbeitung (komplette Ausführungsplanung) - Teilabbruch (Kellerrückbau) - Lärmschutzwände, Kampfmittelsondierungen - Spezialtiefbauarbeiten (Bohrpfähle, Spundwände, Rückverankerung mit Ankerpfähle, Baugrubenverbau, Wasserhaltung, Böschungssicherung, Bodenanalysen, Bodenentsorgung, …) - Faseroptisches Messsystem an Bohrpfählen - Massiv- und Mauerwerksbau im Hoch- und Tiefbau - Technische Ausrüstung, Verkehrstechnik, Antriebs- und Elektrotechnik sowie Steuerung und Fernbedienung von beweglichen Brücken (inkl. Technischer Bearbeitung) - Maschinenbautechnische/hydraulische Ausrüstung (inkl. Technischer Bearbeitung, Montage, Inbetriebnahme/Probebetrieb, …) - Stahlbrückenbau und Korrosionsschutz - Bauwerksausstattung Brücke - Entwässerung - Nassbagger- und Erdarbeiten - Dükerbau - Sohlsicherungsarbeiten - Leitungsbau - Hausanschluss, Wasser- und Abwasser - Fernmeldetechnische Anlagen
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Okt. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung