Ersatzneubau der Brücke über die Bahnstrecke bei Niederstraß

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Ainring schreibt den Ersatzneubau einer Brücke über die Bahnstrecke Rosenheim-Salzburg aus. Das Projekt umfasst den Abbruch des Bestandsbauwerks aus dem Jahr 1963 sowie die Errichtung des neuen Bauwerks inklusive Anschlussdämmen und Asphaltierungsarbeiten. Die Bauarbeiten sind eng an die Sperrung der Bahnstrecke ab Februar 2027 gekoppelt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Ersatzneubau der Brücke über die Bahn bei Niederstraß einschließlich aller Abbruchs- und Asphaltierungsarbeiten.Das bestehende Bauwerk aus dem Jahr 1963 überquert die Eisenbahnstrecke 5703 von Rosenheim nach Salzburg in Bahn-km 76,270. Das neue Bauwerk wird in gleicher Lage zum Bestandsbauwerk errichtet.Der Abbruch des Bestandbauwerks wird unmittelbar nach der Sperrung der Bahnstrecke (ab 05.02.2027) vorgenommen. Die direkte Wegeverbindung nach Sur / Thundorf wird während der Bauzeit nicht aufrechterhalten, die Verkehrsverbindung verläuft in dieser Zeit über Alternativrouten.Das neue Brückenbauwerk wird mit vollem Ausbau sowie den Anschlussdämmen hergestellt, das Bestandsbauwerk wird mit Ausnahme der Bestandsfundamente (Pfahlkopfplatten auf Tiefgründung) vollständig zurückgebaut
Die Gemeinde Ainring plant den Ersatzneubau einer Brücke, die eine wichtige Bahnstrecke bei Niederstraß überquert. Das alte Bauwerk aus den 1960er Jahren wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt, der auch die notwendigen Anschlussarbeiten an die Straße beinhaltet. Da die Arbeiten direkt über einer aktiven Bahnstrecke stattfinden, ist der Zeitplan durch eine geplante Streckensperrung ab Februar 2027 vorgegeben. Während der Bauzeit wird die direkte Wegeverbindung zwischen Sur und Thundorf unterbrochen und über Alternativrouten umgeleitet.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. keine
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand dieser Ausschreibung ist der Ersatzneubau der Brücke über die Bahn bei Niederstraß einschließlich aller Abbruchs- und Asphaltierungsarbeiten.Das bestehende Bauwerk aus dem Jahr 1963 überquert die Eisenbahnstrecke 5703 von Rosenheim nach Salzburg in Bahn-km 76,270. Das neue Bauwerk wird in gleicher Lage zum Bestandsbauwerk errichtet.Der Abbruch des Bestandbauwerks wird unmittelbar nach der Sperrung der Bahnstrecke (ab 05.02.2027) vorgenommen. Die direkte Wegeverbindung nach Sur / Thundorf wird während der Bauzeit nicht aufrechterhalten, die Verkehrsverbindung verläuft in dieser Zeit über Alternativrouten.Das neue Brückenbauwerk wird mit vollem Ausbau sowie den Anschlussdämmen hergestellt, das Bestandsbauwerk wird mit Ausnahme der Bestandsfundamente (Pfahlkopfplatten auf Tiefgründung) vollständig zurückgebaut
Zeitplan
- 30. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung