Ersatzneubau der Brücke Ittertaler Straße im Zuge der A 46

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Ersatzneubau der Brücke Ittertaler Straße im Bereich der A 46 zwischen dem Sonnborner Kreuz und dem Westring aus. Es handelt sich um eine funktionale Ausschreibung mit einer Ausführungsdauer von 255 Tagen. Der Auftrag umfasst die Planung und den Bau des Brückenbauwerks.
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A 46, Sonnborner Kreuz - Westring, Ersatzneubau, Ersatzneubau BW Ittertaler Straße (funktionale Ausschreibung)
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Ersatzneubau der Brücke Ittertaler Straße, die über die Autobahn A 46 führt. Da es sich um eine funktionale Ausschreibung handelt, sind die Unternehmen nicht nur für die Ausführung, sondern auch für wesentliche Teile der Entwurfsplanung verantwortlich. Das Projekt ist auf eine Bauzeit von etwa 255 Tagen ausgelegt und erfordert neben technischer Expertise auch eine hohe Planungskompetenz. Bieter müssen ihre Zuverlässigkeit durch den Nachweis der Einhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerzahlungen und gesetzlichen Mindeststandards belegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotErsatzneubau BW Ittertaler Straße (funktionale Ausschreibung)
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality30%
Entwurfsplanung Arbeiten vor Ort
- price70%
Preis
Zeitplan
- 19. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung