Ersatzneubau der Straßenbrücke Bw 74 (A 1 / A 226)
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes beauftragt den Ersatzneubau der Straßenbrücke Bw 74 im Kreuzungsbereich der Bundesautobahnen A 1 und A 226. Die Ausschreibung umfasst sämtliche Planungs- und Bauleistungen für den kompletten Brückenneubau als ein einziges Los. Die Angebotsfrist endet im Juni 2026, wobei der Zuschlag ausschließlich nach dem niedrigsten Preis vergeben wird.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Ersatzneubau der Straßenbrücke Bw 74 A 1 / A 226, Ersatzneubau Bw74
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den kompletten Neubau einer bestehenden Straßenbrücke (Bw 74) an der Kreuzung der Bundesautobahnen A 1 und A 226 in Schleswig-Holstein. Dabei wird die alte Brücke abgebrochen und durch eine moderne, verkehrssichere Konstruktion ersetzt, um den stetig wachsenden Autobahnverkehr auf dieser wichtigen Nord-Süd- und Ost-West-Achse zu gewährleisten. Der Auftrag wird als einzelnes Gesamtpaket ausgeschrieben, wobei der Zuschlag rein preisbasiert an den günstigsten Bieter vergeben wird. Die Frist zur Einreichung der Angebote endet im Juni 2026. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: NL Nord)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis fehlender Ausschlussgründe nach § 123/124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Steuer- und Sozialversicherungsleistungen
- Erfüllung der Selbstreinigungserklärung nach § 125 GWB
- Nachweis der Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Nachweis der Einhaltung des Mindestlohngesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotErsatzneubau Bw74
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung