Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Schunterflutbrücke
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Helmstedt schreibt Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Schunterflutbrücke aus. Es handelt sich um ein Ingenieurbauprojekt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Planungsleistung für den Erstzneubau der Schunterflutbrücke
Der Landkreis Helmstedt sucht ein Planungsbüro für den Ersatzneubau der Schunterflutbrücke. Die Aufgabe umfasst die ingenieurtechnische Planung des Brückenbauwerks, um die bestehende Infrastruktur zu erneuern. Da es sich um ein öffentliches Vergabeverfahren handelt, müssen Bieter ihre fachliche Eignung und Zuverlässigkeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) nachweisen. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB
- Einhaltung der Vorgaben gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
- Einhaltung der Vorgaben gemäß § 16 VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotPlanungsleistung für den Erstzneubau der Schunterflutbrücke
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 15. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung