Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Wallstop GmbH & Co. KG

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

21. Juli 2026

TED·507380-2026

Ersatzneubau Brückenbauwerk BW 8 und Verkehrssicherung

Hessen
Montabaur, Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungBrueckenbauAutobahnVerkehrssicherungTiefbauOeffentliche Auftraggeber
Auftragswert
~€3.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Ersatzneubau eines Brückenbauwerks (BW 8) inklusive der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt im Bereich der Autobahninfrastruktur. Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

262-26-5018-A 643, BW 8, Ersatzneubau, Verkehrssicherung

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Ersatzneubau eines Brückenbauwerks, bezeichnet als BW 8, und schreibt hierfür die entsprechenden Bauleistungen aus. Neben dem eigentlichen Bauwerk umfasst der Auftrag auch die notwendige Verkehrssicherung, um den laufenden Betrieb während der Bauphase zu gewährleisten. Das Projekt findet im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung West statt. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich alle interessierten Bauunternehmen bewerben, die über die entsprechende fachliche Eignung für Brückenbauprojekte verfügen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000262-26-5018-A 643, BW 8, Ersatzneubau, Verkehrssicherung

262-26-5018-A 643, BW 8, Ersatzneubau, Verkehrssicherung

CPV 45000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Wallstop GmbH & Co. KG

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero