TED·324182-2026

Ersatzneubau der Brücke Bahnhof Grünstraße an der A 42

Nordrhein-Westfalen
Krefeld, Germany·Veröffentlicht 12. Mai 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturBrueckenbauStrassenbauInfrastrukturOeffentliche AuftraggeberBauleistungen
Auftragswert
~€7.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
26. Juni 2026
-17 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Ersatzneubau der Brücke am Bahnhof Grünstraße im Zuge der A 42 aus. Das Projekt umfasst den Abbruch des bestehenden Bauwerks sowie die technische Bearbeitung und den anschließenden Straßenbau. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren ausschließlich nach dem Kriterium des Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A 42, Ersatzneubau Brückenzug Bahnhof Grünstr., Ersatzneubau Brücke Bhf Grünstraße

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Ersatzneubau der Brücke am Bahnhof Grünstraße, die Teil der Autobahn A 42 ist. Das Bauvorhaben beinhaltet neben dem eigentlichen Brückenneubau auch den Abbruch des alten Bauwerks und des dazugehörigen Stellwerks sowie die notwendigen Straßenbauarbeiten. Da es sich um ein komplexes Infrastrukturprojekt im öffentlichen Raum handelt, ist mit einem hohen Investitionsvolumen zu rechnen. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
  • Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Ersatzneubau Brücke Bhf Grünstraße

Ersatzneubau Brücke Bhf Grünstraße Baustelleneinrichtung Abbruch Stellwerk Abbruch Bauwerk (funktonaler Anteil) Entsorgung Technische Bearbeitung Straßenbau

CPV 45000000, 45233124Frist 26. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero