Ersatzneubau der Brücke Bahnhof Grünstraße an der A 42
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Ersatzneubau der Brücke am Bahnhof Grünstraße im Zuge der A 42 aus. Das Projekt umfasst den Abbruch des bestehenden Bauwerks sowie die technische Bearbeitung und den anschließenden Straßenbau. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren ausschließlich nach dem Kriterium des Preises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A 42, Ersatzneubau Brückenzug Bahnhof Grünstr., Ersatzneubau Brücke Bhf Grünstraße
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Ersatzneubau der Brücke am Bahnhof Grünstraße, die Teil der Autobahn A 42 ist. Das Bauvorhaben beinhaltet neben dem eigentlichen Brückenneubau auch den Abbruch des alten Bauwerks und des dazugehörigen Stellwerks sowie die notwendigen Straßenbauarbeiten. Da es sich um ein komplexes Infrastrukturprojekt im öffentlichen Raum handelt, ist mit einem hohen Investitionsvolumen zu rechnen. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotErsatzneubau Brücke Bhf Grünstraße Baustelleneinrichtung Abbruch Stellwerk Abbruch Bauwerk (funktonaler Anteil) Entsorgung Technische Bearbeitung Straßenbau
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 12. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung