TED·276821-2026

Ersatzbeschaffung OP-Instrumentarium mit integrierter Softwarelösung

BG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbHHalle (Saale), GermanyVeröffentlicht 23. Apr. 2026
Auftragswert
~€3.5M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
26. Mai 2026
-3 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das BG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbH beabsichtigt die vollständige Erneuerung des OP-Instrumentariums sowie die Beschaffung einer integrierten Softwarelösung zur Optimierung der OP-Versorgung und der Prozesse in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP). Die Beschaffung umfasst die digitale Steuerung von Instrumenten-, Implantat- und Materiallogistik. Das Verfahren erfolgt als wettbewerblicher Dialog in zwei Stufen mit einer Vertragslaufzeit von 180 Tagen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs sollen prozessuale und technische Konzepte zur Umsetzung im laufenden Betrieb erarbeitet werden. Es wird ein mehrstufiges Verfahren durchgeführt.

VergabeHero-Einschätzung

Das BG Klinikum Bergmannstrost in Halle (Saale) beschafft ein neues OP-Instrumentarium sowie eine integrierte Softwarelösung für die digitale Steuerung der OP-Versorgung und der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP). Bei der AEMP handelt es sich um die Abteilung, die medizinische Instrumente nach der Verwendung aufbereitet und für den nächsten Einsatz sterilisiert. Das Verfahren wird als wettbewerblicher Dialog durchgeführt — das heißt, der Auftraggeber führt mit ausgewählten Bewerbern Dialoge zur Entwicklung optimierter Konzepte, bevor diese finale Angebote einreichen. Die Laufzeit beträgt 180 Tage. Bewerber müssen unter anderem nachweisen, dass sie nicht wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz, Mindestlohngesetz oder Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz belegt wurden.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (Russland) gemäß VO (EU) Nr. 833/2014
  • Keine Verstöße nach § 23 AEntG und § 21 MiLoG (Geldbuße ≥ 2.500 EUR)
  • Keine Verstöße nach § 22 LkSG (Geldbuße ≥ 175.000 EUR)
  • Keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingend)
  • Keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultativ)
  • Nachweis der Eignung gemäß § 56 VgV

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB) Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 56 VgV. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Die Bindefrist des Angebotes beträgt 1 Monat (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote). D.h. im Falle von Verhandlungsrunden bezieht sich die Bindefrist auf die Angebotsfrist des finalen Angebotes.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Ersatzbeschaffung OP-Instrumentarium - Implementierung

Das BG Klinikum Halle beabsichtigt einen vollständigen Austausch des OP-Instrumentariums sowie die Beschaffung einer integrierten Softwarelösung zur Optimierung der OP-Versorgung und der Prozesse in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP), einschließlich der digitalen Steuerung von Instrumenten-, Implantat- und Materiallogistik. Das Vorhaben wird zweistufig durchgeführt: In der ersten Stufe sollen im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs prozessuale und technische Konzepte zur Umsetzung im laufenden Betrieb erarbeitet werden; der spätere vollständige Austausch des OP-Instrumentariums erfolgt in einer zweiten Vergabestufe.

CPV 72000000, 33169000180 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 23. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link