Ersatzbeschaffung eines selbstfahrenden Futtermischwagens
Was wird ausgeschrieben
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen schreibt die Beschaffung eines neuen, selbstfahrenden Futtermischwagens mit einem Mischvolumen zwischen 20 und 24 Kubikmetern aus. Bestandteil des Auftrags ist die Inzahlungnahme einer gebrauchten Maschine des Typs Strautmann Verti-Mix 1302 SF. Die Laufzeit des Projekts beträgt 270 Tage.
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Ersatzbeschaffung eines selbsfahrenden Futtermischwagens.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sucht einen neuen, selbstfahrenden Futtermischwagen für den landwirtschaftlichen Betrieb. Das Gerät muss ein Fassungsvermögen von mindestens 20 bis maximal 24 Kubikmetern aufweisen. Ein wichtiger Teil der Ausschreibung ist der Ankauf einer gebrauchten Maschine durch den Bieter, die vor Ort besichtigt werden kann. Interessierte Unternehmen müssen die gesetzlichen Ausschlussgründe nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beachten, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB
- Einhaltung der Ausschlussgründe gem. § 124 GWB
- Fristgerechte Einreichung aller geforderten Unterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 und 3 GWB Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 9a, b und c GWB Nicht fristgerecht nachgereichte und nachgeforderte Unterlagen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Aufteilung in Lose
1 LotAngeschafft werden soll ein selbstfahrender Futtermischwagen mit mindestens 20 cbm und maximal 24 cbm nutzbarem Mischvolumen. Bedingung für den Kauf der Neumaschine ist die Rücknahme einer Gebrauchtmaschine zum Festpreis (Strautmann -selbstfahrend- Verti-Mix 1302 SF, Erstzulassung 2021, ca. 9.250 Bh). Die Gebrauchtmaschine kann zur Bewertung an Werktagen nach Absprache am Standort Haus Riswick bis 2 Werktage vor Beendigung der Angebotsfrist besichtigt werden. Weitere Details sind bitte der Leistungsbeschreibung und den Mindestanforderungen der Datei "Anhang_1_Spezifikationen_Futtermischwagen_2026" in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zeitplan
- 4. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung