Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Albert Ziegler GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

22. Juni 2026

TED·430278-2026

Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF 10)

Stadt Dinslaken - Der BürgermeisterDinslaken, GermanyVeröffentlicht 24. Juni 2026
Auftragswert
~€400k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Dinslaken schreibt die Lieferung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges 10 gemäß DIN 14530 Teil 5 aus. Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung für den Fuhrpark der Feuerwehr. Das Vergabeverfahren erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 nach DIN 14530 Teil 5

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Dinslaken sucht einen Anbieter für ein neues Löschgruppenfahrzeug vom Typ LF 10. Dieses Fahrzeug muss den technischen Standards der DIN 14530 Teil 5 entsprechen, die unter anderem die Mindestausstattung und Leistungsfähigkeit für den Brandschutz und die technische Hilfeleistung festlegt. Das Fahrzeug dient als Ersatz für ein älteres Modell im Fuhrpark der städtischen Feuerwehr. Bei der Auswahl des Anbieters spielen neben dem Preis auch technische Qualitätsmerkmale und das Serviceangebot eine wichtige Rolle.

FahrzeugeBrandschutzÖffentliche VerwaltungFeuerwehrFeuerwehrLoeschfahrzeugRettungsdienstOeffentliche BeschaffungFahrzeugbau
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges 10

Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 nach DIN 14530 Teil 5

CPV 34144210
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • quality

    Technischer Wert

    40%
  • quality

    Service

    10%
  • price

    Preis

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Albert Ziegler GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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