TED·540244-2026·Schließt in 9 Tagen

Lieferung von Netzwerkswitches und Zubehör für WSA Main Standorte Schweinfurt und Aschaffenburg

IT-DienstleistungenHardware-BeschaffungÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturNetzwerkinfrastrukturIt HardwareOeffentliche VerwaltungSchulungWasserstrassen Und Schifffahrtsamt
Auftragswert
~€45k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
12. Aug. 2026
9 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Fachstelle Maschinenwesen Süd beschafft Netzwerkkomponenten wie Switches, SFP-Module, LWL-Kabel und Netzteile für die Standorte Schweinfurt und Aschaffenburg. Neben der reinen Hardwarelieferung sind zwei zweitägige technische Schulungen für das Personal der Bauhöfe zur Störungsbeseitigung gefordert. Der Auftrag ist als reine Lieferleistung mit einer Laufzeit von 180 Tagen konzipiert.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Switches, SFP-Modulen, LWL-Kabeln und Erweiterungsmodulen in 16- und 8-Port-Ausführung, sowie Netzteilen für Hutschienenmontage mit einer Abgabeleistung von 40W. Im Hinblick auf die spätere Unterhaltung und Administration der Switches durch die betreibenden Bauhöfe sind zwei entsprechende 2-tägige technische Schulungen für Unterhaltungskräfte erforderlich. Einer der Themenschwerpunkte muss hierbei die Störungsinterpretation und -beseitigung sein. Alle hier beschrieben Netzwerkkomponenten sind als reine Lieferleistung zu betrachten.

VergabeHero-Einschätzung

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) erneuert die Netzwerkinfrastruktur an den Dienstorten Schweinfurt und Aschaffenburg. Der Auftrag umfasst die Lieferung von Switches, Glasfaserkabeln und passendem Zubehör sowie die Durchführung von zwei technischen Schulungen für die Mitarbeiter vor Ort. Diese Schulungen sollen das Personal befähigen, Störungen an den neuen Geräten selbstständig zu erkennen und zu beheben. Es handelt sich um eine reine Lieferleistung, bei der der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe gem. §6e EU VOB/A
  • Nachweis der fachlichen Eignung zur Durchführung technischer Schulungen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

- Die vorbenannte Auswahl "Bestechlichkeit, Vorteilsnahme und Bestechung" stellt nur einen Teilaspekt dar, deren Darstellung den Formularvorlagen geschuldet ist. - Es finden die Ausschlussgründe gem. §6e EU VOB/A Anwendung. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. VgV §56 (3)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Ersatz der Netzwerkswitches im Bereich WSA Main Dienstort Schweinfurt und WSA Main Dienstort Aschaffenburg

Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Switches, SFP-Modulen, LWL-Kabeln und Erweiterungsmodulen in 16- und 8-Port-Ausführung, sowie Netzteilen für Hutschienenmontage mit einer Abgabeleistung von 40W. Im Hinblick auf die spätere Unterhaltung und Administration der Switches durch die betreibenden Bauhöfe sind zwei entsprechende 2-tägige technische Schulungen für Unterhaltungskräfte erforderlich. Einer der Themenschwerpunkte muss hierbei die Störungsinterpretation und -beseitigung sein. Alle hier beschrieben Netzwerkkomponenten sind als reine Lieferleistung zu betrachten.

CPV 32422000Frist 12. Aug. 2026180 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 12. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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