Errichtung zweier Biofilteranlagen zur Abluftbehandlung an Kläranlage
Was wird ausgeschrieben
Der Ruhrverband vergibt im Rahmen der Erneuerung der Kläranlage Rahmedetal (Los 11) den Bau von zwei Biofilteranlagen zur Abluftbehandlung. Die Anlagen dienen der Geruchsreduzierung und Reinigung der Abluft aus dem Kläranlagenbetrieb. Das Los ist Teil einer größeren Sanierungsmaßnahme; konkrete Angaben zu Laufzeit und Umfang sind der Bekanntmachung nicht zu entnehmen.
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Errichtung zweier Biofilteranlagen zur Abluftbehandlung
Der Ruhrverband (Abteilung Bau, Sitz in Hagen) vergibt den Bau von zwei Biofilteranlagen für die Kläranlage Rahmedetal im Märkischen Kreis (NRW). Biofilter reinigen die Abluft aus der Kläranlage, indem sie Geruchsstoffe und Schadstoffe durch biologische Filtermedien abbauen — das ist ein wichtiger Teil der Umwelttechnik bei Abwasserbehandlungsanlagen. Die Beschaffung ist als Los 11 eines größeren Erneuerungsprojekts ausgeschrieben. Bewerber müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB vorliegen (keine Verurteilungen, keine Steuer- oder Sozialversicherungsschulden, keine Insolvenz). Der geschätzte Auftragswert liegt im mittleren einstelligen Millionenbereich für diese Art Spezialtiefbau/Umwelttechnik.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis keiner Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (keine Verurteilungen)
- Nachweis keiner Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (keine Verstöße gegen Umwelt-, Arbeits- oder Sozialrecht)
- Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtungen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- Keine Insolvenz oder vergleichbare Lage gemäß nationalem Recht
- Eignungsnachweise für Bauleistungen im Bereich Umwelttechnik/Kläranlagen
- Selbstreinigungsnachweise ggf. gemäß § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Betrugsbekämpfung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Eigenerklärungen und Nachweise werden teilweise nachgefordert
Aufteilung in Lose
1 LotErrichtung zweier Biofilteranlagen zur Abluftbehandlung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung