Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: KONE GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

7. Juli 2026

TED·469386-2026

Errichtung von zwei Personenaufzügen für den Schulneubau Bernburger Straße

BauleistungenGebäudetechnikÖffentliche VerwaltungBauwesenAufzugstechnikSchulbauOeffentliche VerwaltungBauleistungenFoerderanlagen
Auftragswert
~€140k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt die Lieferung und Montage von zwei Personenaufzügen für einen Erweiterungsneubau sowie eine neue Sporthalle an der Bernburger Straße aus. Die Anlagen verfügen jeweils über eine Tragfähigkeit von 630 kg für 8 Personen und bedienen 4 Haltestellen. Das Vergabeverfahren erfolgt als offene Ausschreibung mit dem Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises.

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Förderanlagen

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Düsseldorf sucht einen Auftragnehmer für die Ausstattung eines neuen Schulgebäudes und einer dazugehörigen Sporthalle mit zwei modernen Personenaufzügen. Die Aufzüge müssen jeweils eine Traglast von 630 Kilogramm aufweisen und vier Stockwerke miteinander verbinden. Da es sich um ein öffentliches Bauvorhaben handelt, ist die technische Zuverlässigkeit und Einhaltung der Sicherheitsstandards für Aufzugsanlagen entscheidend. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Förderanlagen Schule Bernburger Straße

Errichtung von jeweils einem Personenaufzug im Gebäude des zu errichtenden Erweiterungsneubaus und im Gebäude der neu zu errichtenden Sporthalle mit einer Tragfähigkeit von jeweils 630 kg / 8 Personen und 4 Haltestellen

CPV 45313100
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an KONE GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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