Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: BP Fassaden GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

7. Juli 2026

TED·468517-2026

Errichtung von Vorhangfassaden

Hessen
Dietzenbach, Germany·Veröffentlicht 8. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenFassadenbauBauleistungenOeffentliche VerwaltungHandwerkKlinkerfassade
Auftragswert
~€375k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Kreis Offenbach schreibt die Errichtung von Vorhangfassaden für ein Bauprojekt aus. Der Auftrag umfasst eine Gesamtfläche von ca. 750 m², unterteilt in 550 m² Klinkerschindel-Fassade und 200 m² Aluminiumkassetten-Fassade. Die Ausführungsdauer ist auf 173 Tage angesetzt.

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Vorhangfassadenarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Der Kreis Offenbach sucht einen Fachbetrieb für die Montage von Vorhangfassaden an einem Gebäude. Dabei werden insgesamt 750 Quadratmeter Fassadenfläche bearbeitet, wobei ein Großteil als Klinkerschindel-Fassade und ein kleinerer Teil als Aluminiumkassetten-Fassade ausgeführt wird. Der Auftrag ist zeitlich auf etwa ein halbes Jahr begrenzt und wird ausschließlich über den Preis vergeben. Es handelt sich um eine klassische Bauleistung im Bereich der Gebäudehülle.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Vorhangfassaden

Hauptleistungsbild ist das Erstellen und Montieren der Vorhangfassade mit ca. 750 m2 Gesamtfläche, hier ca. 550 m2 als Klinkerschindel-Fassade und 200 m2 als Aluminiumkasetten-Fassade.

CPV 45000000173 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Als Zuschlagskriterium greift bei der vorliegenden Bauausschreibung ausschließlich der Preis.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an BP Fassaden GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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