Errichtung von vier Fluggastbrücken am Terminal 2
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.01.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 3.400.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Flughafen Köln/Bonn GmbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 08.12.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 814160-2025
- Verfahrensnummer
- acbcd83c-cffa-4d2e-96b2-41b39006d94c
- CPV-Codes
- 34969100 · Fluggastbrücken für Flugzeuge
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Kurzbeschreibung
Der Flughafen Köln/Bonn schreibt die Lieferung und Montage von vier neuen Fluggastbrücken für die Positionen D02, D04, D07 und D08 im Terminal 2 aus. Die Arbeiten müssen unter laufendem Betrieb des Flughafens mit minimalen Beeinträchtigungen durchgeführt werden. Besondere Anforderungen bestehen hinsichtlich der Einhaltung aktueller Sicherheitsnormen und der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
An den Positionen D02, D04, D07 und D08 des Terminal 2 sollen 4 neue Fluggastbrücken errichtet werden. Der Einbau soll mit möglichst geringer Beeinträchtigung des laufenden Abfertigungsbetriebes erfolgen. Zusätzlich zu der Leistungsbeschreibung gelten die ZTV des Flughafen Köln/Bonn(FKB). (Abrufbar auf der Webseite des Flughafen Köln/Bonn) Ebenfalls die: - DIN 18299, Teil C, die - DIN 1915, Teil 1-4 sowie die -DIN EN 12312, Teil 4, die - Betriebssicherheitsverordnung aktuelle Fassung, die - Fremdfirmenordnung der FKB aktuelle Fassung, die - allgemein alle einschlägigen Richtlinien, Normen, etc. nach dem Stand der Technik sind zu berücksichtigen in jeweils aktueller Fassung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Maschinen gemäß den zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu liefern und zu dokumentieren. 1. Für Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden (Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung), muss die Konformitätserklärung gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgestellt werden. 2. Für Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, muss die Konformitätserklärung zwingend gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ausgestellt werden. Hinweis: Zu Terminverschiebungen: Sollte sich die Fertigstellung oder Auslieferung einer ursprünglich für einen früheren Termin geplanten Maschine aus Gründen, die nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind, auf den 20.01.2027 oder später verschieben, schuldet der Auftragnehmer die Konformität gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ohne Mehrkosten. Auch für Maschinen, die noch unter die Richtlinie 2006/42/EG fallen, sind die wesentlichen Sicherheitsziele der Verordnung (EU) 2023/1230 (insbesondere hinsichtlich Cybersecurity und Software-Sicherheit) bereits konstruktiv zu berücksichtigen, soweit dies technisch möglich ist, um einen einheitlichen Sicherheitsstandard im Maschinenpark zu gewährleisten.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Fluggastbrücken3.400.000 EUR
An den Positionen D02, D04, D07 und D08 des Terminal 2 sollen 4 neue Fluggastbrücken errichtet werden. Der Einbau soll mit möglichst geringer Beeinträchtigung des laufenden Abfertigungsbetriebes erfolgen. Zusätzlich zu der Leistungsbeschreibung gelten die ZTV des Flughafen Köln/Bonn(FKB). (Abrufbar auf der Webseite des Flughafen Köln/Bonn) Ebenfalls die: - DIN 18299, Teil C, die - DIN 1915, Teil 1-4 sowie die -DIN EN 12312, Teil 4, die - Betriebssicherheitsverordnung aktuelle Fassung, die - Fremdfirmenordnung der FKB aktuelle Fassung, die - allgemein alle einschlägigen Richtlinien, Normen, etc. nach dem Stand der Technik sind zu berücksichtigen in jeweils aktueller Fassung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Maschinen gemäß den zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu liefern und zu dokumentieren. 1. Für Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden (Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung), muss die Konformitätserklärung gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgestellt werden. 2. Für Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, muss die Konformitätserklärung zwingend gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ausgestellt werden. Hinweis: Zu Terminverschiebungen: Sollte sich die Fertigstellung oder Auslieferung einer ursprünglich für einen früheren Termin geplanten Maschine aus Gründen, die nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind, auf den 20.01.2027 oder später verschieben, schuldet der Auftragnehmer die Konformität gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ohne Mehrkosten. Auch für Maschinen, die noch unter die Richtlinie 2006/42/EG fallen, sind die wesentlichen Sicherheitsziele der Verordnung (EU) 2023/1230 (insbesondere hinsichtlich Cybersecurity und Software-Sicherheit) bereits konstruktiv zu berücksichtigen, soweit dies technisch möglich ist, um einen einheitlichen Sicherheitsstandard im Maschinenpark zu gewährleisten.
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Fehlende Unterlagen können im Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Fehlende Unterlagen können im Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 505917-2026
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| FMFlughafen München GmbH | München | 30 | 04.08.2026 |
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| DADie Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland | Krefeld | 13 | 03.08.2026 |
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bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Flughafen Köln/Bonn GmbH
Aktiv seit 2024 · 34 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| DADEKRA Automobil GmbH, Niederlassung Köln | 2 | 19.06.2026 | - |
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| EDE.ON Drive Germany GmbH | 1 | 25.08.2026 | - |
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nach voraussichtlichem Vertragsende- Wartung, Instandsetzung und Erneuerung von RWA- und FeststellanlagenAuftragnehmer nicht veröffentlichtFlughafen Köln/Bonn GmbHKöln, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.06.2026noch 24 Monate30.09.2028
- Sachverständigenprüfungen für Lüftungs- und RauchabzugsanlagenDEKRA Automobil GmbH, Niederlassung KölnFlughafen Köln/Bonn GmbHKöln, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.05.2026noch 30 Monate31.03.2029
- Rahmenvertrag für Sachverständigenprüfungen von Feuerlöschanlagen nach PrüfVO NRWDEKRA Automobil GmbH, Niederlassung KölnFlughafen Köln/Bonn GmbHKöln, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.06.2026noch 36 Monate14.09.2029
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| 07.08.2026 | Neubau einer Grenzkontrollstelle am Flughafen Köln/Bonn: Holzbau- und Dachabdichtungsarbeiten | Offen | - | - |
| 13.07.2026 | Haftpflichtversicherung für den Flughafen Köln/Bonn | Offen | - | 550 Tsd. € |
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| 08.07.2026 | Objektplanung, Bauoberleitung und Bauüberwachung für die Sanierung von Flugbetriebsflächen | Offen | - | - |
| 02.07.2026 | Rahmenvereinbarung für Flächenenteisungsmittel | Offen | - | 4 Mio. € |
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| 19.06.2026 | Flugzeugenteisungsmittel für den Flughafen Köln/Bonn | Offen | - | 7 Mio. € |
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| 01.06.2026 | Lieferung eines kombinierten Kanal-Saug- und Spülfahrzeugs | Offen | - | - |
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| 28.05.2026 | Bepflanzung für die Abflugebene von Terminal 1 am Flughafen Köln/Bonn | Vergeben | VAVarioflor | 1 € |
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| 06.02.2026 | Generalplanung für großflächige Ladeinfrastruktur am Flughafen Köln/Bonn | Vergeben | EDE.ON Drive Germany GmbH | 0 € |
| 17.12.2025 | Rahmenvertrag für Sachverständigenprüfungen von Feuerlöschanlagen | Offen | - | - |
| 17.12.2025 | Sachverständigenprüfungen für Lüftungs- und Rauchabzugsanlagen | Vergeben | DADEKRA Automobil GmbH, Niederlassung Köln | 0 € |
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39 % ähnlichSchadstoffrückbau und Abbruch im Terminal 1 des Flughafens Frankfurt
Frankfurt am Main · Offen · Frist 12.10.2026
Die Fraport AG beauftragt Rückbauarbeiten an Schadstoffen und Abbrucharbeiten im Terminal 1 des Flughafens Frankfurt am Main. Betroffen ist die räumliche Umstrukturierung der hohen Halle B Mitte einschließlich der angrenzenden Shoppingbereiche „Avenue“ und „Boulevard“ auf den Ebenen E02, E03 und E04. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 990 Tage; Teilnahmeanträge müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
38 % ähnlichStarkstromanlagen für die Sanierung von Halle B Mitte im Terminal 1
Frankfurt am Main · Offen · Frist 05.10.2026
Die Fraport AG beschafft Starkstromanlagen für die umfassende Sanierung und Umgestaltung der Halle B Mitte sowie der angrenzenden Bereiche Avenue und Boulevard im Terminal 1 des Flughafens Frankfurt. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Erneuerung der Energieverteilungen, der Sicherheitsbeleuchtung und der Allgemeinbeleuchtung sowie weitere elektrotechnische Gebäudeausrüstung auf den Ebenen E02 bis E04. Die Ausführungsdauer beträgt 1.320 Tage; die Teilnahmefrist endet am 5. Oktober 2026 um 12:00 Uhr.
37 % ähnlichRohbauarbeiten
Offen · Frist 22.09.2026
Die Fraport AG beschafft Rohbauarbeiten; nähere Angaben zum konkreten Bauvorhaben oder zum Leistungsumfang sind nicht enthalten. Die Ausschreibung ist der NUTS-Region DE7 (Hessen) zugeordnet; die Frist endet am 22. September 2026 um 10:00 Uhr UTC.
36 % ähnlichMetallbauarbeiten für Brandschutztüren am Standort Köln
Offen · Frist 21.09.2026
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. beschafft Metallbauarbeiten für Brandschutztüren an seinem Standort in Köln. Die Ausschreibung umfasst ein Los; die Frist endet am 21. September 2026 um 07:45 Uhr.
36 % ähnlichErneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Terminal 2 des Flughafens München
München-Flughafen · Offen · Frist 28.09.2026
Die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG beauftragt die vollständige Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Terminal 2 des Flughafens München. Vorgesehen sind unter anderem der Austausch von sechs Zentralbatterieanlagen und rund 151 Unterstationen, die Erneuerung oder Ergänzung von etwa 11.000 Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten sowie die Verlegung von rund 200.000 Metern neuer Leitungen. Die Arbeiten erfolgen in drei Bauabschnitten bei laufendem Terminalbetrieb; die bestehende Anlage ist bis zu den jeweiligen Teilabnahmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) betriebsbereit zu halten. Angebote können bis zum 28. September 2026, 9:00 Uhr, eingereicht werden.
36 % ähnlichLieferung und Montage eines Schaltgeräts mit Anpassung der Außenanlage und Betonschalthaus
Offen · Frist 07.10.2026
Die Häfen und Güterverkehr Köln AG beschafft die Lieferung und Montage eines Schaltgeräts, die teilweise Anpassung der Außenanlage sowie ein neues Betonschalthaus. Die Arbeiten betreffen den Bahnübergang 15 an der Roisdorfer Straße in Bornheim-Hersel. Die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 11:45 Uhr (UTC).
36 % ähnlichRahmenvertrag für Objekt- und Tragwerksplanung zur Instandsetzung am Flughafen Tempelhof
Berlin · Offen
Das Land Berlin beabsichtigt einen Rahmenvertrag über Objekt- und Tragwerksplanungsleistungen für Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden des denkmalgeschützten Flughafens Tempelhof. Schwerpunkt ist die Tragwerksplanung, ergänzt durch damit verbundene Objektplanung. Im beschriebenen Abruf sollen alle Brücken in der Leistungsphase 3 in einer vertieften Variante geplant werden, einschließlich einer Ertüchtigung für eine Nutzlast von 5 kN/m² für öffentliche Fußgängerbrücken und Fluchtwege sowie einer vollflächigen Betoninstandsetzung nicht natursteinverkleideter Flächen; ein Zeitrahmen ist nicht angegeben.
35 % ähnlichGeneralplanerleistungen Lph 5-8 für neue Transfer-Sicherheitskontrolle im Terminal 2, Ebene E06, Flughafen München
München-Flughafen · Offen · Frist 23.09.2026
Die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG beauftragt die Generalplanung der neuen Transfer-Sicherheitskontrolle im Terminal 2 des Münchner Flughafens. Die Leistungen umfassen die Objekt- und Tragwerksplanung, technische Ausrüstung, Brandschutz, Bauphysik, IT- und Kommunikationsplanung sowie die Vorbereitung von Genehmigungen und die Ausschreibung der Bauausführung. Die Planung erstreckt sich über die Leistungsphasen 5 bis 8 nach HOAI und muss unter laufendem Betrieb und hohen Sicherheitsanforderungen erfolgen. Der Auftrag soll bis zum geplanten Baubeginn im Rahmen des neuen Entry-Exit-Systems (EES) umgesetzt werden.
35 % ähnlichStahlbauarbeiten
Offen · Frist 22.09.2026
Die Fraport AG schreibt Stahlbauarbeiten aus. Die Ausschreibung umfasst ein Los und betrifft die Region DE7. Angebote können bis zum 22. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
35 % ähnlichMetallbauarbeiten für Brandschutztüren am DLR-Standort Köln
Offen · Frist 21.09.2026
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. beschafft Metallbauarbeiten für Brandschutztüren an seinem Standort in Köln. Die Ausschreibung umfasst ein Los; weitere Angaben zum Auftragsvolumen oder Leistungsumfang sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 07:45 Uhr.
35 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: TK Airport Solutions
Zuschlagswert: 3.400.000 EUR · Vertragsschluss: 26.06.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
260 vergleichbare Verfahren, davon 150 mit erfasstem Zuschlag · 134 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 675.713 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 8 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
DEKRA Automobil GmbH, Niederlassung Köln · Köln
2 vergleichbare Zuschläge, davon 2 bei diesem Auftraggeber.
Sauter Elektrotechnik GmbH & Co. KG · Bretten
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
GEZE Service GmbH · Kleinmachnow
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SECAL Amend Sicherheitstechnik GmbH · Wiesbaden-Nordenstadt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Deutsche Telekom Business Solutions GmbH · Bonn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schneider & Partner Computervernetzung GmbH · Ahrensfelde
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro Brundobler GmbH · Kelheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Possehl Spezialbau GmbH · Bergkirchen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Neuhalfen Elektrotechnik · Köln (ehemals ansässig in Overath)
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
E.ON Drive Germany GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Flughafen Köln/Bonn GmbH
51147 · Köln
oliver.klein@koeln-bonn-airport.de+49220340450234 erfasste Verfahren, davon 14 vergeben. 17 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenVergabekammer Rheinland
vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de+49 221 147-3045
Jörg Vogel
joerg.vogel@koeln-bonn-airport.de+49 2203404509
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:57 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 08.12.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 13:23 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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