Elektroinstallationsarbeiten für die Neugestaltung von Terminal 1 am Flughafen Köln/Bonn
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 0 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Flughafen Köln/Bonn GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
- CPV-Codes
- Elektroinstallationsarbeiten (45311200)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 478177-2026
- Verfahrensnummer
- 7fec2486-4824-46f9-accc-92c4e0f6fc6b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH beschafft Elektroinstallationsarbeiten im Rahmen der Umgestaltung und Sanierung des Abflugbereichs in Terminal 1. Der Leistungsort befindet sich am Flughafen Köln/Bonn in Köln. Angebote müssen bis zum 12. August 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden; den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
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Leistungsbeschreibung
Flughafen Köln-Bonn, Terminal 1 Neugestaltung - Aufenthaltskonzept der Zukunft Bei dem vorliegenden Projekt handelt es sich um die Umgestaltung und Sanierung des Abflugbereichs im Terminal 1 des Flughafen Köln Bonn (FKB). Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Elektroinstallation.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Terminal 1, Aufenthaltskonzept der Zukunft – Elektroinstallation
Flughafen Köln-Bonn, Terminal 1 Neugestaltung - Aufenthaltskonzept der Zukunft Bei dem vorliegenden Projekt handelt es sich um die Umgestaltung und Sanierung des Abflugbereichs im Terminal 1 des Flughafen Köln Bonn (FKB). Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Elektroinstallation.
Frist: 12.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
"Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen" wurde hier exemplarisch ausgewählt. -Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Straftaten sind in § 123 Abs. 1, Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. - Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie Verfehlungen oder wettbewerbswidrige Verhaltensweisen, die die Zuverlässigkeit des Bieters infrage stellen. Diese fakultativen Ausschlussgründe sind in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführt. Mit dem Angebot einzureichen sind: a) Vorlage Eigenerklärungen zur Eignung; b) Vorlage Eigenerklärung zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022. Für den Fall, dass Unterlagen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt und/oder signiert mit dem Angbeot abgegeben werden, gilt: Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht von den Bietern vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist ausgeschlossen werden. Dies gilt nicht für: - a) die ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Angebotserklärung des Bieters; - b) das ausgefüllte und bepreiste Leistungsverzeichnis; - c) Eigenerklärung zur Eignung; diese sind zwingend mit dem Angebot einzureichen!
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Zuschlag ergeht auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
"Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen" wurde hier exemplarisch ausgewählt. -Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Straftaten sind in § 123 Abs. 1, Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. - Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie Verfehlungen oder wettbewerbswidrige Verhaltensweisen, die die Zuverlässigkeit des Bieters infrage stellen. Diese fakultativen Ausschlussgründe sind in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführt. Mit dem Angebot einzureichen sind: a) Vorlage Eigenerklärungen zur Eignung; b) Vorlage Eigenerklärung zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022. Für den Fall, dass Unterlagen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt und/oder signiert mit dem Angbeot abgegeben werden, gilt: Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht von den Bietern vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist ausgeschlossen werden. Dies gilt nicht für: - a) die ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Angebotserklärung des Bieters; - b) das ausgefüllte und bepreiste Leistungsverzeichnis; - c) Eigenerklärung zur Eignung; diese sind zwingend mit dem Angebot einzureichen!
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 606195-2026
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