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Errichtung von Lärmschutzwänden an der A59 im Bereich Duisburg

Nordrhein-Westfalen
Krefeld, Germany·Veröffentlicht 21. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturLaermschutzStrassenbauInfrastrukturAutobahnOeffentliche Auftraege
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Juli 2026
10 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Herstellung und Errichtung von Lärmschutzwänden an der A59 im Raum Duisburg aus. Das Projekt umfasst mehrere Bauwerke und Wandelemente mit einer Gesamtlaufzeit von rund drei Jahren. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

AK Duisburg (A 40) - AS Duisburg-Marxloh, A59, Lärmschutzwände für HBL 1 u. 2

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Bau und die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Autobahn A59 im Bereich Duisburg. Das Vorhaben umfasst die Herstellung verschiedener Wandelemente für mehrere spezifische Bauwerke, um den Lärmschutz für die Anwohner zu verbessern. Die Arbeiten sind auf eine Dauer von etwa drei Jahren angesetzt und werden als ein zusammenhängendes Los vergeben. Der Zuschlag wird ausschließlich an den Anbieter mit dem günstigsten Preis erteilt.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000A59, Lärmschutzwände für HBL 1 u. 2

A59, Lärmschutzwände für HBL 1 u. 2 Herstellung Bauwerk 167 - LSW A40 FR E 01 Herstellung Wandelemente für Bauwerk 168 - LSW A40 FR E BW04N Herstellung Bauwerk 169 - LSW A40 FR E 02 Herstellung Bauwerk 170 - LSW A40 FR VLO 01 Herstellung Wandelemente für die LSW auf BW35A Herstellung Wandelemente für die LSW auf BW36A Herstellung Wandelemente für LSW auf BW46A

CPV 45000000, 45233124Frist 31. Juli 20261090 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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