Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

29. Aug. 2024

TED·429050-2026

Errichtung von Funkinfrastruktur, Masten und Glasfaserleitungen auf der Bahnstrecke Hamburg-Berlin

DB Netz AG (Bukr 16)Frankfurt Main, GermanyVeröffentlicht 24. Juni 2026
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Netz AG schreibt Bauleistungen für die Funkinfrastruktur entlang der Strecke 6100 zwischen Hamburg-Rothenburg und Berlin-Spandau aus. Der Auftrag umfasst den Bau von Masten sowie die Verlegung von Glasfaserleitungen und zugehörigen Kabelführungssystemen. Das Los 1 konzentriert sich dabei auf den Streckenabschnitt zwischen Hagenow und Büchen.

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Bauleistungen inklusive AP zur Erstellung von Funkinfrastruktur, Masten und Glasfaserleitungen

VergabeHero-Einschätzung

Die Deutsche Bahn plant den Ausbau der digitalen Infrastruktur entlang der wichtigen Bahnstrecke zwischen Hamburg und Berlin. Hierfür werden Bauleistungen ausgeschrieben, die das Errichten von Funkmasten sowie das Verlegen von Glasfaserleitungen und die dazugehörigen Tiefbauarbeiten für Kabelsysteme umfassen. Der Auftrag ist Teil der Modernisierung der Bahnstrecke 6100, wobei sich das aktuelle Los auf den Bereich zwischen Hagenow und Büchen konzentriert. Unternehmen müssen in der Lage sein, komplexe Infrastrukturprojekte im Bahnumfeld umzusetzen.

BauleistungenTelekommunikationVerkehrÖffentliche VerwaltungBahninfrastrukturGlasfaserausbauTiefbauFunkinfrastrukturVerkehrstechnik
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Los 6

Hagenow – Büchen Bkm: 192,15 - 238,39 Bauleistungen für Kabel und Kabelführungssysteme inkl. Tiefbau

CPV 45200000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Aug. 2024
    Zuschlag erteilt
    €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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