Errichtung und Betrieb von drei stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Freiberg schreibt die Errichtung, den Betrieb sowie die Instandhaltung von drei stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Stadtgebiet aus. Der Auftrag umfasst neben der technischen Installation auch die Wartung, Versicherung und den laufenden Betrieb der Messsäulen. Die Laufzeit und der genaue Leistungsumfang sind als Dienstleistungsvertrag konzipiert.
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Errichtung von 3 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
Die Stadt Freiberg sucht einen Dienstleister, der drei stationäre Blitzer-Anlagen im Stadtgebiet aufstellt und langfristig betreibt. Das bedeutet, der Auftragnehmer kümmert sich nicht nur um die technische Installation der Messsäulen, sondern übernimmt auch die laufende Wartung, Instandhaltung und Versicherung der Geräte. Ziel ist eine dauerhafte Verkehrsüberwachung zur Erhöhung der Sicherheit an den gewählten Standorten. Da es sich um einen Dienstleistungsvertrag handelt, ist der Anbieter für die volle Funktionsfähigkeit der Anlagen über die gesamte Vertragslaufzeit verantwortlich.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Ausschluss von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Einhaltung der Anforderungen gem. § 57 VgV
- Nachweis der Eignung gem. § 56 Abs. 2 bis 5 VgV innerhalb von 6 Kalendertagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
nach §123 GWB nach § 123 GWB nach § 57 VgV gem. § 56 Absatz 2 bis Abs. 5 VgV innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen
Aufteilung in Lose
1 LotErrichten, Zurverfügungstellen, Betreiben, Unterhalten, Instandhalten und Versichern von stationären Verkehrsüberwachungssystemen (Messsäulen) an den drei Standorten in 09599 Freiberg mit Dienstleistungsvertrag
Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung