Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg schreibt die Konzession für den Ausbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum aus. Das Projekt umfasst zahlreiche Mitgliedsgemeinden und ist Teil eines Modellprojekts der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Der Betreiber erhält ein exklusives Recht zur Errichtung und zum Betrieb der Ladesäulen auf kommunalen Flächen.
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Der Landkreis Lüchow-Dannenberg (nachfolgend Landkreis) in Kooperation mit den Gemeinden Damnatz und Zernien, mit der Stadt Hitzacker (Elbe), mit der Samtgemeinde Gartow unter Beteiligung der Gemeinden Flecken Gartow, Gorleben, Höhbeck, Prezelle und Stadt Schnackenburg sowie der Samtgemeinde Lüchow unter Beteiligung der Gemeinden Flecken Bergen an der Dumme, Flecken Clenze, Küsten, Lemgow, Stadt Lüchow (Wendland), Luckau (Wendland), Schnega, Trebel, Waddeweitz, Woltersdorf und Stadt Wustrow (Wendland) (nachfolgend Mitgliedsgemeinden) strebt den Ausbau der Elektrofahrzeug-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum sowie auf öffentlich-zugänglichen Flächen, die im Eigentum des Landkreises oder der Mitgliedsgemeinden stehen (nachfolgend öffentlich-zugängliche kommunale Flächen), an. Nur im Einzelfall ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf nicht öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen vorgesehen. Die Ausschreibung ist Teil eines Modellprojekts der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (nachfolgend NLStBV), in dem der Landkreis eine von zwei Modellregionen in Niedersachsen ist. Hierfür haben die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden die Aufgabe Förderung der Errichtung und des Betriebs öffentlicher Ladeinfrastruktur für den motorisierten Individualverkehr auf den Landkreis übertragen. Der Landkreis beabsichtigt, an den Betreiber im Wege einer öffentlichen Ausschreibung ein grundsätzlich exklusives allgemeines Recht zur Neuerrichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenraum und auf den öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen zu vergeben. Der Ausschreibung ging die Erstellung eines Konzepts voraus, in dem insbesondere die mindestens erforderliche Anzahl an Ladeleistung und mögliche Standorte ermittelt wurden. Die Konzession wird in einem Los vergeben. Die Ausschreibung erfolgt in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 12 KonzVgV i. V. m. §§ 14 Abs. 3, 17 VgV.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg möchte sein Netz an Ladestationen für Elektroautos deutlich ausbauen. Dafür sucht der Landkreis einen Partner, der die Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum sowie auf kommunalen Grundstücken plant, errichtet und langfristig betreibt. Das Projekt ist Teil eines Modellvorhabens in Niedersachsen, um die Ladeinfrastruktur in der Region flächendeckend zu verbessern. Der ausgewählte Betreiber erhält dafür exklusive Rechte für die Standorte. Die Vergabe erfolgt als Konzession, bei der neben dem Preis auch die Nutzerfreundlichkeit der Technik und ein durchdachtes Standortkonzept entscheidend sind.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Landkreis Lüchow-Dannenberg (nachfolgend Landkreis) in Kooperation mit den Gemeinden Damnatz und Zernien, mit der Stadt Hitzacker (Elbe), mit der Samtgemeinde Gartow unter Beteiligung der Gemeinden Flecken Gartow, Gorleben, Höhbeck, Prezelle und Stadt Schnackenburg sowie der Samtgemeinde Lüchow unter Beteiligung der Gemeinden Flecken Bergen an der Dumme, Flecken Clenze, Küsten, Lemgow, Stadt Lüchow (Wendland), Luckau (Wendland), Schnega, Trebel, Waddeweitz, Woltersdorf und Stadt Wustrow (Wendland) (nachfolgend Mitgliedsgemeinden) strebt den Ausbau der Elektrofahrzeug-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum sowie auf öffentlich-zugänglichen Flächen, die im Eigentum des Landkreises oder der Mitgliedsgemeinden stehen (nachfolgend öffentlich-zugängliche kommunale Flächen), an. Nur im Einzelfall ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf nicht öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen vorgesehen. Die Ausschreibung ist Teil eines Modellprojekts der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (nachfolgend NLStBV), in dem der Landkreis eine von zwei Modellregionen in Niedersachsen ist. Hierfür haben die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden die Aufgabe Förderung der Errichtung und des Betriebs öffentlicher Ladeinfrastruktur für den motorisierten Individualverkehr auf den Landkreis übertragen. Der Landkreis beabsichtigt, an den Betreiber im Wege einer öffentlichen Ausschreibung ein grundsätzlich exklusives allgemeines Recht zur Neuerrichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenraum und auf den öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen zu vergeben. Der Ausschreibung ging die Erstellung eines Konzepts voraus, in dem insbesondere die mindestens erforderliche Anzahl an Ladeleistung und mögliche Standorte ermittelt wurden. Die Konzession wird in einem Los vergeben. Die Ausschreibung erfolgt in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 12 KonzVgV i. V. m. §§ 14 Abs. 3, 17 VgV.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price50%
Vergütung für die Ladevorgänge in ct/kWh gemäß des Preisblatts
- quality25%
Nutzerfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur, insb. - Funktionalitäten der Ladeeinrichtungen (bspw. Fahrzeugdetektion, Touchdisplay und Steuerung, Mehrsprachigkeit über LSV hinaus) - Konzept zur Gewährleistung einer hohen Verfügbarkeit der Ladeeinrichtungen - Konzept zur Einrichtung einer 24h Hotline, First Level Support
- quality25%
Standort- und Errichtungskonzept, insb. - Nachfrage- und bedarfsgerechte Verteilung und flächendeckende Abdeckung des Gebiets des Landkreises - Verfahren zur Standortauswahl sowie Vorgehen zur Planung und zur Bündelung von Standorten - Verfahren zur Auswahl der Ladetechnologie an einem Standort - Vorgehen bei der Errichtung z. B. Ermittlung der Netzanschlussleistung, Umsetzung der elektrotechnischen und baulichen Arbeiten unter Berücksichtigung der der Gegebenheiten am Standort
Zeitplan
- 11. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung