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Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Landkreis Lüchow-DannenbergLüchow, GermanyVeröffentlicht 11. Juni 2026
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
29. Juni 2026
19 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg schreibt die Konzession für den Ausbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum aus. Das Projekt umfasst zahlreiche Mitgliedsgemeinden und ist Teil eines Modellprojekts der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Der Betreiber erhält ein exklusives Recht zur Errichtung und zum Betrieb der Ladesäulen auf kommunalen Flächen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg (nachfolgend Landkreis) in Kooperation mit den Gemeinden Damnatz und Zernien, mit der Stadt Hitzacker (Elbe), mit der Samtgemeinde Gartow unter Beteiligung der Gemeinden Flecken Gartow, Gorleben, Höhbeck, Prezelle und Stadt Schnackenburg sowie der Samtgemeinde Lüchow unter Beteiligung der Gemeinden Flecken Bergen an der Dumme, Flecken Clenze, Küsten, Lemgow, Stadt Lüchow (Wendland), Luckau (Wendland), Schnega, Trebel, Waddeweitz, Woltersdorf und Stadt Wustrow (Wendland) (nachfolgend Mitgliedsgemeinden) strebt den Ausbau der Elektrofahrzeug-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum sowie auf öffentlich-zugänglichen Flächen, die im Eigentum des Landkreises oder der Mitgliedsgemeinden stehen (nachfolgend öffentlich-zugängliche kommunale Flächen), an. Nur im Einzelfall ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf nicht öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen vorgesehen. Die Ausschreibung ist Teil eines Modellprojekts der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (nachfolgend NLStBV), in dem der Landkreis eine von zwei Modellregionen in Niedersachsen ist. Hierfür haben die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden die Aufgabe Förderung der Errichtung und des Betriebs öffentlicher Ladeinfrastruktur für den motorisierten Individualverkehr auf den Landkreis übertragen. Der Landkreis beabsichtigt, an den Betreiber im Wege einer öffentlichen Ausschreibung ein grundsätzlich exklusives allgemeines Recht zur Neuerrichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenraum und auf den öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen zu vergeben. Der Ausschreibung ging die Erstellung eines Konzepts voraus, in dem insbesondere die mindestens erforderliche Anzahl an Ladeleistung und mögliche Standorte ermittelt wurden. Die Konzession wird in einem Los vergeben. Die Ausschreibung erfolgt in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 12 KonzVgV i. V. m. §§ 14 Abs. 3, 17 VgV.

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg möchte sein Netz an Ladestationen für Elektroautos deutlich ausbauen. Dafür sucht der Landkreis einen Partner, der die Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum sowie auf kommunalen Grundstücken plant, errichtet und langfristig betreibt. Das Projekt ist Teil eines Modellvorhabens in Niedersachsen, um die Ladeinfrastruktur in der Region flächendeckend zu verbessern. Der ausgewählte Betreiber erhält dafür exklusive Rechte für die Standorte. Die Vergabe erfolgt als Konzession, bei der neben dem Preis auch die Nutzerfreundlichkeit der Technik und ein durchdachtes Standortkonzept entscheidend sind.

DienstleistungenEnergieversorgungÖffentliche VerwaltungEnergieElektromobilitaetLadeinfrastrukturOeffentliche VerwaltungKonzessionNachhaltigkeitVerkehrswende
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum und auf Liegenschaften des Landkreises und der Kommunen

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg (nachfolgend Landkreis) in Kooperation mit den Gemeinden Damnatz und Zernien, mit der Stadt Hitzacker (Elbe), mit der Samtgemeinde Gartow unter Beteiligung der Gemeinden Flecken Gartow, Gorleben, Höhbeck, Prezelle und Stadt Schnackenburg sowie der Samtgemeinde Lüchow unter Beteiligung der Gemeinden Flecken Bergen an der Dumme, Flecken Clenze, Küsten, Lemgow, Stadt Lüchow (Wendland), Luckau (Wendland), Schnega, Trebel, Waddeweitz, Woltersdorf und Stadt Wustrow (Wendland) (nachfolgend Mitgliedsgemeinden) strebt den Ausbau der Elektrofahrzeug-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum sowie auf öffentlich-zugänglichen Flächen, die im Eigentum des Landkreises oder der Mitgliedsgemeinden stehen (nachfolgend öffentlich-zugängliche kommunale Flächen), an. Nur im Einzelfall ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf nicht öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen vorgesehen. Die Ausschreibung ist Teil eines Modellprojekts der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (nachfolgend NLStBV), in dem der Landkreis eine von zwei Modellregionen in Niedersachsen ist. Hierfür haben die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden die Aufgabe Förderung der Errichtung und des Betriebs öffentlicher Ladeinfrastruktur für den motorisierten Individualverkehr auf den Landkreis übertragen. Der Landkreis beabsichtigt, an den Betreiber im Wege einer öffentlichen Ausschreibung ein grundsätzlich exklusives allgemeines Recht zur Neuerrichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenraum und auf den öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen zu vergeben. Der Ausschreibung ging die Erstellung eines Konzepts voraus, in dem insbesondere die mindestens erforderliche Anzahl an Ladeleistung und mögliche Standorte ermittelt wurden. Die Konzession wird in einem Los vergeben. Die Ausschreibung erfolgt in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 12 KonzVgV i. V. m. §§ 14 Abs. 3, 17 VgV.

CPV 65320000
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    Vergütung für die Ladevorgänge in ct/kWh gemäß des Preisblatts

    50%
  • quality

    Nutzerfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur, insb. ­ - Funktionalitäten der Ladeeinrichtungen (bspw. Fahrzeugdetektion, Touchdisplay und Steuerung, Mehrsprachigkeit über LSV hinaus) ­- Konzept zur Gewährleistung einer hohen Verfügbarkeit der Ladeeinrichtungen ­- Konzept zur Einrichtung einer 24h Hotline, First Level Support

    25%
  • quality

    Standort- und Errichtungskonzept, insb. - Nachfrage- und bedarfsgerechte Verteilung und flächendeckende Abdeckung des Gebiets des Landkreises - Verfahren zur Standortauswahl sowie Vorgehen zur Planung und zur Bündelung von Standorten - Verfahren zur Auswahl der Ladetechnologie an einem Standort - Vorgehen bei der Errichtung z. B. Ermittlung der Netzanschlussleistung, Umsetzung der elektrotechnischen und baulichen Arbeiten unter Berücksichtigung der der Gegebenheiten am Standort

    25%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 11. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link