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Errichtung und Betrieb von 151 AC-Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum in Bremerhaven

Stadt BremerhavenBremerhaven, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€1.9M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
29. Juli 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Bremerhaven schreibt die Konzession für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 151 AC-Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum aus. Das Projekt ist in zwei Lose aufgeteilt und auf eine Laufzeit von zehn Jahren ausgelegt. Da es sich um eine Konzession handelt, erfolgt der Betrieb auf eigene Rechnung des Bieters ohne direkte Vergütung durch die Stadt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Bremerhaven strebt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für öffentliches Laden in der Stadt an. Bisher wurden bereits ca. 12 AC-Ladepunkte sowie im Rahmen des Deutschlandnetzes 10 HPC-Ladepunkte im öffentlichen Raum errichtet. Zusätzlich werden (ohne Beteiligung der Stadt) auf privatem Gelände öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet. Nun beabsichtigt die Stadt, im Wege einer europaweiten Ausschreibung zwei Betreiber auszuwählen, die voraussichtlich 151 weitere AC-Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum errichten und betreiben. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Konzession im Sinne der KonzVgV. Die Konzession wird in zwei Losen vergeben, wobei ein Bieter/eine Bietergemeinschaft grundsätzlich nur in einem Los den Zuschlag erhalten soll. Gegenstände der ausgeschriebenen Leistungen sind insbesondere: - die Errichtung und der Betrieb von (über beide Lose) insgesamt voraussichtlich 151 AC-Ladeeinrichtungen (mit jeweils zwei Ladepunkten) sowie die Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs zu diesen durch den Bieter, - die allgemeine Berechtigung und Pflicht des Bieters zur Errichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen auf eigene Rechnung für eine Laufzeit von voraussichtlich zehn Jahren. Die Stadt geht davon aus, dass ein eigenwirtschaftlicher Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur durch den Bieter möglich ist und zahlt daher keine Vergütung an den Bieter.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Bremerhaven möchte ihr Ladenetz für Elektroautos erweitern und sucht dafür zwei Betreiber für insgesamt 151 neue Ladesäulen. Das Projekt ist in zwei Lose unterteilt, wobei ein Unternehmen oder eine Bietergemeinschaft in der Regel nur den Zuschlag für eines der beiden Lose erhalten soll. Die Betreiber errichten und betreiben die Ladesäulen auf eigene Kosten und eigenes Risiko für einen Zeitraum von zehn Jahren; die Stadt zahlt hierfür keine Vergütung, da die Betreiber ihre Einnahmen über die Ladevorgänge generieren. Interessierte Unternehmen müssen die Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum installieren und einen diskriminierungsfreien Zugang sicherstellen.

EnergiedienstleistungenInfrastrukturÖffentliche VerwaltungEnergieversorgungElektromobilitaetLadeinfrastrukturKonzessionOeffentliche VerwaltungEnergieversorgung
Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Errichtung und Betrieb von 76 öffentlich zugänglichen AC-Ladeeinrichtungen mit jeweils zwei Ladepunkten

Siehe Allgemeine Bieterinformation

CPV 63712600Frist 29. Juli 20263600 Tage Laufzeit
LOT-0002Errichtung und Betrieb von 75 öffentlich zugänglichen AC-Ladeeinrichtungen mit jeweils zwei Ladepunkten

siehe Allgemeine Bieterinformation

CPV 63733000Frist 29. Juli 20263600 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

8 Kriterien
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    siehe Anlage "Allgemeine Bieterinformation" und Anlage E "Zuschlagskriterien"

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    siehe Anlage "Allgemeine Bieterinformation" und Anlage E "Zuschlagskriterien"

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    siehe Anlage "Allgemeine Bieterinformation" und Anlage E "Zuschlagskriterien"

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    siehe Anlage "Allgemeine Bieterinformation" und Anlage E "Zuschlagskriterien"

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    siehe Anlage E "Zuschlagskriterien"

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    siehe Anlage E "Zuschlagskriterien"

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Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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