Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes für unterversorgte Adressen
Was wird ausgeschrieben
Der Kreis Recklinghausen schreibt den Ausbau und Betrieb eines Glasfasernetzes zur Versorgung unterversorgter Adressen in sechs Städten aus. Ziel ist die Bereitstellung symmetrischer Gigabit-Anschlüsse für Haushalte und Unternehmen. Das Projekt ist in sechs Lose unterteilt und umfasst eine Zweckbindungsfrist von sieben Jahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Kreis Recklinghausen (im Folgenden "Konzessionsgeber" genannt) liegt im nördlichen Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Bevölkerungszahl beläuft sich auf rund 620.000 Einwohner. Der Kreis setzt sich aus den zehn mittleren und großen kreisangehörigen Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop mit knapp 30.000 bis zu gut rund 120.000 Einwohnern zusammen. Das Vergabeverfahren zielt darauf ab, einen Netzbetreiber zu finden, der die Versorgung der unterversorgten Adressen (Gigabit 2.0) mit einer zukunftsorientierten Breitbandversorgung für sämtliche Adressen des gegenständlichen Konzessionsgegenstandes übernimmt. Der Konzessionsgeber erfüllt im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge vielfältige pflichtige und freiwillige Aufgaben. Zu den etablierten freiwilligen Aufgaben gehört die Wirtschaftsförderung, die sich bisher schon auf Kreisebene im notwendigen Umfang auch mit den wirtschaftsrelevanten Fragen der Breitbandversorgung und Digitalisierung befasst. Der Ausbau leistungsstarker Breitbandanschlüsse dient nicht nur der grundlegenden Daseinsvorsorge, sondern ist eine essenzielle Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand. Ziel des Konzessionsgebers ist es dabei, jedem Haushalt und jedem Unternehmen im Projektgebiet mittelfristig einen leistungsfähigen Gigabit-Breitbandanschluss von 1 Gigabit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Hierfür hat der Konzessionsgeber am 27.09.2024 einen Antrag beim Bund auf Gewährung einer Zuwendung gestellt und am 15.11.2024 einen Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe (Anlage 01a) sowie den Änderungsbescheid (Anlage 01b) vom 26.02.2026 erhalten. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Der Kreis Recklinghausen sucht einen Netzbetreiber, der den Breitbandausbau in sogenannten 'grauen Flecken' übernimmt. Das bedeutet, dass Gebiete erschlossen werden, in denen bisher keine ausreichende Gigabit-Versorgung existiert. Der Auftrag ist in sechs Lose aufgeteilt, die sich auf die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Haltern am See, Herten, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop verteilen. Ziel ist es, Haushalten und Unternehmen eine symmetrische Internetgeschwindigkeit von 1 Gigabit pro Sekunde zu ermöglichen. Der Netzbetreiber verpflichtet sich dabei zu einem Betrieb über einen Zeitraum von sieben Jahren.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 56 VgV
- Fähigkeit zur Errichtung einer Gigabit-Infrastruktur
- Betriebskonzept für eine Zweckbindungsfrist von 7 Jahren
- Marketing-Konzept für die Anschlussvermarktung
- Konzept zur Mitnutzung vorhandener Infrastruktur
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Unterlagen werden gemäß dem §56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
6 LoteDieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten grauen Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Hierzu wird als Mindestvorgabe definiert, dass mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Teilnehmer, im Projektgebiet hergestellt werden. Das Angebot ist unter optimaler Ausnutzung von Synergieeffekten und der Prüfung bestehender mitnutzbarer Infrastruktur zu erstellen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit die unterversorgten Adressen (graue Flecken) in den vorgenannten Gebieten des Kreises Recklinghausen. Die Ausschreibung ist in insgesamt 6 Gebietslose unterteilt: Los 1: Castrop-Rauxel (525 Adressen) Los 2: Datteln (285 Adressen) Los 3: Haltern am See (443 Adressen) Los 4: Herten (145 Adressen) Los 5: Oer-Erkenschwick (252 Adressen) Los 6: Waltrop (708 Adressen) Die genaue Art und Lage der einzelnen Anschlüsse können der Adressliste (Anlage 09a) bzw. den Shape-Dateien (Anlage 09b) entnommen werden. Die Adressliste (Anlage 09a) sowie die Shape-Dateien (Anlage 09b) wird den Bietern im Rahmen der Angebotsphase nach Unterzeichnung und Einreichung der Vertraulichkeitserklärungen (Anlage 08) von der ausschreibenden Stelle zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitserklärung sind bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mit dem Teilnahmeantrag losweise einzureichen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten grauen Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Hierzu wird als Mindestvorgabe definiert, dass mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Teilnehmer, im Projektgebiet hergestellt werden. Das Angebot ist unter optimaler Ausnutzung von Synergieeffekten und der Prüfung bestehender mitnutzbarer Infrastruktur zu erstellen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit die unterversorgten Adressen (graue Flecken) in den vorgenannten Gebieten des Kreises Recklinghausen. Die Ausschreibung ist in insgesamt 6 Gebietslose unterteilt: Los 1: Castrop-Rauxel (525 Adressen) Los 2: Datteln (285 Adressen) Los 3: Haltern am See (443 Adressen) Los 4: Herten (145 Adressen) Los 5: Oer-Erkenschwick (252 Adressen) Los 6: Waltrop (708 Adressen) Die genaue Art und Lage der einzelnen Anschlüsse können der Adressliste (Anlage 09a) bzw. den Shape-Dateien (Anlage 09b) entnommen werden. Die Adressliste (Anlage 09a) sowie die Shape-Dateien (Anlage 09b) wird den Bietern im Rahmen der Angebotsphase nach Unterzeichnung und Einreichung der Vertraulichkeitserklärungen (Anlage 08) von der ausschreibenden Stelle zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitserklärung sind bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mit dem Teilnahmeantrag losweise einzureichen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten grauen Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Hierzu wird als Mindestvorgabe definiert, dass mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Teilnehmer, im Projektgebiet hergestellt werden. Das Angebot ist unter optimaler Ausnutzung von Synergieeffekten und der Prüfung bestehender mitnutzbarer Infrastruktur zu erstellen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit die unterversorgten Adressen (graue Flecken) in den vorgenannten Gebieten des Kreises Recklinghausen. Die Ausschreibung ist in insgesamt 6 Gebietslose unterteilt: Los 1: Castrop-Rauxel (525 Adressen) Los 2: Datteln (285 Adressen) Los 3: Haltern am See (443 Adressen) Los 4: Herten (145 Adressen) Los 5: Oer-Erkenschwick (252 Adressen) Los 6: Waltrop (708 Adressen) Die genaue Art und Lage der einzelnen Anschlüsse können der Adressliste (Anlage 09a) bzw. den Shape-Dateien (Anlage 09b) entnommen werden. Die Adressliste (Anlage 09a) sowie die Shape-Dateien (Anlage 09b) wird den Bietern im Rahmen der Angebotsphase nach Unterzeichnung und Einreichung der Vertraulichkeitserklärungen (Anlage 08) von der ausschreibenden Stelle zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitserklärung sind bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mit dem Teilnahmeantrag losweise einzureichen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten grauen Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Hierzu wird als Mindestvorgabe definiert, dass mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Teilnehmer, im Projektgebiet hergestellt werden. Das Angebot ist unter optimaler Ausnutzung von Synergieeffekten und der Prüfung bestehender mitnutzbarer Infrastruktur zu erstellen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit die unterversorgten Adressen (graue Flecken) in den vorgenannten Gebieten des Kreises Recklinghausen. Die Ausschreibung ist in insgesamt 6 Gebietslose unterteilt: Los 1: Castrop-Rauxel (525 Adressen) Los 2: Datteln (285 Adressen) Los 3: Haltern am See (443 Adressen) Los 4: Herten (145 Adressen) Los 5: Oer-Erkenschwick (252 Adressen) Los 6: Waltrop (708 Adressen) Die genaue Art und Lage der einzelnen Anschlüsse können der Adressliste (Anlage 09a) bzw. den Shape-Dateien (Anlage 09b) entnommen werden. Die Adressliste (Anlage 09a) sowie die Shape-Dateien (Anlage 09b) wird den Bietern im Rahmen der Angebotsphase nach Unterzeichnung und Einreichung der Vertraulichkeitserklärungen (Anlage 08) von der ausschreibenden Stelle zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitserklärung sind bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mit dem Teilnahmeantrag losweise einzureichen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten grauen Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Hierzu wird als Mindestvorgabe definiert, dass mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Teilnehmer, im Projektgebiet hergestellt werden. Das Angebot ist unter optimaler Ausnutzung von Synergieeffekten und der Prüfung bestehender mitnutzbarer Infrastruktur zu erstellen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit die unterversorgten Adressen (graue Flecken) in den vorgenannten Gebieten des Kreises Recklinghausen. Die Ausschreibung ist in insgesamt 6 Gebietslose unterteilt: Los 1: Castrop-Rauxel (525 Adressen) Los 2: Datteln (285 Adressen) Los 3: Haltern am See (443 Adressen) Los 4: Herten (145 Adressen) Los 5: Oer-Erkenschwick (252 Adressen) Los 6: Waltrop (708 Adressen) Die genaue Art und Lage der einzelnen Anschlüsse können der Adressliste (Anlage 09a) bzw. den Shape-Dateien (Anlage 09b) entnommen werden. Die Adressliste (Anlage 09a) sowie die Shape-Dateien (Anlage 09b) wird den Bietern im Rahmen der Angebotsphase nach Unterzeichnung und Einreichung der Vertraulichkeitserklärungen (Anlage 08) von der ausschreibenden Stelle zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitserklärung sind bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mit dem Teilnahmeantrag losweise einzureichen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten grauen Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Hierzu wird als Mindestvorgabe definiert, dass mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Teilnehmer, im Projektgebiet hergestellt werden. Das Angebot ist unter optimaler Ausnutzung von Synergieeffekten und der Prüfung bestehender mitnutzbarer Infrastruktur zu erstellen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit die unterversorgten Adressen (graue Flecken) in den vorgenannten Gebieten des Kreises Recklinghausen. Die Ausschreibung ist in insgesamt 6 Gebietslose unterteilt: Los 1: Castrop-Rauxel (525 Adressen) Los 2: Datteln (285 Adressen) Los 3: Haltern am See (443 Adressen) Los 4: Herten (145 Adressen) Los 5: Oer-Erkenschwick (252 Adressen) Los 6: Waltrop (708 Adressen) Die genaue Art und Lage der einzelnen Anschlüsse können der Adressliste (Anlage 09a) bzw. den Shape-Dateien (Anlage 09b) entnommen werden. Die Adressliste (Anlage 09a) sowie die Shape-Dateien (Anlage 09b) wird den Bietern im Rahmen der Angebotsphase nach Unterzeichnung und Einreichung der Vertraulichkeitserklärungen (Anlage 08) von der ausschreibenden Stelle zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitserklärung sind bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mit dem Teilnahmeantrag losweise einzureichen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Zuschlagskriterien
24 Kriterien- cost75%
Die Bewertung der jeweiligen Wirtschaftlichkeitslücke (Anlage 14, 14a, 14b, 14c, 14d, 14e) orientiert sich an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Es erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach dem Verhältnis der Angebote, gemessen an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Die Punkteermittlung erfolgt nach der in der Vergabeunterlage unter 9.4.1 aufgeführten Formel.
- quality10%
Das Konzept über den Einsatz von Mitnutzung bereits vorhandener Infrastruktur wird geprüft sowie die dadurch vorgesehene Kostensenkung und/oder Beschleunigung des Ausbaus. Für die Bewertung des Konzeptes wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Mitnutzung vorhandener Infrastruktur sowie der Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch den Einsatz und/oder der Begründung, sofern und soweit eine Mitnutzung vorhandener Infrastruktur nicht vorgesehen ist. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- quality10%
Das Marketing-Konzept wird geprüft. Für die Bewertung des Konzeptes wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Marketingmaßnahmen. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- quality5%
Der Einsatz von alternativen Netztechnologien und der Einsatz alternativen Verlegemethoden werden geprüft sowie die dadurch vorgesehene Kostensenkung und/oder Beschleunigung des Ausbaus. Für die Bewertung der Konzepte wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Grundlage der Bewertung sind sämtliche Netztechnologien und Verlegemethoden im Sinne der Gigabit-RL 2.0 Ziffer 6.5. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der eingesetzten Technologie(n) und/oder Verlegemethode(n) sowie die Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch den Einsatz. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- cost75%
Die Bewertung der jeweiligen Wirtschaftlichkeitslücke (Anlage 14, 14a, 14b, 14c, 14d, 14e) orientiert sich an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Es erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach dem Verhältnis der Angebote, gemessen an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Die Punkteermittlung erfolgt nach der in der Vergabeunterlage unter 9.4.1 aufgeführten Formel.
- quality10%
Das Konzept über den Einsatz von Mitnutzung bereits vorhandener Infrastruktur wird geprüft sowie die dadurch vorgesehene Kostensenkung und/oder Beschleunigung des Ausbaus. Für die Bewertung des Konzeptes wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Mitnutzung vorhandener Infrastruktur sowie der Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch den Einsatz und/oder der Begründung, sofern und soweit eine Mitnutzung vorhandener Infrastruktur nicht vorgesehen ist. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- quality10%
Das Marketing-Konzept wird geprüft. Für die Bewertung des Konzeptes wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Marketingmaßnahmen. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- quality5%
Der Einsatz von alternativen Netztechnologien und der Einsatz alternativen Verlegemethoden werden geprüft sowie die dadurch vorgesehene Kostensenkung und/oder Beschleunigung des Ausbaus. Für die Bewertung der Konzepte wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Grundlage der Bewertung sind sämtliche Netztechnologien und Verlegemethoden im Sinne der Gigabit-RL 2.0 Ziffer 6.5. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der eingesetzten Technologie(n) und/oder Verlegemethode(n) sowie die Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch den Einsatz. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- cost75%
Die Bewertung der jeweiligen Wirtschaftlichkeitslücke (Anlage 14, 14a, 14b, 14c, 14d, 14e) orientiert sich an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Es erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach dem Verhältnis der Angebote, gemessen an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Die Punkteermittlung erfolgt nach der in der Vergabeunterlage unter 9.4.1 aufgeführten Formel.
- quality10%
Das Konzept über den Einsatz von Mitnutzung bereits vorhandener Infrastruktur wird geprüft sowie die dadurch vorgesehene Kostensenkung und/oder Beschleunigung des Ausbaus. Für die Bewertung des Konzeptes wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Mitnutzung vorhandener Infrastruktur sowie der Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch den Einsatz und/oder der Begründung, sofern und soweit eine Mitnutzung vorhandener Infrastruktur nicht vorgesehen ist. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- quality10%
Das Marketing-Konzept wird geprüft. Für die Bewertung des Konzeptes wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Marketingmaßnahmen. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- quality5%
Der Einsatz von alternativen Netztechnologien und der Einsatz alternativen Verlegemethoden werden geprüft sowie die dadurch vorgesehene Kostensenkung und/oder Beschleunigung des Ausbaus. Für die Bewertung der Konzepte wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Grundlage der Bewertung sind sämtliche Netztechnologien und Verlegemethoden im Sinne der Gigabit-RL 2.0 Ziffer 6.5. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der eingesetzten Technologie(n) und/oder Verlegemethode(n) sowie die Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch den Einsatz. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
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Die Bewertung der jeweiligen Wirtschaftlichkeitslücke (Anlage 14, 14a, 14b, 14c, 14d, 14e) orientiert sich an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Es erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach dem Verhältnis der Angebote, gemessen an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Die Punkteermittlung erfolgt nach der in der Vergabeunterlage unter 9.4.1 aufgeführten Formel.
- quality10%
Das Konzept über den Einsatz von Mitnutzung bereits vorhandener Infrastruktur wird geprüft sowie die dadurch vorgesehene Kostensenkung und/oder Beschleunigung des Ausbaus. Für die Bewertung des Konzeptes wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Mitnutzung vorhandener Infrastruktur sowie der Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch den Einsatz und/oder der Begründung, sofern und soweit eine Mitnutzung vorhandener Infrastruktur nicht vorgesehen ist. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
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Das Marketing-Konzept wird geprüft. Für die Bewertung des Konzeptes wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Marketingmaßnahmen. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
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Der Einsatz von alternativen Netztechnologien und der Einsatz alternativen Verlegemethoden werden geprüft sowie die dadurch vorgesehene Kostensenkung und/oder Beschleunigung des Ausbaus. Für die Bewertung der Konzepte wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Grundlage der Bewertung sind sämtliche Netztechnologien und Verlegemethoden im Sinne der Gigabit-RL 2.0 Ziffer 6.5. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der eingesetzten Technologie(n) und/oder Verlegemethode(n) sowie die Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch den Einsatz. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
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Die Bewertung der jeweiligen Wirtschaftlichkeitslücke (Anlage 14, 14a, 14b, 14c, 14d, 14e) orientiert sich an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Es erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach dem Verhältnis der Angebote, gemessen an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Die Punkteermittlung erfolgt nach der in der Vergabeunterlage unter 9.4.1 aufgeführten Formel.
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Das Konzept über den Einsatz von Mitnutzung bereits vorhandener Infrastruktur wird geprüft sowie die dadurch vorgesehene Kostensenkung und/oder Beschleunigung des Ausbaus. Für die Bewertung des Konzeptes wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Mitnutzung vorhandener Infrastruktur sowie der Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch den Einsatz und/oder der Begründung, sofern und soweit eine Mitnutzung vorhandener Infrastruktur nicht vorgesehen ist. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- quality10%
Das Marketing-Konzept wird geprüft. Für die Bewertung des Konzeptes wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Marketingmaßnahmen. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- quality5%
Der Einsatz von alternativen Netztechnologien und der Einsatz alternativen Verlegemethoden werden geprüft sowie die dadurch vorgesehene Kostensenkung und/oder Beschleunigung des Ausbaus. Für die Bewertung der Konzepte wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Grundlage der Bewertung sind sämtliche Netztechnologien und Verlegemethoden im Sinne der Gigabit-RL 2.0 Ziffer 6.5. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der eingesetzten Technologie(n) und/oder Verlegemethode(n) sowie die Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch den Einsatz. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- cost75%
Die Bewertung der jeweiligen Wirtschaftlichkeitslücke (Anlage 14, 14a, 14b, 14c, 14d, 14e) orientiert sich an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Es erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach dem Verhältnis der Angebote, gemessen an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Die Punkteermittlung erfolgt nach der in der Vergabeunterlage unter 9.4.1 aufgeführten Formel.
- quality10%
Das Konzept über den Einsatz von Mitnutzung bereits vorhandener Infrastruktur wird geprüft sowie die dadurch vorgesehene Kostensenkung und/oder Beschleunigung des Ausbaus. Für die Bewertung des Konzeptes wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Mitnutzung vorhandener Infrastruktur sowie der Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch den Einsatz und/oder der Begründung, sofern und soweit eine Mitnutzung vorhandener Infrastruktur nicht vorgesehen ist. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- quality10%
Das Marketing-Konzept wird geprüft. Für die Bewertung des Konzeptes wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Marketingmaßnahmen. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- quality5%
Der Einsatz von alternativen Netztechnologien und der Einsatz alternativen Verlegemethoden werden geprüft sowie die dadurch vorgesehene Kostensenkung und/oder Beschleunigung des Ausbaus. Für die Bewertung der Konzepte wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Grundlage der Bewertung sind sämtliche Netztechnologien und Verlegemethoden im Sinne der Gigabit-RL 2.0 Ziffer 6.5. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hinsichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der eingesetzten Technologie(n) und/oder Verlegemethode(n) sowie die Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch den Einsatz. Die Punkteermittlung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Zeitplan
- 12. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung