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Errichtung und Betrieb einer Gigabit-Breitbandinfrastruktur in Schenklengsfeld

Hessen
Schenklengsfeld, Germany·Veröffentlicht 29. Juli 2026
IT-DienstleistungenTelekommunikationÖffentliche VerwaltungTelekommunikationBreitbandausbauTelekommunikationGigabit NetzOeffentliche VerwaltungInfrastruktur
Auftragswert
~€2.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Aug. 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Schenklengsfeld schreibt die Errichtung und den Betrieb eines gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells aus. Ziel ist die flächendeckende Versorgung des definierten Lückenschluss-Gebiets mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch. Der Auftrag umfasst eine Dienstleistungskonzession mit einer Laufzeit von ca. 7 Jahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im "Lückenschluss-Gebiet" in der Gemeinde Schenklengsfeld. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) zu Spitzenlastzeitbedingungen gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Konzessionsgeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell"). Der Konzessionsgeber hat dazu innerhalb des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" i.R.d. "Lückenschluss-Programms" i.S.v. Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in endgültiger Höhe bewilligt bekommen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Schenklengsfeld sucht ein Telekommunikationsunternehmen, das den Breitbandausbau in einem unterversorgten Gebiet übernimmt. Da sich der Ausbau für private Anbieter wirtschaftlich nicht von alleine trägt, stellt die Gemeinde einen Investitionszuschuss bereit, um die Lücke zu schließen. Das beauftragte Unternehmen muss ein Glasfasernetz errichten, das mindestens 1 Gigabit pro Sekunde symmetrisch an die Gebäude liefert, und dieses Netz anschließend betreiben. Der Vertrag ist als Dienstleistungskonzession angelegt und läuft über einen Zeitraum von etwa sieben Jahren.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001NGA-Breitbandausbau-Schenklengsfeld

Der Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird hier unterschritten. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden danach die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Konzessionsgeber führt jedoch ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze in Anlehnung an ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV durch. Da es eine entsprechende Verfahrensart auf dem Vergabeportal nicht gibt, wurde hilfsweise als Vergabeart eine offene Ausschreibung gewählt. Es wird aber ein Verhandlungsverfahren durchgeführt.

CPV 72000000, 32412000, 32571000, 64210000Frist 31. Aug. 20262520 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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