Errichtung eines Gigabitnetzes in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Nümbrecht

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Nümbrecht schreibt den Ausbau eines leistungsfähigen Gigabitnetzes (NGA-Netz) in unterversorgten Gebieten aus. Das Projekt erfolgt im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Ziel ist die langfristige Sicherstellung einer modernen Breitbandinfrastruktur für die betroffene Region.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Gemeinde Nümbrecht hat das Ziel, in den strukturell unterversorgten Gebieten der Gemeinde langfristig ein nachhaltiges sowie leistungsfähiges Breitband- bzw. Gigabitnetz (NGA-Netz) zu schaffen. Zu diesem Zweck hat sie bereits in den Jahren 2016 und 2019 für einen Teil des Gemeindegebietes Förderanträge gestellt und jeweils einen Zuwendungsvertrag mit einem Netzbetreiber im Wirtschaftlichkeitslückenmodell abgeschlossen. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Gemeinde Nümbrecht plant den Ausbau eines schnellen Glasfasernetzes, um bisher unterversorgte Gebiete mit Gigabit-Geschwindigkeiten zu erschließen. Das Projekt wird über das sogenannte Wirtschaftlichkeitslückenmodell finanziert, bei dem die Gemeinde einen Zuschuss gewährt, um die Differenz zwischen den hohen Ausbaukosten und den erwarteten Einnahmen des Netzbetreibers auszugleichen. Der Ausbau erfolgt auf Basis der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes, für die bereits ein vorläufiger Zuwendungsbescheid vorliegt. Interessierte Unternehmen müssen die technische Infrastruktur errichten und langfristig betreiben.
Aufteilung in Lose
1 LotZur Umsetzung des Gigabitausbaus hat die Gemeinde am Förderprogramm gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) nach 3.1. Wirtschaftlichkeitslückenmodell des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr teilgenommen und am 14.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes erhalten. Die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch das Land NRW, welche den vorläufigen Förderbescheid ersetzt, erfolgte am 06.12.2024.
Zeitplan
- 15. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung