TED·354619-2026·Schließt in 25 Tagen

Errichtung eines dritten Mittelspannungsnetzes und Trafostationen am Flughafen München

Flughafen München GmbHMünchen, GermanyVeröffentlicht 26. Mai 2026
Auftragswert
~€20M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
23. Juni 2026
25 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Flughafen München GmbH schreibt die Errichtung eines dritten Mittelspannungsnetzes (20 kV) zur zukunftssicheren Energieversorgung aus. Das Projekt umfasst den Bau von 13,5 km Schwerlastringen, neun Schwerlaststationen sowie die Installation von Leittechnik und Schutzanlagen. Die Arbeiten sind für eine Transportleistung von bis zu 80 MVA ausgelegt und beinhalten komplexe Tiefbau- sowie Elektromontageleistungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Projekt "Flughafen München - Errichtung 3. Stromnetz" sieht die Errichtung eines neuen, dritten Mittelspannungsnetzes (20 kV) am Flughafen München vor. Ziel ist die nachhaltige und zukunftssichere Energieversorgung des Flughafens, insbesondere zur Integration von Elektromobilität und Photovoltaik-Anlagen. Das 3. Netz soll eine Transportleistung von bis zu 80 MVA in 2 Ausbaustufen (2 x 40 MVA) bereitstellen und besteht aus zwei parallel geführten Schwerlastringen, die über 9 Schwerlaststationen (SLTS) und deren angegliederten Versorgungsringen mit zahlreichen Mittelspannungs-Unterstationen (MS-US) die Energieverteilung sicherstellen. Das Gesamtprojekt umfasst: Schwerlastringe (2 x 40 MVA, 20 kV) mit einer Gesamtlänge von ca. 13,5 km bestehend aus je 6 Systemen mit Einzelleitern NA2XS(FL)2Y 1x300/25 und 9 Schwerlaststationen (SLTS) als Knotenpunkte für die Energieverteilung. Mittelspannungs-Unterringe zur Anbindung von Verbrauchern und Erzeugern (PV-Anlagen, E-Mobilität). Kabelleerrohrtrassen (DN200 für Schwerlastringe, DN150 für Unterringe) in offener und geschlossener Bauweise. Schacht- und Trassensysteme inkl. Durchörterungen (Microtunneling, Spülbohrungen) und begehbare Versorgungstunnel. Leittechnik, Schutz- und Eigenstromversorgungsanlagen nach IEC 61850. Gebäude für MS-Stationen als Betonfertigteilkonstruktionen mit standardisierten Grundrissen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

VergabeHero-Einschätzung

Der Flughafen München plant den Ausbau seiner Energieinfrastruktur durch die Errichtung eines dritten Mittelspannungsnetzes. Ziel ist es, die Stromversorgung für zukünftige Anforderungen wie Elektromobilität und Photovoltaikanlagen zu sichern. Der Auftrag umfasst den Bau von 13,5 Kilometern an Schwerlasttrassen, die Installation von neun Trafostationen sowie die Anbindung an ein komplexes Leittechnik- und Schutzsystem. Aufgrund der sicherheitskritischen Umgebung des Flughafens und der technischen Anforderungen an die Stromnetze handelt es sich um ein anspruchsvolles Infrastrukturprojekt.

IT-DienstleistungenBauleistungenEnergieversorgungÖffentliche VerwaltungVerkehr und LogistikEnergieEnergieinfrastrukturMittelspannungElektrotechnikTiefbauFlughafen InfrastrukturErneuerbare Energien
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
  • Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Sanktionen gemäß EU-Verordnungen
  • Nachweis der Eignung gemäß § 51 SektVO

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00013. Stromnetz, Beschaffung Trafostationen

Im Zuge der gegenständlichen Ausschreibung werden an verschiedenen Orten im öffentlichen und im sicherheitsempfindlichen Bereich §8 des Flughafens im wesentlichen folgende Arbeiten durchgeführt: Lieferung und Montage von Trafostationen und Schalthäusern bestehend aus: Betonfertigteilstationen, Errichten der Schaltanlagen MS- und NS, Herstellen der Schutztechnik, Anschließen von verlegtem Kabel inkl. Innenkonus Stecker, Montage von notwendigen Muffen auf den Trassen, Einschließlich der Lieferung und des Transports der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Komponenten und Anlagen sowie deren Installation.

CPV 45311000, 45315300, 45315700, 31730000
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    s. Vergabeunterlagen

    90%
  • quality

    s. Vergabeunterlagen

    5%
  • quality

    s. Vergabeunterlagen

    5%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link