Errichtung einer Photovoltaikanlage (125 kWp) auf einer Wasseraufbereitungsanlage

Was wird ausgeschrieben
Die Wassergewinnung Würzburg-Estenfeld GmbH schreibt die Installation einer PV-Anlage mit einer Leistung von ca. 125 kWp auf dem Dach einer neuen Aufbereitungsanlage aus. Die Anlage dient der Eigenstromversorgung mit Überschusseinspeisung in das Netz der Wasserversorgungsanlage. Der Auftrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens vergeben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Auf dem neu errichteten Gebäude der Aufbereitungsanlage muss durch den Auftragnehmer, der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählt wird, eine PV-Anlage mit einer Leistung von ca. 125 kWp errichtet werden, die in das Netz der Wasserversorgungsanlage einspeist (Überschusseinspeisung).
Die Wassergewinnung Würzburg-Estenfeld GmbH plant die Installation einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von etwa 125 Kilowatt-Peak auf dem Dach ihrer neu errichteten Wasseraufbereitungsanlage. Ziel ist es, den Betrieb der Anlage durch selbst erzeugten Strom zu unterstützen und überschüssige Energie in das eigene Netz einzuspeisen. Es handelt sich um ein spezialisiertes Bauvorhaben im Bereich der Elektrotechnik, das eine fachgerechte Montage und Anbindung an die bestehende Infrastruktur erfordert. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Eigenerklärung zur Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung zur Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen
- Eigenerklärung zur Integrität und Wettbewerbstreue
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. AentG, AufenthG, MiLoG, SchwarzArbG und LkSG
- Eigenerklärung zur Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sowie im Falle der Eignungsleihe von dem Unternehmen abzugeben, von dem die Eignung geliehen wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Hierzu wird die Anlage 1, Teilnahmeantrag, zur Verfügung gestellt. • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen • Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB) • Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) • Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) • Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) • Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). • Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AentG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegt. • Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO), (siehe Formular 1, Eigenerklärung SanktionsVO) vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern abzugeben. • Scientology-Schutzerklärung. Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO oder dem Wettbewerbsregister anzufordern. Das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen der Vergabestelle.
Aufteilung in Lose
1 LotAuf dem neu errichteten Gebäude der Aufbereitungsanlage muss durch den Auftragnehmer, der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählt wird, eine PV-Anlage mit einer Leistung von ca. 125 kWp errichtet werden, die in das Netz der Wasserversorgungsanlage einspeist (Überschusseinspeisung).
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 29. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung