Errichtung einer passiven Netzwerk- und Datenverkabelung für die eJustice AG in Rüsselsheim
Was wird ausgeschrieben
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen schreibt die Installation einer neuen, passiven Netzwerkstruktur in einem bestehenden Gebäude in Rüsselsheim aus. Der Auftrag umfasst die Errichtung der Verkabelung sowie mögliche Instandsetzungsarbeiten an der bestehenden Infrastruktur. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 10. Juli 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV (DIN 18 382);
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen sucht einen Dienstleister für die Installation einer neuen, passiven Netzwerk- und Datenverkabelung in einem Gebäude der eJustice AG in Rüsselsheim. Passive Netzwerkinfrastruktur bedeutet in diesem Fall, dass lediglich die physischen Leitungen und Anschlüsse verlegt werden, ohne dass aktive Netzwerkkomponenten wie Router oder Switches installiert werden. Der Auftrag beinhaltet zudem die Verpflichtung, bei eventuellen Störungen der bestehenden Verkabelung während der Bauarbeiten für eine sofortige Reparatur zu sorgen. Es handelt sich um ein klassisches Infrastrukturprojekt im Bereich der Gebäudetechnik.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123, 124 GWB
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Arbeitnehmerentsendegesetzes
- Einhaltung des Aufenthaltsgesetzes
- Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 19 Mindestlohngesetz, 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, 98c Aufenthaltsgesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz) werden dem nationalen Recht entsprechend geprüft. Keine
Aufteilung in Lose
1 LotDie ausgeschriebene Leistung umfasst die Errichtung einer neuen, unabhängigen und zusätzlichen Netzwerkstruktur im bestehenden Gebäude. Es handelt sich ausschließlich um passive Netzinfrastruktur. Aktive Komponenten sind nicht vorhanden. Nebenarbeiten an der bestehenden Netzwerkinfrastruktur können nicht ausgeschlossen werden. Bei einer Störung im Bestandsnetz, welche durch die Baumaßnahme zu verschulden ist, muss eine unmittelbare Instandsetzung der Netzwerkinfraustruktur herbeigeführt werden können.
Zeitplan
- 15. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung