Errichtung einer maschinellen Schlammeindickung samt Pumpen, Rohrleitungsbau und Stahlbau
Was wird ausgeschrieben
Der Ruhrverband vergibt die Errichtung einer maschinellen Schlammeindickungsanlage für die Kläranlage Rahmedetal. Der Auftrag umfasst die Installation von Pumpen, Flockmittelstationen, Rohrleitungssystemen sowie Stahlbaukonstruktionen wie Aufstiegsleitern und Podesten. Die Angebotsfrist endet im Mai 2026. Es handelt sich um ein reines Bauvorhaben ohne explizite Zuschlagskriterien.
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Errichtung einer maschinellen Schlammeindickung samt Peripherie, diverse Pumpen und zugehöriger Rohrleitungsbau, Aufstiegstreppe und Podest an einem Schlammspeicher, Rührwerkseinbau.
Der Ruhrverband baut an der Kläranlage Rahmedetal eine neue Anlage zur Schlammeindickung aus. Dabei werden Maschinen, Pumpen, Rohrleitungen und eine Station zur Zugabe von Flockmitteln errichtet, die das Klärschlammvolumen verringern und die weitere Behandlung erleichtern. Zusätzlich entstehen Stahlbaukonstruktionen wie Aufstiege und Podeste für den sicheren Zugang zu den Speichern. Die Ausschreibung richtet sich an spezialisierte Bau- und Anlagenbauer, die Erfahrung im Wasser- und Abwasserbau mitbringen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: KA Rahmedetal, Erneuerung, Los 7)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Ausschlussgründe nach § 123/124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Steuer- und Sozialversicherungsabgaben
- Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung bei vorliegenden Ausschlussgründen
- Technische Eignung für den Anlagen- und Stahlbau
- Erfahrung im Wasser- und Abwasserbau
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Betrugsbekämpfung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Schweres berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation (Subreport) kommuniziert.
Aufteilung in Lose
1 LotErrichtung einer maschinellen Schlammeindickung samt Peripherie, diverse Pumpen und zugehöriger Rohrleitungsbau, Aufstiegstreppe und Podest an einem Schlammspeicher, Rührwerkseinbau.
Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung