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Errichtung einer Hochdruckwassernebelanlage für den Flughafentunnel B312

Baden-Württemberg
Stuttgart, Germany·Veröffentlicht 3. Aug. 2026
BauleistungenAnlagentechnikVerkehrsinfrastrukturFlughafenbetriebBrandschutzTunnelbauAnlagentechnikInfrastrukturOeffentliche AusschreibungSicherheitstechnik
Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Aug. 2026
28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Flughafen Stuttgart GmbH schreibt im Rahmen der Ertüchtigung des Flughafentunnels B312 die Lieferung und Montage einer Hochdruckwassernebelanlage (Los 2) aus. Der Tunnel hat eine Länge von 509 Metern und erfordert eine moderne Brandbekämpfungstechnik gemäß aktueller Sicherheitsstandards. Die Maßnahme ist Teil eines größeren Sanierungsprojekts, das in fünf Fachlose unterteilt ist.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Ertüchtigung Flughafentunnel B312 Die FSG ist Betreiber des Flughafentunnels B312 zwischen Filderstadt-Bernhausen u. Plieningen. Straßenbaulastträger ist das LRA Esslingen. Im Zuge der Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Tunnel über eine veraltete u. zum Teil nicht RABT- bzw. EABT-80/100-konforme bauliche u. betriebstechnische Ausstattung verfügt. Um den Risikoerwartungswert auf das erforderliche Niveau abzumindern, sind umfangreiche Erneuerungs- u. Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich der elektromaschinellen Tunnelausstattung und das Nachrüsten einer Brandbekämpfungsanlage durchzuführen. Für die Löschwasserbevorratung und die Unterbringung der Pumpenanlagen wird ein sogenanntes Pumpenhaus, bestehend aus Pumpenraum und Löschwasserbecken, errichtet. Im Bereich der Tunnelportale sind bauliche Maßnahmen für Schrankenanlagen, Höhenkontrollen, Verkehrszeichen, etc. vorgesehen. Die Gesamtmaßnahme ist in folgende 5 Lose unterteilt: Los 1: Elektrotechnik BTA Los 2: Brandbekämpfungsanlage (HDWNA) Los 3: Bauliche Maßnahmen Los 4: Sanierung Brandschutzputz Tunneldecke Los 5: Neubau Pumpenhaus (Löschwasserbecken und Pumpenraum)

VergabeHero-Einschätzung

Der Flughafen Stuttgart modernisiert seinen 509 Meter langen Flughafentunnel B312, um die Sicherheitstechnik auf den neuesten Stand zu bringen. Im Rahmen dieses Projekts wird für das Los 2 ein Unternehmen gesucht, das eine Hochdruckwassernebelanlage zur Brandbekämpfung plant, liefert und betriebsfertig installiert. Die gesamte Sanierung umfasst insgesamt fünf verschiedene Gewerke, von der Elektrotechnik bis hin zum Neubau eines Pumpenhauses. Interessierte Firmen müssen ihre Eignung durch Eigenerklärungen zu Tariftreue, wirtschaftlicher Stabilität und dem Ausschluss von Interessenskonflikten nachweisen. Die Vergabe erfolgt zu 70 Prozent nach dem Preis und zu 30 Prozent nach qualitativen Kriterien.

Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
  • Nachweis der Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes
  • Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Insolvenzfreiheit
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • Erklärung zur Einhaltung von Sanktionsverordnungen (EU) Nr. 833/2014
  • Erklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. dass kein Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegt, insbesondere Landestariftreue- und Mindestlohngesetz. dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen; dass keine gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen und personelle Verflechtungen mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros (auch Projektsteuerungs- und Projektmanagementbüros) oder mit Bau- und Lieferfirmen vorliegen, die geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikt auszulösen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Ertüchtigung Flughafentunnel B312 - Technische Ausrüstung - LOS2

Los 2: Brandbekämpfungsanlage Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung, Lieferung, betriebsfertige Montage und Inbetriebnahme einer Brandbekämpfungsanlage in Form einer Hochdruckwassernebelanlage. Der Tunnel weist eine Länge von 509 m auf. Die lichte Breite in den Regelquerschnitten variiert zwischen 8,40 m im alten Tunnelteil und 11,50 m im neuen Tunnelteil. Der Zugang zum Tunnel und zum Betriebsgebäude erfolgt landseitig. Der Zugang zum Pumpenhaus erfolgt luftseitig, d.h., die Arbeiten im und am Pumpenhaus finden im Sicherheitsbereich des Flughafens Stuttgart statt. Eine detaillierte Beschreibung des Flughafentunnels B312 und der Maßnahmen ist in den beiliegenden, informatorischen Vergabeunterlagen enthalten. Die Lose 1 und 3 bis 5 werden gesondert ausgeschrieben. Bauausführung Januar bis August 2027 unter Vollsperrung des Tunnels - siehe Terminplan.

CPV 45343200, 45311000, 45330000, 45311100, 45311200, 45314300, 45314310, 45315100, 45315300, 45315600, 45315700, 45343100, 35000000, 42122110
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    70%
  • quality

    Qualität

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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