Erneuerung und Optimierung der Klärschlammentwässerung - Los 1: Dekanter

Was wird ausgeschrieben
Der Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht plant die Modernisierung der Klärschlammentwässerung im Klärwerk Forchheim. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von zwei redundanten Dekantern inklusive Peripherie wie Schallschutzhauben und Steuerungstechnik. Die Umsetzung ist für den Zeitraum von 2027 bis Anfang 2028 geplant.
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Der Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht (AZV) beabsichtigt die Erneuerung und Optimierung der Klärschlammentwässerung auf dem Klärwerk Forchheim. Die Konzeption zur Erneuerung der Schlammentwässerung am Standort der Kläranlage Forchheim verfolgt dabei folgende grundlegende Zielsetzungen: - Sicherstellung eines zuverlässigen und zugleich optimierten Entwässerungsbetriebs der anfallenden Faulschlämme - Erzeugung eines entwässerten Faulschlamms mit einem auf die bestehende Trocknungsanlage abgestimmten, optimalen Entwässerungsgrad - Reduzierung des Personaleinsatzes durch einen weitgehend automatisierten und autarken Betrieb der neu zu errichtenden ntwässerungsaggregate - Einhaltung der aktuell gültigen Normen und Regelwerke sowie der Einsatz maschinentechnischer Aggregate entsprechend den anerkannten Regeln der Technik Während der Erneuerung der Schlammentwässerung muss der Betrieb der Kläranlage Forchheim aufrechterhalten werden. Der Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht betreibt am Standort Zum Klärwerk, 79362 Forchheim die Kläranlage Forchheim mit einer Ausbaugröße von 660.000 EW. Die maschinelle Schlammentwässerung auf der Kläranlage Forchheim erfolgt aktuell mit Hilfe von vier Kammerfilterpressen (KFP). Aufgrund des zunehmenden Betriebsalters der 1980 in Betrieb genommenen KFP und der limitierten Entwässerungsergebnisse hat sich der Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht für eine Modernisierung der maschinellen Schlammentwässerung entschieden. Die vier vorhandenen KFP sollen durch zwei redundante und in einer jeweiligen Schallschutzhaube untergebrachten, Dekanter mit einer maximalen Durchsatzleistung von jeweils 70 m³/h ausgetauscht werden. Der Lieferumfang für das LOS 1 Dekanter beinhaltet die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von zwei Dekantern, geeignet für den Einsatz bei kommunalen Klärschlämmen, für die definierten Einsatzbereiche, inklusive Feststoffschieber, Zentratschieber, Spülwasservorrichtungen, Schallschutzhaube mit Bodenplatte und Gestell, Schaltschrank inkl. Schaltschrankbelüftung, Bedienpanel in einem Vor-Ort-Bedienpult, Steuerung, Anbindung über Bussystem mit lesender und schreibender Signalübertragung, elektrischer und mechanischer Projektierung sowie Dokumentation und CE -Betrachtung. Die maschinentechnische Anbindung der Dekanter erfolgt im Rahmen von Los 2 Maschinentechnik und beinhaltet die Pumpentechnik, den Rohrleitungsbau sowie den Anschluss an die bestehende Anlagentechnik. Die E-MSR technische Ausrüstung erfolgt im Los 3 E-MSR Technik und beinhaltet die elektrotechnische Installation, die Verkabelung (auch zwischen den Dekantern und den zugehörigen Schaltschränken) sowie die Programmierung und Einbindung in die übergeordnete Steuerung. Die Lose 2 und 3 sind nicht Gegenstand der Ausschreibung. Nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs werden die Anfrageunterlagen, das Los 1 Dekanter Mitte/ Ende des dritten Quartals 2026 versandt. Die Bieter haben zur Angebotslegung 30 Tage Zeit. Im Zuge der beschränkten Ausschreibung werden mit den Bietern großtechnische Betriebsversuche durchgeführt, die wissenschaftlich begleitet werden. Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Anlage die geringsten Jahreskosten zu verursachen verspricht. Der Vertragsschluss ist für Mitte / Ende des ersten Quartals 2027 vorgesehen. Der Realisierungszeitraum sieht die Erstellung der Werk- und Montageplanung bis zum zweiten Quartal 2027 vor. Lieferzeiten der Großkomponenten sind mit 6 Monaten angesetzt, sodass im vierten Quartal 2027 mit der Aufstellung der Großkomponenten begonnen werden kann. Die Inbetriebnahme des ersten Dekanters ist für den Anfang des ersten Quartals 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme des zweiten Dekanters ist für das Ende des ersten Quartals 2028 geplant.
Der Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht modernisiert die Klärschlammentwässerung in seinem Klärwerk in Forchheim. Dabei werden vier veraltete Kammerfilterpressen durch zwei moderne, leistungsstarke Dekanter ersetzt, die den Klärschlamm effizienter entwässern sollen. Der Auftrag umfasst die komplette technische Ausstattung der Dekanter, während die Anbindung an Rohrleitungen und die elektrische Steuerung in separaten Losen vergeben werden. Eine Besonderheit ist, dass im Auswahlprozess großtechnische Betriebsversuche durchgeführt werden, um die Anlage mit den geringsten Betriebskosten zu ermitteln. Die Inbetriebnahme der neuen Technik ist für das erste Quartal 2028 vorgesehen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Erklärung zur Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Erklärung zur Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und §124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. Erklärung(n), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach einer der folgenden Vorschriften nicht vorliegen: • § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, • § 98c des Aufenthaltsgesetzes, • § 19 des Mindestlohngesetzes, • § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes • § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Fehlende Unterlagen (Angaben oder Nachweise) werden nach Maßgabe von § 16a EU Abs. 6 VOB/A nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht (AZV) beabsichtigt die Erneuerung und Optimierung der Klärschlammentwässerung auf dem Klärwerk Forchheim. Die Konzeption zur Erneuerung der Schlammentwässerung am Standort der Kläranlage Forchheim verfolgt dabei folgende grundlegende Zielsetzungen: - Sicherstellung eines zuverlässigen und zugleich optimierten Entwässerungsbetriebs der anfallenden Faulschlämme - Erzeugung eines entwässerten Faulschlamms mit einem auf die bestehende Trocknungsanlage abgestimmten, optimalen Entwässerungsgrad - Reduzierung des Personaleinsatzes durch einen weitgehend automatisierten und autarken Betrieb der neu zu errichtenden ntwässerungsaggregate - Einhaltung der aktuell gültigen Normen und Regelwerke sowie der Einsatz maschinentechnischer Aggregate entsprechend den anerkannten Regeln der Technik Während der Erneuerung der Schlammentwässerung muss der Betrieb der Kläranlage Forchheim aufrechterhalten werden. Der Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht betreibt am Standort Zum Klärwerk, 79362 Forchheim die Kläranlage Forchheim mit einer Ausbaugröße von 660.000 EW. Die maschinelle Schlammentwässerung auf der Kläranlage Forchheim erfolgt aktuell mit Hilfe von vier Kammerfilterpressen (KFP). Aufgrund des zunehmenden Betriebsalters der 1980 in Betrieb genommenen KFP und der limitierten Entwässerungsergebnisse hat sich der Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht für eine Modernisierung der maschinellen Schlammentwässerung entschieden. Die vier vorhandenen KFP sollen durch zwei redundante und in einer jeweiligen Schallschutzhaube untergebrachten, Dekanter mit einer maximalen Durchsatzleistung von jeweils 70 m³/h ausgetauscht werden. Der Lieferumfang für das LOS 1 Dekanter beinhaltet die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von zwei Dekantern, geeignet für den Einsatz bei kommunalen Klärschlämmen, für die definierten Einsatzbereiche, inklusive Feststoffschieber, Zentratschieber, Spülwasservorrichtungen, Schallschutzhaube mit Bodenplatte und Gestell, Schaltschrank inkl. Schaltschrankbelüftung, Bedienpanel in einem Vor-Ort-Bedienpult, Steuerung, Anbindung über Bussystem mit lesender und schreibender Signalübertragung, elektrischer und mechanischer Projektierung sowie Dokumentation und CE -Betrachtung.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- cost
Im Zuge der beschränkten Ausschreibung werden mit den Bietern großtechnische Betriebsversuche durchgeführt, die wissenschaftlich begleitet werden. Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Anlage die geringsten Jahreskosten zu verursachen verspricht.
Zeitplan
- 3. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung