Erneuerung und Erweiterung der Netzwerk-Infrastruktur (Access Layer) der Universität Erfurt
Was wird ausgeschrieben
Die Universität Erfurt schreibt die Beschaffung von Netzwerk-Switchen zur Erneuerung und Erweiterung ihres bestehenden Access Layers aus. Aufgrund der notwendigen Kompatibilität mit der bestehenden homogenen Infrastruktur sind Hersteller und Typ der Geräte vorgegeben. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 392.500 EUR.
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Für die Erneuerung der bestehenden homogenen Netzwerkinfrastruktur sollen Switche beschafft werden, die in die vorhandene Infrastruktur integriert und einheitlich verwaltet werden sollen, daher werden Hersteller und Typ vorgegeben.
Die Universität Erfurt modernisiert ihre IT-Netzwerkinfrastruktur und sucht dafür neue Netzwerk-Switche. Da diese Geräte nahtlos in das bestehende System integriert werden müssen, um eine einheitliche Verwaltung zu gewährleisten, sind bestimmte Hersteller und Gerätetypen fest vorgegeben. Es handelt sich um eine direkte Beschaffung von Hardware, die für den Betrieb des Campus-Netzwerks notwendig ist. Interessierte Unternehmen müssen verschiedene Eigenerklärungen zur Tariftreue und zum Ausschluss von Straftaten vorlegen, um am Vergabeverfahren teilnehmen zu können.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Thüringer Vergabegesetzes (Tariftreue/Mindestlohn)
- Eigenerklärung gemäß Art. 5k Abs. 1 VO(EU) Nr. 833/2014
- Erfüllung der technischen Mindestspezifikationen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage Bieterauskunft zur Eignung ) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage Bieterauskunft zur Eignung) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage Bieterauskunft zur Eignung ) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage Bieterauskunft zur Eignung) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage Bieterauskunft zur Eignung) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage Bieterauskunft zur Eignung ) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage Bieterauskunft zur Eignung) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage Bieterauskunft zur Eignung) Bieter sind verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des §8 Thüringer Vergabegesetzes unter anderem zur Tariftreue bzw. Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns vorzulegen (s. Anlage §8 Abs.1 S.1 Thür VgG). Ausschlussgründe nach §21 AEntG, § 98c AufenthG, §19 MiLoG, §21 SchwarzArbG und §22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Angebotsausschluss erfolgt bei Nichtvorliegen der Eigenerklärung gemäß Artikel 5k) Absatz 1 VO(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff.23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Auf Kapitel 5.1.9 dieser Bekanntmachung wird zusätzlich hingewiesen. Angebote, die in der Leistungsbeschreibung geforderte Mindestspezifikationen/ -forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Es gelten zudem §§ 56, 57 VgV. Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis Abs.5 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotFür die Erneuerung der bestehenden homogenen Netzwerkinfrastruktur sollen Switche beschafft werden, die in die vorhandene Infrastruktur integriert und einheitlich verwaltet werden sollen, daher werden Hersteller und Typ vorgegeben.
Zeitplan
- 8. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung