Erneuerung und Verbreiterung Taxiway Foxtrot (TWY F) am Flughafen Nürnberg
Was wird ausgeschrieben
Die Flughafen Nürnberg GmbH vergibt die grundhafte Erneuerung und Verbreiterung des Rollwegs Taxiway Foxtrot (TWY F) für die Nutzung durch Luftfahrzeuge gemäß EASA Code E. Die Asphaltfläche beträgt rd. 44.500 m², der Rollweg wird von 22,5 m auf 23 m verbreitert. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Flächen, Entwässerungssysteme und Kabeltrassen, die Errichtung eines neuen Bedarfsrollwegs T1 sowie Filletverbreiterungen. Die Bauarbeiten sind in zwei Bauphasen (2027 und 2028) mit Unterbrechung durchzuführen, wobei flugbetriebliche Zwischenzustände gewährleistet bleiben müssen.
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Die Flughafen Nürnberg GmbH plant die Erneuerung und Verbreiterung des Taxiway Foxtrot (TWY F) für die zukünftige, regelmäßige Nutzung durch Luftfahrzeuge gem. EASA Code E. Die grundhafte Erneuerung beinhaltet eine Verbreiterung des Rollweges in geraden Abschnitten von 22,5 m auf 23 m. Die neu herzustellenden Asphaltfläche umfassen rd. 44.500m². Die Maßnahme beinhaltet die grundhafte Erneuerung der Flächen, der Entwässerungssysteme und Kabeltrassen, die Errichtung eines neuen Bedarfsrollwegs T1 und die Filletverbreiterungen im Bereich der Rollwege TWY J und TWY F / C. Die Baumaßnahmen sind in festgelegten Bauphasen mit Unterbrechung umzusetzen. Bauphase I = Baujahr 2027 und Bauphase II = Baujahr 2028. Bauphase I umfasst den westlichen Teil des TWY F - Station 0+550 bis 1+450. Bauphase II umfasst den östlichen Teil des TWY F - Station 0+000 bis 0+550. Arbeiten im Abschnitt 1+420 bis 1+450 (Zone A gemäß NfL I 191/99) sind zwingend in festgelegten Nachtsperrpausen in 2027 umzusetzen. Der TWY T1 wird in Form eines Bedarfsrollweges während der Baumaßnahmen in 2028 genutzt und ist in Bauphase BP-I in 2027 herzustellen. Nach dem abschnittsweisen Rückbau des bestehenden Aufbaues der Flugbetriebsfläche TWY F sind auf dem Niveau des Erdplanums qualifizierte Bodenverbesserungen durchzuführen. Hiernach erfolgt der Neuaufbau des gesamten Oberbaus gemäß Regelaufbau. Sowohl in der Bauphase BP-I als auch in der Bauphase BP-II sind flugbetriebliche Zwischenzustände zu gewährleisten, mit Vorabinbetriebnahmen betreffender Rollbeziehungen (TWY F - TWY E und TWY J). Im Bereich westlich des TWY E werden die Drainage-Entwässerungsanlagen ergänzt, d.h. im Abschnitt zwischen den Stationierungen 0+940 und 1+170 wird ein neuer Drainagekanal hergestellt und an den Bestand angebunden. Weiterhin erfolgt der Neubau einer Drainage nördlich des TWY F im Bereich zwischen TWY D und TWY E.
Der Flughafen Nürnberg lässt den Rollweg Taxiway Foxtrot (TWY F) grundhaft erneuern und auf 23 Meter verbreitern. Die neue Asphaltfläche umfasst rund 44.500 Quadratmeter, hinzu kommen neue Entwässerungsanlagen, Kabeltrassen und ein zusätzlicher Bedarfsrollweg T1. Die Bauarbeiten sind auf zwei Jahre verteilt (2027 und 2028), wobei der Flugbetrieb während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten bleiben muss — ein anspruchsvolles Logistikprojekt an einem aktiven Flughafen. Bewerber müssen nachweisen, dass sie über Erfahrung im Flugplatzbau verfügen und die strengen Anforderungen der Flughafeninfrastruktur erfüllen können.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis vergleichbarer Referenzen im Flugplatz- oder Rollwegbau
- Eignung nach § 51 SektVO (Sektorenverordnung)
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- Eigenerklärung zu Sanktionsprüfungen gemäß EU-Verordnungen
- Keine Sanktionen gemäß Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014
- Gewährleistung flugbetrieblicher Zwischenzustände während der Bauzeit
- Fähigkeit zur Umsetzung in Nachtsperrpausen (Zone A gemäß NfL I 191/99)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkette-sorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. - Eigenerklärung des Bewerber, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z. B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; - Eigenerklärung des Bewerbers, dass dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt. - Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer /Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Siehe für alle Ausschlussgründe den Bewerbungsbogen Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Aufteilung in Lose
1 LotBegleitend zum TWY F wird ein neues Kabelleerrohrtrassensystem zur Aufnahme der Primär- und Sekundärverkabelung für die Befeuerungsanlagen errichtet. DIe Sekundärverrohrungen zur Anbindung neuer Mittellinienfeuer und der Rollhalteort-Befeuerung neu hergestellt. Im Einmündungsbereich des TWY F auf die Start-/Landebahn LR10 wird die Ausführung der Rollleitlinien zum Anschluss an die SLB LR10 wie im Bestand ausgeführt. Eine zusätzliche Sekundärverrohrung für eine spätere, optionale, weiter westlich liegende Rollführung wird vorbereitet. Die Infrastruktur zur Anbindung der Rollwegrandfeuer - Kabelleerrohre, Feuerfundamente - wird z. T. in der vorhandenen Trassenlage neu hergestellt. Die Befeuerungsanlagen inkl. Beschilderung werden erneuert/ertüchtigt. Für die Beschilderung sind die erforderlichen Fundamentarbeiten zu erbringen. Die Leistungen zur technischen Ausrüstung werden in einem separaten Auftrag - jedoch in enger Verzahnung mit den Bauausführungen zu den Flugbetriebsflächen und Ingenieurbauwerken - ausgeführt. Die Fertigstellungstermine schließen die technische Ausrüstung ein; entsprechend hat der Tiefbau-Auftragnehmer seine Leistungen so rechtzeitig abzuschließen, dass ausreichende Ausführungszeiten für die technische Installation verbleiben. Die detaillierte Abstimmung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und dem AG. Der hierfür erforderliche Aufwand ist in die Position der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Hierfür ist eine enge koordinative Abstimmung mit Drittleistungen und Leistungen der FNG notwendig. Terminliche Angaben zur Bauausführung bzw. die Bauphasierung können der Baubeschreibung entnommen werden. Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie im Erläuterungsbericht bzw. in der Baubeschreibung des Auftraggebers.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price80%
siehe Vergabeunterlagen
- quality20%
siehe Vergabeunterlagen
Zeitplan
- 21. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung