Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hanfbach

Was wird ausgeschrieben
Die DB InfraGO AG schreibt die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hanfbach aus. Das Projekt umfasst den Teilabbruch des Bestandsbauwerks und die Errichtung einer neuen zweigleisigen Stahlbetonhalbrahmenkonstruktion auf Bohrpfählen. Die Arbeiten finden im Bereich der bestehenden Infrastruktur statt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Vorgesehen ist ein Teilabbruch des Bestandsbauwerks bis zum bauzeitlichen Grundwasserpegel. Die Natursteinwiderlager des Bestandsbauwerkes werden bis zur Abbruchkante bei einer Höhe von ca. 65,20 m ü. NHN abgetragen. Auf einer geeignet dicken Sauberkeitsschicht zum Ausgleich der Unebenheiten wird die neue zweigleisige Stahlbetonhalbrahmenkonstruktion errichtet, wobei die lichte Weite des Bestandes beibehalten wird. Die Halbrahmenkonstruktion wird auf Bohrpfählen tief gegründet, die durch die Bestandswiderlager gebohrt werden. Die Bestandswiderlager haben im Endzustand rechnerisch keine tragende Funktion für die Aufnahme der Bauwerkslasten, sie dienen lediglich als Ausfachung. Das zukünftige Brückenbauwerk wird sich somit in seiner Lage und seinen lichten Maßen nicht ändern.
Die DB InfraGO AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) über den Hanfbach. Dabei wird das bestehende Bauwerk teilweise bis zum Grundwasserpegel abgebrochen und durch eine neue Konstruktion aus Stahlbeton ersetzt, die auf Bohrpfählen tief gegründet wird. Die lichte Weite der Brücke bleibt dabei unverändert, während die alten Natursteinwiderlager künftig nur noch als Ausfachung dienen. Da es sich um ein komplexes Ingenieurbauwerk im Bahnbereich handelt, ist eine hohe fachliche Expertise im Brückenbau erforderlich.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
- Beachtung der Anforderungen gemäß § 51 Abs. 2 SektVO
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotVorgesehen ist ein Teilabbruch des Bestandsbauwerks bis zum bauzeitlichen Grundwasserpegel. Die Natursteinwiderlager des Bestandsbauwerkes werden bis zur Abbruchkante bei einer Höhe von ca. 65,20 m ü. NHN abgetragen. Auf einer geeignet dicken Sauberkeitsschicht zum Ausgleich der Unebenheiten wird die neue zweigleisige Stahlbetonhalbrahmenkonstruktion errichtet, wobei die lichte Weite des Bestandes beibehalten wird. Die Halbrahmenkonstruktion wird auf Bohrpfählen tief gegründet, die durch die Bestandswiderlager gebohrt werden. Die Bestandswiderlager haben im Endzustand rechnerisch keine tragende Funktion für die Aufnahme der Bauwerkslasten, sie dienen lediglich als Ausfachung. Das zukünftige Brückenbauwerk wird sich somit in seiner Lage und seinen lichten Maßen nicht ändern.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 7. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung